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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,7020
OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26 (https://dejure.org/2026,7020)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2026 - 6 W 13/26 (https://dejure.org/2026,7020)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2026 - 6 W 13/26 (https://dejure.org/2026,7020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Erledigung des Aufhebungsverfahrens - Wird die Hauptsacheklage erst im Laufe des Aufhebungsverfahrens erhoben und erklären die Parteien dies daraufhin übereinstimmend für erledigt, trifft den Gläubiger die Kostentragungslast

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    ZPO § 936 ; ZPO § 926 ; ZPO § 93 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Erfolglose sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen Kostenbeschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren mit anschließendem Aufhebungsverfahren; Erhebung der Hauptsacheklage als erledigendes Ereignis im Aufhebungsverfahren; Keine Kostentragungspflicht der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2026, Dok. 025
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 24 W 6/12

    Kostenentscheidung bei Anerkennung des Anspruchs auf Aufhebung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26
    Der Schuldner hat die Wahl zwischen den im Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfen (…s. G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 924 Rn. 2;… so ausdrücklich Scholz, in: Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht, 2. Auflage 2022, Rn. 1159, "Schuldner kann frei entscheiden";… Schüttpelz, Einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 5. Aufl. 2026, Rn. 517, anders nur für den Fall eines bereits anhängigen Widerspruchsverfahrens; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2012, 24 W 6/12, juris Rn. 5), so dass sich die Antragsgegnerin uneingeschränkt für das - speziell für den Fall der Versäumung der Frist zur Klageerhebung vorgesehene - Aufhebungsverfahren nach § 926 ZPO entscheiden konnte.

    Selbst wenn der Ansicht zu folgen wäre, dass für den Antragsgegner Anlass zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens nach § 926 Abs. 2 ZPO erst dann besteht, wenn er den Antragsteller vergeblich aufgefordert hat, auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu verzichten, den Titel herauszugeben und die Kosten des Anordnungsverfahrens zu übernehmen (s. z.B. Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 523, sowie den von der Antragstellerin angeführten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.02.2012, 24 W 6/12, juris, Tz. 4), fehlt es im Streitfall jedenfalls an einem sofortigen Anerkenntnis bezüglich des Aufhebungsantrags.

  • OLG Frankfurt, 05.12.2016 - 6 W 110/16

    Erledigung eines Aufhebungsantrages nach § 926 II ZPO durch Zustellung der …

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26
    Dass wenn die Hauptsacheklage - wie im Streitfall - nicht fristgerecht, sondern erst im Laufe des Aufhebungsverfahrens erhoben wird und die Parteien daraufhin das Aufhebungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklären, grundsätzlich den Gläubiger die Kostentragungslast trifft, weil sich durch sein Verhalten das Aufhebungsverfahren nachträglich erledigt hat, entspricht weitgehend einhelliger Ansicht (…s. z.B. G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 36 Aufl., § 926 Rn. 26;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 522;… Schmidt in: Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 12 Rn. 346; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1981, 6 W 20/81, juris Leitsatz und MDR 1982, 328; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2016, 6 W 110/16, juris, Tz. 3 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 13.08.2019, 2 W 22/19, juris Tz. 6, 10).
  • KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19

    Berichtigungsanspruch gegen einen in der Gesellschafterliste eingetragenen …

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26
    Dass wenn die Hauptsacheklage - wie im Streitfall - nicht fristgerecht, sondern erst im Laufe des Aufhebungsverfahrens erhoben wird und die Parteien daraufhin das Aufhebungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklären, grundsätzlich den Gläubiger die Kostentragungslast trifft, weil sich durch sein Verhalten das Aufhebungsverfahren nachträglich erledigt hat, entspricht weitgehend einhelliger Ansicht (…s. z.B. G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 36 Aufl., § 926 Rn. 26;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 522;… Schmidt in: Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 12 Rn. 346; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1981, 6 W 20/81, juris Leitsatz und MDR 1982, 328; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2016, 6 W 110/16, juris, Tz. 3 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 13.08.2019, 2 W 22/19, juris Tz. 6, 10).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 6 W 20/81
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26
    Dass wenn die Hauptsacheklage - wie im Streitfall - nicht fristgerecht, sondern erst im Laufe des Aufhebungsverfahrens erhoben wird und die Parteien daraufhin das Aufhebungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklären, grundsätzlich den Gläubiger die Kostentragungslast trifft, weil sich durch sein Verhalten das Aufhebungsverfahren nachträglich erledigt hat, entspricht weitgehend einhelliger Ansicht (…s. z.B. G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 36 Aufl., § 926 Rn. 26;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 522;… Schmidt in: Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 12 Rn. 346; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1981, 6 W 20/81, juris Leitsatz und MDR 1982, 328; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2016, 6 W 110/16, juris, Tz. 3 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 13.08.2019, 2 W 22/19, juris Tz. 6, 10).
  • LG Köln, 30.12.2025 - 84 O 30/25
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 30.12.2025 - 84 O 30/25 - wird zurückgewiesen.
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