Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7098
LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11 (https://dejure.org/2011,7098)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2011 - 15 O 103/11 (https://dejure.org/2011,7098)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2011 - 15 O 103/11 (https://dejure.org/2011,7098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Urheberrechtliche Haftung bei Einbindung fremder RSS-Feeds - Das Einbinden urheberrechtlich geschützter, fremder Inhalte und Lichtbilder in eine Internetseite mittels RSS-Feed ohne entsprechende Rechtseinräumung ist rechtswidrig.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 15 Abs. 2; 19a; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG
    Wer fremde RSS-Feeds auf seiner Website einstellt, haftet auch für die Urheberrechtsverstöße im RSS-Feed

  • openjur.de

    §§ 15 Abs. 2, 97 Abs. 1 Satz 1, 19a UrhG; § 10 Satz 1 TMG
    Zur Haftung für Fotos in einem auf einer Website eingebundenen RSS-Feed

  • Telemedicus

    Urheberrechtliche Haftung für eingebundene RSS-Feeds

  • Telemedicus

    Urheberrechtliche Haftung für eingebundene RSS-Feeds

  • aufrecht.de

    Zum Einbinden urheberrechtlich geschützter Texte mittels RSS-Feed

  • rechtambild.de

    Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

  • info-it-recht.de

    Zur Frage urheberrechtlicher Haftung bei Einbindung fremder RSS-Feeds (hier: Fotos)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung eines RSS-Feeds, wenn Inhalte des Feeds Urheberrechtsverstöße enthalten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung für eingebundene RSS-Feeds

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feed

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fremde Fotos in RSS-Feed auf eigene Webseite urheberrechtswidrig

  • internetrecht-freising.de (Leitsatz)

    Urheberrechtliche Haftung für eingebundene RSS-Feeds

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Homepage-Betreiber haften für Fotos aus einem eingebundenen RSS-Feed!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fotos in RSS-Feed auf eigener Webseite können Urheberrechte verletzen

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Homepage-Betreiber haften für Fotos in eingebundenem RSS-Feed

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Homepage-Betreiber haften für Fotos aus einem eingebundenen RSS-Feed

Besprechungen u.ä. (2)

  • medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)

    Faules Ei im Nest: Haftung für fremde RSS-Feeds

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverstöße in RSS-Feeds: Websitebetreiber haftet auch bei fremden RSS-Feeds auf seiner Website

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 046
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860-864 - Internet-Versteigerung, zitiert nach juris; GRUR 2007, 708-712 - Internet-Versteigerung II, zitiert nach juris; GRUR 2007, 724-726, zitiert nach juris) betrifft diese Vorschrift die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und nicht den - wie im Streitfall - geltend gemachten Unterlassungsanspruch.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860-864 - Internet-Versteigerung, zitiert nach juris; GRUR 2007, 708-712 - Internet-Versteigerung II, zitiert nach juris; GRUR 2007, 724-726, zitiert nach juris) betrifft diese Vorschrift die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und nicht den - wie im Streitfall - geltend gemachten Unterlassungsanspruch.
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860-864 - Internet-Versteigerung, zitiert nach juris; GRUR 2007, 708-712 - Internet-Versteigerung II, zitiert nach juris; GRUR 2007, 724-726, zitiert nach juris) betrifft diese Vorschrift die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und nicht den - wie im Streitfall - geltend gemachten Unterlassungsanspruch.
  • LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10

    Haftung für eingebundenes RSS-Feed

    Auszug aus LG Berlin, 15.03.2011 - 15 O 103/11
    Auch mit einem Hinweis im Impressum auf einen Haftungsausschluss vermag sich der Antragsgegner von den übernommenen Beiträgen nicht ernsthaft zu distanzieren (vgl. für alles Vorstehende: LG Berlin CR 2010, 614f, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Danach kann es die Vermutung der Urheberschaft begründen, wenn eine Person auf einer Internetseite als Urheber bezeichnet wird (vgl. OLG Köln, WRP 2014, 977 Rn. 17; LG Berlin, ZUM-RD 2011, 416, 417; aA LG München I, ZUM-RD 2009, 615, 618; vgl. auch LG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2009, 22, 23; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 10 Rn. 6a).
  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

    Danach kann es die Vermutung der Urheberschaft begründen, wenn eine Person auf einer Internetseite als Urheber bezeichnet wird (vgl. OLG Köln, WRP 2014, 977 Rn. 17; LG Berlin, ZUM-RD 2011, 416, 417; aA LG München I, ZUM-RD 2009, 615, 618; vgl. auch LG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2009, 22, 23; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 10 Rn. 6a).
  • LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 324/13

    Schadenersatzanspruch aus der widerrechtlichen Verwendung einer Fotografie

    Die Urheberschaft des Herrn Q wird gemäß § 10 Abs. 1 UrhG vermutet, da dieser in der Datenbank der Klägerin, mithin auf einem Vervielfältigungsstück der Fotografie, in üblicher Weise als Urheber bezeichnet wird (vgl. Beschluss des LG Berlin vom 15. März 2011 - 15 O 103/11, ZUM-RD 2011, 416, 417).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht