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   OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08   

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OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08 (https://dejure.org/2008,18368)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 5 U 28/08 (https://dejure.org/2008,18368)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 (https://dejure.org/2008,18368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Unterlassenes Anraten einer Koloskopie als Behandlungsfehler; Beweislast für die Behauptung der Verweigerung der Untersuchung durch den Patienten; Beweiswert einer ärztlichen EDV-Dokumentation; Schmerzensgeldanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 BGB; § 280 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; Anforderungen an die ärztliche Dokumentation; Beweiswert der EDV-Dokumentation bei nachträglicher inhaltlicher Veränderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; Anforderungen an die ärztliche Dokumentation; Beweiswert der EDV-Dokumentation bei nachträglicher inhaltlicher Veränderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; Anforderungen an die ärztliche Dokumentation; Beweiswert der EDV-Dokumentation bei nachträglicher inhaltlicher Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2011, 163
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    3.) Hat der Arzt eine nach dem ärztlichen Standard notwendig Befunderhebung versäumt, und behauptet dieser wie hier der Beklagte, er habe die Untersuchungsmaßnahme vorgeschlagen, der Patient habe sie aber verweigert, hat die Behandlungsseite diese Behauptung jedenfalls dann zu beweisen, wenn die Weigerung des Patienten in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert ist (Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Oberlandesgericht Bamberg, VersR 2005, S. 1292, 1293; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5.A., Kap. B Rdnr. 220; nach Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2002, S. 814, 815 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 129 muss die Behandlungsseite stets beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme angeraten, aber vom Patienten abgelehnt wurde).

    Vielmehr ist der Arzt in diesem Fall verpflichtet, dem Patienten eindringlich und mit allem Ernst die Bedeutung der Untersuchung darzustellen und klarzustellen, welche Folgen mit dem Unterbleiben dieser Untersuchung verbunden sein können (Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Senat, Urteil vom 19.9.2007, S. 9 f., Az. 5 U 28/07; ferner Oberlandesgericht Nürnberg, VersR 1995, S. 1057, 1058; Oberlandesgericht Celle, VersR 1985, S. 346, 346).

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der ursächlichen Auswirkungen des Behandlungsfehlers, wenn der Behandlungsseite ein einfacher Befunderhebungsfehler unterlaufen und zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (Bundesgerichtshof VersR 2004, S. 909, 911).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    c.) Es kann weiter keinem Zweifel unterliegen, dass eine Nichtreaktion auf den Befund eines Rektumkarzinoms nur als grob fehlerhaft gewertet werden könnte, nämlich als Fehler, der mit einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verbunden ist und der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (Bundesgerichtshof VersR 2001, S. 1115, 1116).
  • OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03

    Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    3.) Hat der Arzt eine nach dem ärztlichen Standard notwendig Befunderhebung versäumt, und behauptet dieser wie hier der Beklagte, er habe die Untersuchungsmaßnahme vorgeschlagen, der Patient habe sie aber verweigert, hat die Behandlungsseite diese Behauptung jedenfalls dann zu beweisen, wenn die Weigerung des Patienten in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert ist (Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Oberlandesgericht Bamberg, VersR 2005, S. 1292, 1293; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5.A., Kap. B Rdnr. 220; nach Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2002, S. 814, 815 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 129 muss die Behandlungsseite stets beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme angeraten, aber vom Patienten abgelehnt wurde).
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 5 U 91/01

    Schmerzensgeldhöhe bei begrenzter Leidenszeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    35 Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei letzterer in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.2005 - 3 U 161/04

    Arzthaftung wegen fehlerhafter postoperativer Behandlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    a.) Grundsätzlich kommt allerdings einer ärztlichen EDV-Dokumentation der volle Beweiswert auch dann zu, wenn sie - wie hier - nicht gegen nachträgliche Veränderungen gesichert ist (Oberlandesgericht Hamm, OLGReport 2006, S. 351 = GesR 2005, S. 349, 350).
  • OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    Denn einem Befunderhebungsfehler steht es gleich, wenn der Befund deshalb nicht erhoben wird, weil der Arzt den Patienten nicht auf die Notwendigkeit der diagnostischen Maßnahme aufmerksam gemacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 5.10.2005, Az. 5 U 46/05, S. 7 m.w.N.; Oberlandesgericht Köln, NJW-RR 2003, S. 1031, 1031).
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    35 Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei letzterer in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 3 U 160/00

    Diagnoseirrtum bei einem Bronchialkarzinom

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    Unter diesen Umständen kann eine Beweislastumkehr nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass durch den zeitlichen Verzug bis zur richtigen Diagnosestellung keinerlei Heilungschancen und keine Chance auf Verbesserung der konkreten Situation vergeben worden sind (vgl. Oberlandesgericht Hamm, VersR 2002, S. 578, 579).
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 3 U 193/00

    Arzthaftung - Darlegungslast bei Abweichung vom medizinischen Standard -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
    3.) Hat der Arzt eine nach dem ärztlichen Standard notwendig Befunderhebung versäumt, und behauptet dieser wie hier der Beklagte, er habe die Untersuchungsmaßnahme vorgeschlagen, der Patient habe sie aber verweigert, hat die Behandlungsseite diese Behauptung jedenfalls dann zu beweisen, wenn die Weigerung des Patienten in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert ist (Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Oberlandesgericht Bamberg, VersR 2005, S. 1292, 1293; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5.A., Kap. B Rdnr. 220; nach Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2002, S. 814, 815 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 129 muss die Behandlungsseite stets beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme angeraten, aber vom Patienten abgelehnt wurde).
  • OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05

    Arztrecht - unbegründete Schadensersatzklage bei diagnostischer Abklärung

  • OLG Celle, 14.01.1985 - 1 U 26/84
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 84/19

    Kodifizierung der entwickelten Grundsätze zur therapeutischen Aufklärung bzw.

    (2) Bis zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes wurde einer elektronisch erstellten Dokumentation in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch dann, wenn sie nachträgliche Änderungen nicht sichtbar machte, der volle Beweiswert eingeräumt, sofern die Dokumentation medizinisch plausibel war und der Arzt nachvollziehbar darlegte, keine Änderungen vorgenommen zu haben (vgl. OLG Hamm, VersR 2006, 842, juris Rn. 16; OLG Oldenburg, MedR 2011, 163 juris Rn. 19; OLG Naumburg, GesR 2012, 762 juris Rn. 19: "kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden"; OLG Köln, GesR 2012, 434 juris Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13, juris Rn. 9; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 4 U 1079/17, juris Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Ergänzung der therapeutischen Sicherungsaufklärung bei

    Die Weigerung des Patienten, eine Untersuchung vornehmen zu lassen, die zur Abklärung einer Verdachtsdiagnose erforderlich ist, ist rechtlich nur dann beachtlich, wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Untersuchung hingewiesen hat und ihm eindringlich vor Augen geführt hat, welche Folgen mit dem Unterbleiben der Untersuchung verbunden sein können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1997 - VI ZR 94/96 -, juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 -, juris Rn. 26).

    Dass der Patient sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung "aufklärungsrichtig" verhalten, vorliegend somit die weitere Diagnostik hätte vornehmen lassen, ist grundsätzlich zu vermuten (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 -, juris Rn. 28).

  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 U 45/11

    Gastroskopie - Arzthaftung: Beweiswert einer elektronisch geführten

    Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn an den Eintragungen nachträglich Änderungen vorgenommen worden sind (OLG Oldenburg Urteil vom 23.7.2008 - 5 U 28/08 - [z.B. MedR 2011, 163]; hier: zitiert nach juris), oder der Bericht erst mit langem zeitlichem Abstand gefertigt wurde (OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 1 U 31/11

    Arzthaftungsprozess: Beweiswert eines Operationsberichts

    Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn an dem Operationsbericht nachträglich Änderungen vorgenommen worden sind (OLG Oldenburg Urteil vom 23.7.2008 - 5 U 28/08 - [z.B. MedR 2011, 163]; hier: zitiert nach juris), oder der Bericht erst mit langem zeitlichem Abstand zur Operation verfasst wurde (OLG Zweibrücken a.a.O. [1 Jahr]).
  • OLG Koblenz, 18.06.2015 - 5 U 66/15

    Sorgfaltspflichten des Hausarztes bei kontinuierlich steigendem PSA-Wert

    Anders als in Fällen der Verweigerung einer Behandlungsmaßnahme, in denen der Arzt verpflichtet ist, dem Patienten eindringlich und ernsthaft die Bedeutung der Untersuchung darzustellen und klarzustellen, welche Folgen mit dem Unterbleiben dieser Untersuchung verbunden sein können (vgl. etwa OLG Oldenburg, MedR 2011, 163 m.w.N.) erforderte die vorliegend geschuldete therapeutische Information keine eindringliche Risikodarstellung für den Fall der Ablehnung der Behandlung.
  • LG Siegen, 13.12.2019 - 2 O 49/19

    Sittenwidrige Schädigung; Unzulässige Abschalteinrichtung; EA 189

    Sie wird von der Rechtsprechung vielmehr gleichermaßen im Deliktsrecht angewendet (vgl. OLG Oldenburg, Urteile v. 18.05.2016 - 5 U 1/14 - und 23.07.2008 - 5 U 28/08; OLG Köln, Urteil v. 06.08.2014, 5 U 137/13).
  • SG Dresden, 27.02.2013 - S 18 KA 141/11

    Arzneimittelkostenregress wegen der Verordnung von

    Anknüpfungspunkt für die Prüfung der wirtschaftlichen Verordnungsweise im Einzelfall ist grundsätzlich die ärztliche Dokumentation (§ 10 BO), deren Vollständigkeit und Richtigkeit vermutet wird, so lange dieser Anscheinsbeweis nicht durch konkret erkennbare Anhaltspunkte - wie zum Beispiel nachträgliche Änderungen - erschüttert wird (vgl. zum Arzthaftungsrecht Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.07.2008, Az. 5 U 28/08, juris Rn. 19; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2012, Az. 1 U 45/11, juris Rn. 19).
  • LG Siegen, 26.01.2018 - 2 O 300/17

    Abgasskandal, Feststellungsinteresse, Sittenwidrigkeit

    Sie wird von der Rechtsprechung vielmehr gleichermaßen im Deliktsrecht angewendet (vgl. OLG Oldenburg, Urteile vom 18.05.2016, Az. 5 U 1/14, und vom 23.07.2008, Az. 5 U 28/08; OLG Köln, Urt. Vom 06.08.2014, Az. 5 U 137/13).
  • LG Siegen, 24.01.2020 - 2 O 105/19

    Sittenwidrige Schädigung; Abschalteinrichtung

    Sie wird von der Rechtsprechung vielmehr gleichermaßen im Deliktsrecht angewendet (vgl. OLG Oldenburg, Urteile v. 18.05.2016 - 5 U 1/14 - und 23.07.2008 - 5 U 28/08; OLG Köln, Urteil v. 06.08.2014, 5 U 137/13).
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