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BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51 |
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§ 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur, wenn der Beteiligte selbst Gewahrsam hat (keine "große berichtigende Auslegung")
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitbesitz oder Mitgewahrsam an der weggenommen Sache als Voraussetzung für die Mittäterschaft bei einer Unterschlagung - Möglichkeit der Ersetzung des fehlenden Gewahrsams durch die gegenseitige Ergänzung der Tatbeteiligungen mehrerer Beteiligter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 317
- NJW 1952, 796
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 10.01.1933 - I 1478/32
1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit …
Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
Er offenbarte und betätigte damit seinen Willen, wie ein Eigentümer über die Sachen zu verfügen (RGSt 67, 70).Die Rechtsprechung hat nun zwar in einigen Fällen es als ausreichend angesehen, dass die Erlangung des Gewahrsams und die Zueignung zusammenfallen (RGSt 49, 194; 67, 70; JW 34, 486).
- RG, 29.11.1888 - 2266/88
Erfordert der Begriff der Unterschlagung, daß der Thäter die Sache, welche er …
Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung an dieser Voraussetzung als einem Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB festgehalten (RGSt 19, 38; 53, 402; 68, 90; 72, 326).Auch die Gesetzesmotive (Verh. des Reichstags zum Norddeutschen Bund 1870 zu § 241) lassen nicht erkennen, dass der Gesetzgeber aussprechen wollte, die Unterschlagung solle jede nicht durch den Diebstahlstatbestand erfasste Aneignung einer fremden Sache treffen (RGSt 19, 38).
- RG, 03.05.1915 - I 189/15
1. Nach welchen Bestimmungen ist die Aneignung der auf Schlachtfeldern …
Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
Die Rechtsprechung hat nun zwar in einigen Fällen es als ausreichend angesehen, dass die Erlangung des Gewahrsams und die Zueignung zusammenfallen (RGSt 49, 194; 67, 70; JW 34, 486). - RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und …
Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung an dieser Voraussetzung als einem Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB festgehalten (RGSt 19, 38; 53, 402; 68, 90; 72, 326).
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis …
Die Zueignung einer fremden Sache, die nur im Mitgewahrsam des Täters steht, ist Unterschlagung, wenn alle übrigen Mitgewahrsamsinhaber mit der Zueignung einverstanden sind (Ergänzung zu BGHSt 2, 317).Zwar setzt nach der Rechtsprechung die Unterschlagung Gewahrsam des Täters voraus, und zwar Alleingewahrsam, weil Brach des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).
- BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93
Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder …
Für solche Personen, etwa für den Minister für Staatssicherheit, seinen für die Abteilung M in der Zentrale des MfS verantwortlichen Stellvertreter und den Leiter dieser Abteilung, kann aber nicht angenommen werden, daß sie die einbehaltenen und dem Staatshaushalt zugeführten Zahlungsmittel in irgendeiner Phase des "Verfahrens" in Besitz oder Gewahrsam hatten oder diesen jedenfalls mit einer - unterstellten - Zueignung erlangt hätten, wie dies für § 246 StGB ausreicht, aber auch erforderlich ist (BGHSt 2, 317, 319 f.; 4, 76, 77; 13, 43, 44; BGH LM § 246 StGB Nr. 3;… Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 246 Rdn. 10 m.w.N.). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61 Da der Beschwerdeführer in diesem Augenblick bereits Mitgewahrsam an den Sachen hatte, hat er sich dadurch der Unterschlagung schuldig gemacht (BGHSt 2, 317).
- BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00
Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei
In solchen Fällen ist grundsätzlich vom Alleingewahrsam des LKW-Fahrers auszugehen (vgl. BGHSt 2, 317, 318). - BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
Aufhebung der Urkundeneigenschaft durch den Wegfall jeder Beweisbestimmung - …
Auch einer Unterschlagung kann sich nur derjenige als Mittäter schuldig machen, der die fremde Sache in Mitgewahrsam hat (BGHSt 2, 317). - BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78
Annahme eines gemeinschaftlichen fortgesetzten Diebstahls - Abgrenzung zwischen …
Das hängt hier davon ab, ob der Geschäftsführer oder ein Beauftragter des Transportunternehmens während der Fahrt weiterhin die tatsächliche Sachherrschaft über die seinem Unternehmen anvertrauten Sachen ausüben konnte (BGHSt 2, 317, 318; BGH Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 164/57; Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 198/59; Urteil vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 311/67). - BGH, 12.03.1954 - 1 StR 312/53
Rechtsmittel
Nach der übereinstimmenden; Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs muß vielmehr bei der Amtsunterschlagung ebenso wie bei der Unterschlagung nach § 246 StGB die Sache im Alleingewahrsam des Täters stehen (RGSt 19, 38; 53, 302; 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317; BGH MDR 1954, 118).Ebensowenig aber, wie der Mitgewahrsam eines Mittäters der Annahme der Unterschlagung entgegensteht (RGSt 72, 326; BGHSt 2, 317, 320) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51], wird die Verurteilung wegen Unterschlagung durch den Mitgewahrsam eines Dritten gehindert, wenn dieser - sei es auch gutgläubig - die in seiner Mitgewalt stehende Sache herausgibt oder sich jedenfalls so verhält, daß sein Gewahrsam nicht gebrochen wird.
- LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18
Diebstahl von Geldbehältern aus dem Geldtransportfahrzeug eines …
Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH…, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6;… Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3;… Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln…, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11). - BGH, 22.03.1957 - 1 StR 482/56
Rechtsmittel
Das Landgericht verwechselt dabei möglicherweise den bürgerlich-rechtlichen Begriff des Besitzes (§§ 854 ff BGB) mit dem straf rechtlichen Merkmal des Gewahrsams (§§ 242, 246 StGB), unter welchem ein tatsächliches (nicht nur rechtliches und mehr oder weniger gedachtes) Herrschaftsverhältnis über die Sache zu verstehen ist (RGSt 5, 218; 52, 143; 60, 271;… RG GA 54, 78; BGHSt 2, 317).Sollte die neue Verhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten B. wegen Unterschlagung (in Tateinheit mit Untreue) führen, so könnte der Beschwerdeführer M. insoweit nur dann als Mittäter verurteilt werden, wenn er Mitgewahrsam an den Güterwagen gehabt haben sollte (BGHSt 2, 317, 318) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51]; das wird zu prüfen sein.
- OLG Braunschweig, 17.06.2013 - 1 Ss 34/13
Eigentumsverhältnisse und Gewahrsamverhältnisse im Zusammenhang mit der …
Nach der Rechtsprechung hat ein Fahrer einer Transportfirma regelmäßig Alleingewahrsam an den transportierten Waren (BGHSt 2, 317, 318; OLG Düsseldorf MDR 1985, 427). - OLG Köln, 29.07.2004 - Ss 196/03
- BGH, 15.09.1987 - 1 StR 460/87
Alleingewahrsam an unbefugt veräußertem Material - Begriff des Gewahrsams - …
- BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine …
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
- LG Kleve, 15.03.2021 - 110 KLs 15/19
- OLG Köln, 29.07.2003 - Ss 196/03
Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung bei gemeinschaftlichem Diebstahl der …
- BGH, 22.10.1953 - 5 StR 236/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 311/67
Gewahrsam eines Fahrers - Alleingewahrsam mangels Überwachungsmöglichkeit wegen …
- BGH, 03.05.1963 - 4 StR 49/63
Annahme eines Mitgewahrsams an einer übergebenen Briefbörse bei sofortigem …
- BGH, 23.01.1963 - 2 StR 593/62
Rechtsmittel
- BGH, 14.11.1961 - 1 StR 347/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
- BGH, 13.02.1957 - 2 StR 463/56
Rechtsmittel
- BGH, 09.10.1963 - 2 StR 304/63
Voraussetzungen der Mittäterschaft an schwerem Diebstahl - Voraussetzungen der …
- BGH, 07.02.1962 - 2 StR 635/61
Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Zeitpunkt der …
- BGH, 28.01.1959 - 2 StR 580/58
Rechtsmittel
- BGH, 12.05.1955 - 3 StR 143/55
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1953 - 2 StR 530/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.05.1953 - 2 StR 190/52
Rechtsmittel
- BGH, 20.02.1953 - 2 StR 134/52
Rechtsmittel
- BGH, 15.01.1953 - 3 StR 686/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.02.1973 - 4 StR 20/73
Verurteilung wegen einer nicht in der Anklage bezeichnetenTat - Diebstahl eines …
- BGH, 01.02.1966 - 1 StR 533/65
Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen schweren Rückfalldiebstahls, …
- BGH, 26.11.1954 - 1 StR 720/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.09.1953 - 4 StR 828/52
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Rechtsmittel
- BGH, 05.05.1954 - 1 StR 343/53
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der "schweren Kuppelei" durch einen Ehemann - Tateinheitliches zusammentreffen von "zuhälterischer Kuppelei" und "schwerer Kuppelei" - Voraussetzungen der Rückfallverjährung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 273
- NJW 1952, 796
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 23.04.1937 - 4 D 235/37
Kann die Zuhälterei des Ehemannes mit der schweren Kuppelei nach dem § 181 Abs. 1 …
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51
Beide Tatbestände überschneiden sich also in einzelnen Merkmalen und können daher in Tateinheit stehen (RGSt 71, 199; OGHSt 3, 150). - RG, 23.09.1886 - 2360/86
Diebstahlsrückfall. Ist hinsichtlich der Rückfallsverjährung der in dem früheren …
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51
Die Entstehungsgeschichte (vgl. dazu RGSt 14, 413) lässt erkennen, dass man die Vorschrift insoweit den § 60 des preussischen Strafgesetzbuchs nachbilden wollte, der den Lauf der Verjährungsfrist mit den Zeitpunkt beginnen liess, in welchen die Freiheitsstrafe "abgebüsst" war; nur die Voraussetzungen des Rückfalls wurden gegenüber den preussischen Recht bewusst geändert, indem man nicht mehr die Verurteilung des Diebes Genügen liess, sondern hier wenigstens eine Teilverbüssung verlangte.
- BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59
Rechtsmittel
Im übrigen könnte sich der Beschwerdeführer auf die Rückfallverjährung nach § 264 i.V.m, § 245 StGB schon deshalb nicht berufen, weil der von ihm noch nicht verbüßte Strafrest erst im Februar 1954 erlassen worden ist und der Beschwerdeführer hiervon sicherlich vor Begehung der jetzt abgeurteilten Betrugsfälle Kenntnis erhalten hat (vgl. BGHSt 2, 273; LM Nr. 5 zu § 264 StGB). - BGH, 24.04.1958 - 4 StR 28/58
Rechtsmittel
Das Landgericht ist anderseits für die durch die Rechtskraft unverbrauchte Zeit nicht gehindert, soweit rechtlich die Voraussetzungen gegeben sind, ganz oder teilweise tateinheitlich wegen schwerer Kuppelei zu verurteilen (BGH NJW 1952, 796 Nr. 24).
- BGH, 07.03.1962 - 2 StR 51/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.12.1957 - 4 StR 563/57
Rechtsmittel
Sollte dieser erneut der Zuhälterei gemäß § 181 a StGB für schuldig erachtet werden, so wäre auch eine tateinheitliche Verurteilung wegen schwerer Kuppelei zulässig (BGH NJW 1952, 796). - BGH, 18.11.1954 - 3 StR 188/54
Rechtsmittel
Diese Auslegung stimmt überein mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1902, 571 Nr. 13; JW 1914, 374 Nr. 25; RGSt 63, 178; DJ 1937, 399; JW 1937, 942 Nr. 16) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 273 [274]). - BGH, 22.01.1953 - 5 StR 791/52
Rechtsmittel
Sollte im übrigen, wie die Revision vorträgt, die letzte Strafe noch nicht vollständig verbüßt sein, so würde die Zehnjahresfrist der sogenannten Rückfallverjährung noch nicht in Lauf gesetzt worden sein (vgl. BGHSt 2, 273). - BGH, 17.02.1959 - 1 StR 8/59
Rechtsmittel
Ferner entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ansicht der Strafkammer, daß nicht schon die Teilverbüßung der zweiten rückfallbegründenden Strafe, aus dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28./31. März 1941, die Rückfallverjährungsfrist in Lauf gesetzt hat (BGHSt 2, 273 und BGH 2 StR 224/51 vom 26. Juni 1951 -S. 7 -). - BGH, 23.02.1956 - 3 StR 480/55
Rechtsmittel
Das ist rechtlich nicht möglich, Würde der Angeklagte sich auch der kupplerischen Zuhälterei schuldig gemacht haben, so würde diese nach den Umständen des vorliegenden Falles mit der ausbeuterischen Zuhälterei ein fortgesetztes Verbrechen der Zuhälterei darstellen, Außerdem würde die kupplerische Zuhälterei mit der schweren Kuppelei nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 StGB, deren der Angeklagte für schuldig befunden worden ist (BGH NJW 1952, 796), in Tateinheit stehen.
Rechtsprechung
BGH, 02.05.1952 - 4 StR 867/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 796
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
Rechtsmittel
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 2. Mai 1952 (NJW 1952, 796) entschieden, dass die Wegnahme unter Vortäuschung einer behördlichen Beschlagnahme als Diebstahl zu bestrafen ist.Gerade ein solcher Fall lag der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1952, 796 zugrunde.
