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   OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-3 Wx 164/13   

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OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-3 Wx 164/13 (https://dejure.org/2013,35055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2013 - I-3 Wx 164/13 (https://dejure.org/2013,35055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2013 - I-3 Wx 164/13 (https://dejure.org/2013,35055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 351
  • NJOZ 2014, 381
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 3 Wx 51/12

    Anforderungen an die Form einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Zur Begründung hat das Grundbuchamt unter Hinweis auf den Senatsbeschluss I-3 Wx 51/12 vom 08. Mai 2012 (BeckRS 2012, 19323) ausgeführt, da der Rückübertragungsanspruch nicht mit dem Tod erlösche, gehe er auf die Erben über, die die Löschung der Eigentumsvormerkung in der Form des § 29 GBO zu bewilligen hätten.

    Ein Erlöschen des durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs wäre durch den Tod der Mutter des Beteiligten nur dann nachgewiesen, wenn der Rückübertragsanspruch nicht übertragbar und nicht vererblich war oder er nicht vererbt worden sein kann, weil die Voraussetzungen der Rückübertragung zu Lebzeiten der Erblasserin nicht vorlagen und eine Übertragung des Anspruchs von Seiten der Erblasserin zu ihren Lebzeiten nicht stattgefunden hat (Senat, Beschluss vom 08. Mai 2012 - I-3 Wx 51/12, BeckRS 2012, 19323).

    In dem vom Senat (BeckRS 2012, 19323) entschiedenen Fall konnte das Grundbuchamt ohne Nachweis nicht selbst feststellen, ob die in der Bewilligung genannten Voraussetzungen der Rückübertragung zu Lebzeiten der Berechtigten erfüllt waren und geltend gemacht wurden.

  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Die Löschung findet in diesem Falle statt, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO (OLG München FamRZ 2012, 1672) nachgewiesen ist.
  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46 = ZEV 2012, 333; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46 = ZEV 2012, 333; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16

    Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO

    Aus diesem Grund kann als nachgewiesen bzw. offenkundig gelten, dass solche Verfügungen zu Lebzeiten der Frau B X nicht stattgefunden haben (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2013, Az. I-3 Wx 164/13, 3 Wx 164/13, juris Leitsatz und Rz. 18, das hierfür bereits einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren für ausreichend hält).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 3 Wx 158/13
    Stellt der Grundstückseigentümer einen nicht auf Bewilligung gestützten Antrag auf Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO, so findet die Löschung statt, wenn - abgesehen von dem Fall der Offenkundigkeit - die Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO nachgewiesen ist (vgl. Senat, MDR 2014, 351).

    Ohne Nachweis kann das Grundbuchamt (anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall in MDR 2014, 351) nicht selbst feststellen, dass die Berechtigte den Rückübertragungsanspruch zu Lebzeiten nicht bereits ausgeübt hat.

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