Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.02.1952

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51   

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https://dejure.org/1952,157
BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,157)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1952 - IV ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,157)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1952 - IV ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des Verfahrens bei willentlicher Einstellung der Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten - Erlangung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht - Möglichkeit einer Einrede der Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 314
  • NJW 1952, 705
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1951 - IV ZB 26/51

    Rechtsmittelverzicht durch Referendar

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51
    Der Rechtsmittelverzicht nach § 514 ZPO kann, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10.5.51 (BGHZ 2, 112) ausgeführt hat, sowohl dem Gericht als auch dem Gegner gegenüber erklärt werden.
  • RG, 05.10.1899 - VI 152/98

    Unterbrechung des Verfahrens; Verzicht auf Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein dem Gegner gegenüber erklärter Rechtsmittelverzicht ohne Rücksicht auf eine Unterbrechung des Verfahrens wirksam erfolgen kann, weil es sich dabei um keine eigentliche Prozesshandlung, sondern vielmehr um die Erklärung handelt, eine Prozesshandlung nicht vornehmen zu wollen (so RGZ 45, 323 [329]).
  • RG, 11.03.1942 - IV B 6/42

    Wird das Verfahren dadurch unterbrochen, daß der Prozeßbevollmächtigte eines

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51
    Mit Rücksicht auf den Schutz, der der durch die Kriegsereignisse betroffenen Partei durch diese Verordnung gewährt werden soll, tritt die Unterbrechung in jedem Falle ein, sobald der Prozessbevollmächtigte berechtigter- oder unberechtigterweise seine Tätigkeit für die Partei willentlich einstellt (vgl. RGZ 168, 396; RG in DR 44, 587 u 810).
  • RG, 01.07.1921 - VII 591/20

    Deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51
    Dadurch hat das 1944 erlassene Urteil des Landgerichts seine Wirkung als Urteil eines deutschen Gerichts nicht verloren (vgl. für die Zeit nach dem 1. Weltkrieg RGZ 102, 304 [306] für Urteile des Landgerichts Danzig und RFH 2, 258 [260] für Steuerbescheide der in den abgetretenen Ostgebieten belegenen Finanzämter).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Wiederholungsverbot nicht durchgreift, wenn der vollstreckbare Titel verlorengegangen oder vernichtet ist und nicht wiederhergestellt werden kann (BGHZ 4, 314, 321 f. - allerdings unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses; BGH Urt. v. 3. April 1957, V ZR 111/56, NJW 1957, 1111 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Dadurch soll verhindert werden, daß der Beklagte sich in derselben Sache in mehreren Verfahren verteidigen muß und daß einander widersprechende Urteile ergehen (BGHZ 4, 314, 322).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 83/17

    Zulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage bei anhängiger

    Dadurch soll verhindert werden, dass der Beklagte und die Gerichte sich in mehreren Verfahren mit derselben Sache befassen müssen und dass einander widersprechende Urteile ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1952 - IV ZR 106/51, BGHZ 4, 314, 322; vom 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99, NJW 2001, 3713; vom 7. März 2002 - III ZR 73/01, NJW 2002, 1503 unter II. 1.).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50   

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https://dejure.org/1952,1380
BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50 (https://dejure.org/1952,1380)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1952 - III ZR 30/50 (https://dejure.org/1952,1380)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1952 - III ZR 30/50 (https://dejure.org/1952,1380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
    Es genügt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht veröffentlichte Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf S. 13 bis 14), wenn die oberste Dienstbehörde Antrag auf Klageabweisung im Prozess gestellt bat.
  • BGH, 11.10.1951 - III ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
    Selbst wenn sich aus der Bezeichnung der Dienstbezüge als Holschulden eine andere Regelung der Gefahr- und Kostentragung als in § 1 ohne weiteres ergeben würde, und selbst wenn diese Charakterisierung in der Begründung sowohl die bar auszuzahlenden wie die zu überweisenden Dienstbezüge ergreifen würde, so könnte ein solcher aus der Begründung etwa ersichtlicher Wille des Gesetzgebers bei Auslegung des Gesetzes nur dann berücksichtigt werden, wenn er im Gesetz irgendwie zum Ausdruck gekommen wäre (Urteil des Senats vom 11.10.1951 - III ZR 65/51).
  • RG, 23.06.1926 - I 347/25

    Zahlungen auf Bankkonto

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50
    Dieses Ziel ist regelmässig damit erreicht, dass die Bank dem Gläubiger den überwiesenen Betrag gutschreibt; einer Mitteilung der Gutschrift an den Gläubiger bedarf es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 139 [143]), von der abzuweichen kein Anlass besteht, nicht, und zwar schon deshalb nicht, weil die Verpflichtung zu einer solchen Benachrichtigung des Gläubigers sich nur nach den zwischen dem Gläubiger und seiner Bank getroffenen vertraglichen Vereinbarungen richtet.
  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51

    Erfüllung durch Banküberweisung

    In der neueren Rechtsprechung ist gelegentlich die frage berührt worden, ob die Erfüllung - auch schon vor der Gutschrift zugunsten des Empfängers - dann angenommen werden könne, wenn die Empfängerbank eine Mitteilung von der zu ihren Gunsten erfolgten Buchung erhalten habe, ihr insbesondere auch eine Mitteilung (Avis) darüber zugegangen sei, zu wessen Gunsten der Betrag zu verwenden ist (vgl BGH-Urteil vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50; OLG Hamburg in MDK 1948, 547).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrags auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozeß gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozeßvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
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