Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 19.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5480
OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99 (https://dejure.org/1999,5480)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 (https://dejure.org/1999,5480)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. August 1999 - 1 W 2438/99 (https://dejure.org/1999,5480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 3 § 91
    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren bei zu hoher Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3, § 91
    Kostenerstattungs-Anspruch; hier: Kosten einer vom Gegner akzeptierten Beschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 141
  • MDR 1999, 1407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschluss vom 25. Mai 1999, Az. 1 W 1316/99 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes), bedarf es entgegen der früheren Rechtslage keiner vorgeschalteten "Erinnerung"; eine solche wäre sogar unzulässig (ein Ausnahmefall nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG n. F. liegt nicht vor).
  • OLG Frankfurt, 27.07.1998 - 12 W 137/98

    Rechtsanwaltsvergütung des Mahnanwalts für Antrag auf Vollstreckungsbescheid nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99
    a) Der 12. Zivilsenat vertrat in der angeführten Entscheidung den Standpunkt, dass der damalige Beschwerdegegner nicht mit Kosten belastet werden dürfe, weil er der Erinnerung nicht entgegengetreten sei (ähnlich OLG Koblenz, JurBüro 1984, 446 f.; Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., §§ 103 ,104 Rdn. 21 "Kostentragung"; anderer Meinung: OLG Frankfurt a.M., AnwBl 1999, 413, 414; OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 1578, Mümmler, JurBüro 1989, 1578 f.; Lappe, FamRZ 1995, 1168 f.; Wieczorek-Steiner, ZPO , 3. Aufl., § 104 Rdn. 41).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 4 WF 11/02

    Ermäßigung der dreifachen Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis

    Denn der unterlegene Beschwerdegegner hat die Kosten grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn er der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 141, 141 f.; Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 37).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20

    Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!

    Dieser Irrtum hat auch seinen Grund im klägerischen Kostenfestsetzungsantrag und liegt damit - anders als das Missverstehen einer Kostengrundentscheidung - nicht ausschließlich in der Sphäre des Gerichts (vgl. insoweit OLG Nürnberg, Beschl. v. 2.8. 1999 - 1 W 2438/99, NJW-RR 2000, 141 zum einem zu weit gehenden Kostenerstattungsantrag).
  • LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03

    Wirkungslos gewordener Kostenfestsetzungsbeschluss: Rückfestsetzung gezahlter

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren, das in der Ausfüllung der im streitigen Verfahren getroffenen Kostengrundentscheidung dient, ist Teil dieses Verfahrens; über die im Kostenfestsetzungsverfahren - etwa durch Einlegung eines Rechtsbehelfs - besonders entstehenden Kosten muss daher ebenfalls entschieden werden (siehe von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Aufl. 2003, Rdnr. B 100, 105; OLG Düsseldorf JurBüro 89, 1578; OLG Frankfurt Main MDR 98, 1373; OLG Nürnberg MDR 99, 1407/1408).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 8 W 2772/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4761
OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 8 W 2772/99 (https://dejure.org/1999,4761)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.08.1999 - 8 W 2772/99 (https://dejure.org/1999,4761)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. August 1999 - 8 W 2772/99 (https://dejure.org/1999,4761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Mahnanwaltskosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2
    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 688 ff.; § 91 Abs. 2 S. 1; BRAGO § 43
    Erstattungsfähigkeit von Mahnanwalts-Kosten

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 17 O 8110/98
  • OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 8 W 2772/99

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 30.07.1997 - 8 W 2309/97

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 8 W 2772/99
    Offen bleiben kann im vorliegenden Fall, ob der Senat an seiner im Beschluß vom 30. Juli 1997 (8 W 2309/97) vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Kosten eines "Mahnanwaltes" in der Regel überhaupt nicht erstattungsfähig sein sollen, festhält (vgl. NJW 98, 388 mit ablehnender Anmerkung von Schneider in NJW 98, 356).
  • OLG Nürnberg, 11.02.1999 - 12 W 118/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 8 W 2772/99
    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des 12. Senats des Oberlandesgerichts Nürnberg und verweist zur weiteren Begründung der vorliegenden Entscheidung auf die Beschlüsse des 12. Senats vom 25. Februar 1999 (12 W 4362/98) und 11. Februar 1999 ( 12 W 118/99 = OLG-Report 1999 S. 147).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 10 W 57/00

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten

    Den Anspruch auf Ersatz von Mahnanwaltskosten hat auch der geschäftsgewandte Gläubiger, der eine für sein Unternehmen typische Forderung im Wege der §§ 688 ff. ZPO geltend macht (OLG Nürnberg - 1. Zivilsenat - MDR 1999, 1467 mit Hinweis auf OLG Nürnberg - 5. Zivilsenat - MDR 1998, 927; anderer Ansicht: OLG Nürnberg - 8. Zivilsenat MDR 1999, 1407).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht