Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.10.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2943
BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03 (https://dejure.org/2003,2943)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 2Z BR 184/03 (https://dejure.org/2003,2943)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 2Z BR 184/03 (https://dejure.org/2003,2943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5 Abs. 2
    Auch Zugang zu Heizungsraum ist zwingend Sondereigentum

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Gemeinschaftliches Eigentum hinsichtlich des Zugangs zum Heizungsraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 44 (Auszüge)

    WEG § 5 Abs. 2
    Zugang zum Heizungsraum als zwingendes Gemeinschaftseigentum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heizungsraumzugang ist Gemeinschaftseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen von Gemeinschaftseigentum bei Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum bilden, der gemäß der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum steht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Sondereigentum am Heizraumzugang

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zugang zum Heizungsraum ist Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 3 T 134/03
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 386
  • Rpfleger 2004, 214
  • MittBayNot 2004, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Zusätzlich müssen aber auch die Räume, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum und zur Heizungsanlage bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28 f.).

    Die zwingende dingliche Zuordnung des § 5 Abs. 2 WEG, die hier die Waschküche und den Flur erfasst, kann auch nicht durch die Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28).

    Dementsprechend hat der Senat in zwei ganz ähnlich gelagerten Fällen (BayObLG DNotZ 1986, 494 und 1992, 490) daran festgehalten, dass die Räumlichkeiten, die den Zugang zum gemeinschaftlichen Heizungsraum bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen müssen.

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Zusätzlich müssen aber auch die Räume, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum und zur Heizungsanlage bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28 f.).

    Die zwingende dingliche Zuordnung des § 5 Abs. 2 WEG, die hier die Waschküche und den Flur erfasst, kann auch nicht durch die Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26/28).

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Zu derartigen Anlagen und Einrichtungen gehört auch die Heizungsanlage, die die Räume der Wohnanlage mit Heizenergie und Warmwasser versorgt (BGH NJW 1979, 2391).

    Wenn der Raum, in dem sich die Heizung befindet, nicht auch noch anderen Zwecken dient, steht auch er zwingend im Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 1979, 2391/2393).

  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Den Beteiligten bleibt die Möglichkeit, nach § 15 Abs. 1 WEG dem Wohnungseigentümer Nr. 1 ein Sondernutzungsrecht an der Waschküche und dem Flur im Keller einzuräumen, das wiederum durch ein Zutrittsrecht zum Heizungsraum für den Teileigentümer Nr. 2 entweder kraft Gesetzes (vgl. KG NJW-RR 1990, 333) eingeschränkt ist oder durch Vereinbarung eingeschränkt wird.
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Die vom Senat im Beschluss vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165) zugelassene Ausnahme von diesen Grundsätzen ist im wesentlichen beschränkt auf Räume eines nicht ausgebauten Dachspeichers, die nur ganz selten zu Kontrollgängen und Instandsetzungsarbeiten betreten werden müssen.
  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
    Dementsprechend hat der Senat in zwei ganz ähnlich gelagerten Fällen (BayObLG DNotZ 1986, 494 und 1992, 490) daran festgehalten, dass die Räumlichkeiten, die den Zugang zum gemeinschaftlichen Heizungsraum bilden, zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen müssen.
  • OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18

    Zugang zu Gemeinschaftsräumen - Einrichten eines Sondernutzungsrechts

    Allerdings schließt diese Regelung nicht auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten an Flächen oder Fluren aus, die Zugang zu zwingenden Gemeinschaftsräumen ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909/2910; BayObLG MittBayNot 2004, 192/193; Hügel/Elzer WEG 12. Aufl. § 13 Rn. 53; Bärmann/Armbrüster § 5 Rn. 29).

    Erst recht gilt dies, wenn mit der Einräumung des Sondernutzungsrechts durch Vereinbarung ein Zutrittsrecht sichergestellt wird (BayObLG MittBayNot 2004, 192/193).

  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen

    Nach der Entscheidung des BGH vom 2.2.1979 kann Sondereigentum an dem eine gemeinschaftliche Anlage beinhaltenden Raum "vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck wie die Anlage dient" (BGHZ 73, 302, 311 = NJW 1979, 2391, 2393; vgl. auch BayObLG Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386, 387).

    2 Z 39/85">MDR 1986, 590; Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386; ferner OLGZ Hamm 1986, 415 = NJW-RR 1986, 1275).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6891
BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03 (https://dejure.org/2003,6891)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.2003 - 2Z BR 187/03 (https://dejure.org/2003,6891)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 2Z BR 187/03 (https://dejure.org/2003,6891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018; GBO § 22; BayAGBGB Art. 56, 57
    Erlöschen einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit wegen Nichtausübung

  • Judicialis

    BGB § 1018; ; BayAGBGB Art. 56; ; BayAGBGB Art. 57; ; GBO § 22

  • rechtsportal.de

    BGB § 1018; GBO § 22; BayAGBGB Art. 56, 57
    Nutzung einer altrechtlichen Dienstbarkeit bei Überholung des Nutzungszwecks durch wirtschaftliche und technische Entwicklung - Eiskeller, altrechtliche Dienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 44 (Leitsatz und Auszüge)

    § 1018 BGB; § 22 GBO; Art. 56, 57 BayAGBGB
    Erlöschen einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit wegen Nichtausübung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altrechtliche Grunddienstbarkeit, die zur Herstellung und Nutzung eines Eiskeller berechtigt; Nutzung eines Kellers allgemein zu Brauereizwecken; Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gegenstandslose Dienstbarkeit

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 86/03
  • BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 156
  • BayObLGZ 2003, 278
  • MittBayNot 2004, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03
    Dementsprechend kann der Umfang einer Dienstbarkeit mit dem Bedürfnis des herrschenden Grundstücks wachsen, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhandene oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH NJW-RR 2003, 1235 f; 2003, 1237, je m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 318/02

    Nutzung eines Wegerechts zum Betrieb hinzugepachteter Flächen

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03
    Dementsprechend kann der Umfang einer Dienstbarkeit mit dem Bedürfnis des herrschenden Grundstücks wachsen, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung dieses Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhandene oder auf eine willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH NJW-RR 2003, 1235 f; 2003, 1237, je m.w.N.).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03
    Da nach Art. 56 Abs. 3, Art. 57 Abs. 1 BayAGBGB eine Grunddienstbarkeit mit Ablauf von 10 Jahren nach der letzten Ausübung erlischt, muss sich der Nachweis auch darauf erstrecken, dass die Grunddienstbarkeit nie länger als 10 Jahre nicht ausgeübt wurde (vgl. BayObLGZ 1988, 102/109; Demharter GBO 24. Aufl. § 22 Rn. 20).
  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 20/90
    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 187/03
    Fehlt eine Berichtigungsbewilligung, ist in der Form des § 29 GBO der Nachweis für das Entstehen und für das Fortbestehen des Rechts zu führen (BayObLG Rpfleger 1990, 351 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht