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   LG Düsseldorf, 27.08.2003 - 34 O 71/03   

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https://dejure.org/2003,17166
LG Düsseldorf, 27.08.2003 - 34 O 71/03 (https://dejure.org/2003,17166)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2003 - 34 O 71/03 (https://dejure.org/2003,17166)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2003 - 34 O 71/03 (https://dejure.org/2003,17166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freigabe oder Übertragung eines Domainnamens; Ausnahmen von den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigkeit bei überragender Bekanntheit des einen Namensträgers; Fehlen der Voraussetzungen zur Durchbrechung des Gerechtigkeitsprinzips der Priorität; Mögliche ...

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Hudson.de (negative Feststellungsklage)

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 709 ZPO
    Markenrechtlicher Freigabeanspruch gegenüber prioritätsälterer Internetdomain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Durchbrechung des Prioritätsprinzip im Namensstreit für bekannte Marken?

  • beck.de (Leitsatz)

    Hudson.de

  • 123recht.net (Kurzinformation, 9.10.2003)

    Hudson.de - Niederlage für Markeninhaber

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2003 - 34 O 71/03
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "....de" (BGH WRP 2002, 694 ff) die Ansicht vertreten hat, dass das grundsätzliche Gerechtigkeitsprinzip der Priorität bei Gleichnamigen eine Ausnahme erfahren könnte, wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt, der Verkehr den Internet-Auftritt dieser überragend bekannten Namensträger unter dem Namen erwartet und bei dem Dritten kein besonderes Interesse an der Internet-Adresse besteht, so begegnet diese Rechtsprechung nach Auffassung des Gerichts Bedenken.
  • OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05

    Namensanmaßung: Name der Ehefrau als gemeinsame Internetadresse für die Familie

    Da die Firma Shell mit ihrem Kennzeichen "shell.de" eine überragende Bekanntheit besitze, erwarte ein Internetnutzer, der in der Adresszeile den Domain-Namen "shell.de" angebe, auf die Homepage der Shell AG zu gelangen (ebenso LG Hamburg MMR 2000, 620 "joop.de", OLG Hamm CR 1998, 241 "krupp.de"; LG Düsseldorf MMR 2004, 111 "hudson.de").
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