Rechtsprechung
BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 17, 1
- NJW 1955, 1145
- MDR 1955, 670
- DB 1955, 531
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (10)
- RG, 22.10.1927 - I 125/27
Vertragliches Pfandrecht des Hauptspediteurs
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Das in § 50 Abs. a ADSp enthaltene Pfandrecht des Spediteurs wegen Förderungen gegen den Auftraggeber, die mit der Spedition des Gutes nicht zusammenhängen, ergreift nicht ein dem Auftraggeber nicht gehörendes Speditionsgut (abweichend von RGZ 113, 427 [429]; 118, 250 [252]).Diese Ansicht vertritt auch das Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 113, 427 [429] und 118, 250 [252] (vgl. auch RGZ 113, 57 [61] und RG VerkR 1929 Sp 576).
- RG, 14.05.1926 - VI 57/26
Pfandrecht des Spediteurs
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Das in § 50 Abs. a ADSp enthaltene Pfandrecht des Spediteurs wegen Förderungen gegen den Auftraggeber, die mit der Spedition des Gutes nicht zusammenhängen, ergreift nicht ein dem Auftraggeber nicht gehörendes Speditionsgut (abweichend von RGZ 113, 427 [429]; 118, 250 [252]).Diese Ansicht vertritt auch das Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 113, 427 [429] und 118, 250 [252] (vgl. auch RGZ 113, 57 [61] und RG VerkR 1929 Sp 576).
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Für ihre Auslegung sind daher nicht der Wille und die Absicht der Parteien des Einzelgeschäfts zu erforschen, vielmehr sind die unabhängig von der Gestaltung des Einzelfalles aus ihrem Inhalt auszulegen (BGHZ 7, 365 [368]).
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 19. Januar 1951, 3. Februar 1953 und 22. Januar 1954 (BGHZ 1, 83 [85 f]; 9, 1 [3]; 12, 136 [139, 142]) den Güterfernverkehrstarif und entsprechend auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als eine "allgemein geregelte Vertragsordnung", eine "fertig bereit liegende Rechtsordnung" bezeichnet, die aber erst dann zur Anwendung kommt, wenn der in diese Rechtsordnung Eintretende sich ihr unterwerfe. - BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 19. Januar 1951, 3. Februar 1953 und 22. Januar 1954 (BGHZ 1, 83 [85 f]; 9, 1 [3]; 12, 136 [139, 142]) den Güterfernverkehrstarif und entsprechend auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als eine "allgemein geregelte Vertragsordnung", eine "fertig bereit liegende Rechtsordnung" bezeichnet, die aber erst dann zur Anwendung kommt, wenn der in diese Rechtsordnung Eintretende sich ihr unterwerfe. - BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50
Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 19. Januar 1951, 3. Februar 1953 und 22. Januar 1954 (BGHZ 1, 83 [85 f]; 9, 1 [3]; 12, 136 [139, 142]) den Güterfernverkehrstarif und entsprechend auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als eine "allgemein geregelte Vertragsordnung", eine "fertig bereit liegende Rechtsordnung" bezeichnet, die aber erst dann zur Anwendung kommt, wenn der in diese Rechtsordnung Eintretende sich ihr unterwerfe. - BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52
Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Der erkennende Senat, der die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als typische Vertragsbestimmungen frei würdigen kann (vgl. BGHZ 8, 55 [56]), vermag dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen. - RG, 09.03.1926 - VI 508/25
Sicherungsübereignung
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Diese Ansicht vertritt auch das Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 113, 427 [429] und 118, 250 [252] (vgl. auch RGZ 113, 57 [61] und RG VerkR 1929 Sp 576). - BGH, 29.04.1952 - I ZR 173/51
Kraftverkehrsordnung
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Damit hat der Senat zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den Spediteurbedingungen nicht um objektive, allgemein verbindliche Rechtsnormen handelt, da es bei diesen keiner Unterwerfung bedarf, sondern nur um eine allgemein festgelegte Vertragsgrundlage, die infolge beiderseitiger Unterwerfung unter ihre Bestimmungen Wirksamkeit erlangt (so das Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1952, BGHZ 6, 145 [147] hinsichtlich der Kraftverkehrsordnung). - RG, 26.10.1921 - I 132/21
Spedition; Veröffentlichung allgemeiner Geschäftsbedingungen
Auszug aus BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Da es andererseits seines Unterwerfungswillens bedarf, kann sich sein Einverständnis nur auf solche Bedingungen beziehen, mit deren Aufstellung er billiger- und gerechterweise rechnen kann (RGZ 103, 84 [86]; RG JW 36, 2093).
- BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94
Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen
Für diese war bereits vor Inkrafttreten des AGBG (1. April 1977 - § 30 AGBG) anerkannt, daß überraschende Klauseln, mit denen der Vertragspartner billigerweise nicht zu rechnen brauchte, nicht Vertragsbestandteil werden (BGHZ 17, 1, 3; 33, 216, 219; 38, 183, 185; 54, 106, 109; BGH Urteil vom 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74 - BB 1976, 157). - BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut …
Gesichert sind alle frachtvertraglichen Geldforderungen gegen den Absender oder Empfänger, die gerade mit der Beförderung des dem Pfandrecht unterfallenden Gutes zusammenhängen (konnexe Forderungen; vgl. BGHZ 17, 1, 3;… Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 441 HGB Rdn. 9;… Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 441 Rdn. 8). - BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76
Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein vertragliches Pfandrecht vereinbart werden kann (BGHZ 17, 1 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; vgl.. auch BGHZ 60, 174 [BGH 26.01.1973 - V ZR 47/71];… ebenso Mühl bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 1205 Rdn. 10).Voraussetzung ist allerdings, daß das Pfandrecht für Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis vereinbart wurde (BGHZ 17, 1, 5 ff [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53];… vgl. auch Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971 Rdn. 223 ff).
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91
Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR
Die zitierte Klausel ist demgemäß objektiv auszulegen, d.h. es ist auf den objektiven Inhalt und typischen Sinn unter Berücksichtigung des mit den Bedingungen verfolgten wirtschaftlichen Zweckes abzustellen, wobei diese Umstände nach dem Verständnis redlicher und verständiger Vertragspartner bei Maßgeblichkeit der von den Bedingungen betroffenen Verkehrskreise zu werten sind (vgl. u.a. BGHZ 7, 365, 368; 17, 1, 3; 22, 90, 98; 22, 109, 113; 84, 268, 272). - BGH, 02.02.1984 - IX ZR 8/83
Formularmäßige Vereinbarung einer unbedingten Sicherungsübereignung zur Sicherung …
Es kommt darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen (BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; 33, 216, 218; 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; BGH…, Urteil vom 10. Oktober 1980 aaO). - BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
Maklerprovision bei Alleinauftrag
Ebenso können Klauseln keinen rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbeziehungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft (vgl. hierzu BGHZ 17, 1, 3; 38, 183, 185; 41, 151, 154; 52, 86, 91; 54, 109; LM BGB § 652 Nr. 14 - NJW 1965, 246; LM BGB § 652 Nr. 23 = NJV 1965, 1225). - ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15
Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …
Für sie erschließen sich Inhalt und Sinn fraglicher Klauseln nach eingespielter Rechtsprechung (nicht nur 105S. hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden. Für ihre Auslegung sind daher nicht der Wille und die Absicht der Parteien des Einzelgeschäfts zu erforschen, vielmehr sind sie unabhängig von der Gestaltung des Einzelfalles aus ihrem Inhalt auszulegen (...).Es kommt also darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen".S. hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden.
105) S. hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden.
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15
Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel
hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden.Es kommt also darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen"; s. aus neuerer Zeit für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".S. hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden.
48) S. hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden.
- BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 353/81
Bauarbeitsgemeinschaft: Eingebrachte Geräte
Die in einem individuell ergänzten Mustervertrag einer Bau-Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) enthaltene Pfandrechtsbestellung an den von einem später ausscheidenden Gesellschafter eingebrachten Geräten zugunsten der verbleibenden Gesellschafter setzt das Eigentum des Ausscheidenden voraus, schließt aber gutgläubigen Erwerb des Pfandrechts nicht aus (Abgrenzung zu BGHZ 17, 1 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] und BGH NJW 1963, 2222 [BGH 23.09.1963 - II ZR 221/61]).Das hat der Bundesgerichtshof für die insoweit vergleichbaren Fälle nach § 50 Abs. a ADSp bereits mehrfach ausgesprochen (BGHZ 17, 1, 5 f. [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; BGH Urteil vom 23. September 1963 - II ZR 221/61 = NJW 1963, 2222 [BGH 23.09.1963 - II ZR 221/61]).
Das Urteil vom 8. März 1955 (BGHZ 17, 1, 4 f) [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] schließt nur die Möglichkeit aus, dem einer allgemeinen Geschäftsbedingung gleichzustellenden § 50 Abs. a ADSp allgemein die für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Geschäftsvorgänge geltende Vereinbarung eines Pfandrechts an nicht dem Verpfänder gehörendem Speditionsgut als Sicherung für sog. "inkonnexe" Forderungen zu entnehmen.
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz …
Gesichert sind alle frachtvertraglichen Geldforderungen gegen den Absender oder Empfänger, die gerade mit der Beförderung des dem Pfandrecht unterfallenden Gutes zusammenhängen (konnexe Forderungen; vgl. BGHZ 17, 1, 3;… Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 441 HGB Rdn. 9;… Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 441 Rdn. 8). - BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung
- BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79
"Vertane Urlaubszeit"
- BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
Auslegung einer Garantieerklärung
- BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71
Maklerprovision für Folgegeschäft
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90
Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten
- BGH, 10.06.1983 - V ZR 252/80
Einzahlung eines Betrages auf ein Sperrkonto als vom Gläubiger anerkannte …
- BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59
Freizeichnung bei Versicherungsschutz
- BGH, 23.09.1963 - II ZR 221/61
Rückzahlung eines Darlehens - Forderungen aus einem Speditionsvertrag
- OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 4 U 191/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei …
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61
Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen
- BGH, 09.11.1978 - III ZR 21/77
Wirksamkeit einer als "Zahlungsgarantie" überschriebenen schriftlichen Erklärung …
- BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57
Rechtsmittel
- BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83
Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung
- BGH, 11.10.1984 - IX ZR 73/83
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Sicherheit auf Verlangen der Bank
- BGH, 26.06.1997 - I ZR 248/94
Wirksamkeit der Haftungsbefreiung des Spediteur-Frachtführers nach ADSp
- BGH, 09.10.1981 - I ZR 188/79
Anspruch auf Ersatz verlorengegangenen Lagergutes - Haftungsbeschränkung nach den …
- BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54
Haftungsbegrenzung des Spediteurs
- BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70
Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen …
- BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß …
- BGH, 25.05.1959 - III ZR 158/57
Rechtsmittel
- BGH, 24.11.1975 - III ZR 81/73
Wirksamkeit einer Abtretungserklärung - Abtretung aller gegenwärtigen und …
- BGH, 24.02.1971 - VIII ZR 22/70
Haftung für auslaufendes Öl bei Befüllung eines Heizöltanks
- BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher …
- BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
Bewertung der Änderung des Rubrums als Klageänderung - Schadensersatz wegen …
- BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft …
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 298/90
Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …
- BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80
Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers
- BGH, 22.12.1982 - V ZR 315/81
Klage auf Abschluss eines Kaufvertrages - Auslegung eines formularmäßigen …
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 296/90
Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 297/90
Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …
- OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87
Schadenfreiheitsrabatt; Kraftfahrtversicherung; Übertragung; Bestimmung; Verstoß
- BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Abschluss eines Werkvertretungsvertrages - Wirksamkeit einer Vertragskündigung - …
- BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72
Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem …
- BGH, 04.03.1983 - V ZR 285/81
Errichtung einer Eigentumswohnung nach dem Bauherren-Modell aufgrund eines …
- BGH, 31.03.1977 - VII ZR 273/75
Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen - …
- BGH, 04.03.1983 - V ZR 209/81
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 220/65
Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) - Kauf eines gebrauchten …
- BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße - …
- BGH, 04.03.1983 - V ZR 282/81
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 02.10.1970 - I ZR 26/70
Anwendung von deutschem Recht auf wechselseitig ausgeführte internationale …
- BGH, 20.05.1983 - V ZR 98/82
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 04.03.1983 - V ZR 242/81
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 04.03.1983 - V ZR 283/81
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 08.05.1973 - IV ZR 32/72
Alleinbeauftragung von Maklern - Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen …
- BGH, 13.03.1970 - I ZR 5/69
Abgrenzung zwischen Speditionsvertrag und Frachtvertrag - Wirkung der …
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 99/60
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
- BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens …
- BGH, 29.10.1956 - VII ZR 6/56
Mängelbeseitigung nach Ablauf der Verjährungsfrist
- BGH, 20.05.1983 - V ZR 15/82
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 20.05.1983 - V ZR 74/82
(Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige …
- BGH, 18.01.1974 - I ZR 127/72
Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Frachtgutes - Begrenzung des …
- OLG Köln, 17.02.1973 - 16 U 81/72
Anspruch auf Schadensersatz bei entgangenem Urlaubsgenuss aufgrund andauernder …