- BGH, 17.11.1959 - 5 StR 456/59
Rechtsmittel
Im allgemeinen trifft es zwar zu, daß ein Täter, der eine polizeiliche Beschlagnahme vortäuscht und so den Gewahrsam an einer Sache erlangt, diese Sache "wegnimmt" und nicht mittels Betruges an sich bringt ( BGH II ZR 49/51 vom 16. April 1952 = BGHZ 5, 365 = NJW 1952, 782; 4 StR 867/51 vom 2. Mai 1952 = NJW 1952, 796); dabei macht es begrifflich keinen Unterschied aus, ob der Geschädigte die Wegnahme lediglich duldet oder ob er die Sachen auf Verlangen des Täters diesem aushändigt. - BGH, 23.11.1954 - 2 StR 362/54
Rechtsmittel
Sie begingen auf diese Weise nicht Betrug, sondern Diebstahl (BGHZ 5, 365 = NJW 1952, 782 8 ; BGH 4 StR 867/51 vom 2. Mai 1952 in NJW 1952, 796 26 ). - BGH, 19.02.1953 - 4 StR 79/52
Rechtsmittel
Die unrechtsmässige Vornahme einer solchen würde alsdann keine derartige Überschreitung seiner amtlichen Befugnisse gewesen sein, dass sie die Natur einer in den Kreis eines anderen Amtes fallenden Amtshandlung gehabt hätte (BGH Urt. v. 2. Mai 1952 - 4 StR 867/51; Lindenmaier-Möhring § 242 StGB Nr. 5).
Rechtsprechung
BGH, 01.04.1952 - 1 StR 883/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhaltenspflichten beim Rückwärtsfahren aus einer Einfahrt - Notwendigkeit einer Hilfsperson bei Unübersichtlichkeit der Ausfahrt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 13.11.1951 - KMs 18/51
- BGH, 01.04.1952 - 1 StR 883/51
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 226
- NJW 1952, 796
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 08.01.1999 - 1 Ss 360/98 Daß die Angeklagte pflichtwidrig gehandelt hat (vgl. BGHSt 2, 226, 229),lassen die knappen Urteilsgründe zwar noch ausreichend deutlich erkennen (UA S. 2).
- BGH, 30.06.1955 - 3 StR 175/55
Rechtsmittel
Hat ein solches stattgefunden, so kommt es für den Zeitpunkt der "früheren Verurteilung" im Sinne des § 79 StGB auf den Tag des Berufungsurteils an (BGHSt 4, 366; 2, 230 [BGH 01.04.1952 - 1 StR 883/51]; BGH 2 StR 178/54 vom 19. Oktober 1954). - BGH, 01.12.1955 - 4 StR 394/55
Rechtsmittel
Als Dienstherr und als Halter des Lastzuges mußte der Angeklagte an Ort und Stelle entsprechende Anordnungen für das geplante Vorhaben treffen, zum mindesten dessen verkehrsgemäße Ausführung überwachen (BGHSt 2, 226, 229) [BGH 01.04.1952 - 1 StR 883/51].
Rechtsprechung
BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 796
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51
Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen - …
Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
Die Geltung des § 175 StGB in der Fassung vom 28. Juni 1935 steht nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 1, 80) fest.Unzüchtig ist jede Handlung, die auf Erregung oder Befriedigung der eigenen oder fremder Geschlechtslust gerichtet und geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen, wobei die Beurteilung durch einen unverbildeten, natürlich empfindenden Menschen entscheidet, der die Handlung in ihrem äusseren Hergang und ihrer inneren Bedeutung kennt (BGHSt 1, 80, 82, 293).
Der Bundesgerichtshof hat ausserdem bereits ausgesprochen, diese Grenze zwischen der blossen Zudringlichkeit und der schon unzüchtigen Handlung, im einzelnen eine Tatfrage, könne bei Handlungen zwischen erwachsenen Männern enger zu ziehen sein als bei Handlungen zwischen Erwachsenen und den besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen (BGHSt 1, 80, 293).
- BGH, 12.04.1951 - 4 StR 131/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
Auch ein Unzucht treiben mit W. ist bei der Art und der langen Dauer der gleichgeschlechtlichen Handlungen erwiesen (BGHSt 1, 107, Urteil des 4. Strafsenats), selbst dann, wenn man der Ansicht des 2. Strafsenats, wie sie in BGHSt 1, 295 näher begründet ist, folgen wollte, so dass es einer Stellungnahme zu den Gründen dieser Entscheidung und dazu, ob sie die andern Senate bindet (§ 136 Abs. 1 GVG), nicht bedarf. - RG, 06.02.1933 - II 936/32
Können auch solche Handlungen unter den Begriff "unzüchtige Handlung" im Sinne …
Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
Geringfügigere unanständige Handlungen und kurze, handgreifliche Zudringlichkeiten zwischen erwachsenen Männern, die ihrer Art nach noch nicht unzüchtig sind, fallen nicht unter die Vorschrift (RGSt 67, 110).