- BGH, 18.06.1971 - I ZR 68/69
Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen einer Bank gegenüber anderer Bank - …
- BGH, 14.12.1959 - II ZR 61/57
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1973 - IV ZR 136/71
Anspruch auf Zahlung der vollen Maklerprovision - Folgen einer Nichterreichung …
- BGH, 13.11.1956 - I ZR 114/55
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 308
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 05.04.1952 - 3 KLs 23/51
- OLG Celle, 23.11.1954 - 1 Ws 485/54
- BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54
Papierfundstellen
- BVerfGE 4, 190
- NJW 1955, 1145
- MDR 1955, 534
- DVBl 1955, 611
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen …
Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193). - OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08
Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …
(BVerfGE 4, 190 [juris Rn. 6];… Schmidt in Keidel, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 158.) Dem hat das Landgericht genügt, indem es nach Übermittlung der von der Antragsgegnerin vorgelegten ergänzenden Stellungnahme an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 09.05.2008 noch sieben Wochen zuwartete, bevor es am 27.06.2008 in der Sache entschied. - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Art. 103 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn das Gericht die Beschwerde dem durch die vorangegangene Entscheidung Begünstigten zwar zugesandt, ihm aber nicht genügend Zeit zu einer Gegenerklärung gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 60, 313 (317 f.)).
- OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07
Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der …
Es genügt vielmehr, wenn das Gericht bei einem Vortrag neuer Tatsachen eine angemessene Zeit auf eine Stellungnahme wartet (BVerfGE 4, 190/192). - BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60
Société Anonyme
Die zwischen der Einreichung der Beschwerde (2. Oktober 1959) und der Entscheidung (8. Oktober 1959), liegende Frist, in welche auch noch ein Wochenende fiel, war im vorliegenden Falle keinesfalls ausreichend, da der Verkehr der in Paris ansässigen Beschwerdeführerin mit ihrem Münchener Anwalt naturgemäß Zeit erforderte und die Sache erkennbar nicht eilbedürftig war (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]; 8, 89 [91]). - BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05
Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen …
- BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein …
Es befindet sich hierbei im Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu Art. 103 Abs. 1 GG wiederholt entschieden hat, daß zu kurz bemessene Erklärungsfristen einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen können (BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] [192]; 6, 12 [15]; 7, 239 [240]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]).In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs wiederholt entschieden worden, daß ein "arbeitsfreies Wochenende" zwischen der Zustellung einer Beschwerde und der gerichtlichen Entscheidung nicht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreicht (vgl. BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Dienstag - BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Montag - vgl. ferner BVerfGE 12, 6 [BVerfG 08.11.1960 - 2 BvR 177/60]).
- BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf …
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110 [113]), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]; 17, 191 [193]). - BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Vielmehr ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs von solcher Bedeutung (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]), daß er auch im Zivilprozeß in jedem Fall zu beachten ist, wenn im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung zuungunsten des Beschwerdegegners abgeändert werden soll; von Sonderfällen wie z.B. dem Arrestverfahren abgesehen, in denen eine Überraschungswirkung erforderlich und gerechtfertigt sein mag, widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, einen Prozeßbeteiligten mit einem Beschwerdebeschluß zu überraschen, ohne daß er überhaupt gewußt hat, daß ein Beschwerdeverfahren anhängig und ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war. - BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1532/20
Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG …
- BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne …
- BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 294/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch faktische Nichtgewährung …
- BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 175/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens in …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Anhörungsrüge - Haftungsbescheid für Gewerbesteuer
- BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02
Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren …
- BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer …
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
- BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde
- BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 215/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BVerfG, 21.01.1959 - 1 BvR 644/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BGH, 01.12.1966 - KRB 1/66
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung zur Minderung bzw. …
- BVerwG, 07.02.1958 - I C 201.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1958 - V CB 201.57
Rechtsmittel
- BPatG, 02.12.2002 - 30 W (pat) 170/01
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1955 - IV A 75/55
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1955 - IV - A 75/55
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbeschädigten als …