Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.11.1957

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54   

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BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54 (https://dejure.org/1958,138)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1958 - 1 BvR 184/54 (https://dejure.org/1958,138)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 184/54 (https://dejure.org/1958,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 230
  • NJW 1958, 259
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Für Art. 2 Abs. 1 ergibt sich das aus den Ausführungen des Urteils vom 16. Januar 1957 (BVerfGE 6, 32 (37)).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Wegen der grundsätzlichen Frage der Einwirkung der Grundrechtsnormen des Grundgesetzes, im besonderen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, auf das bürgerliche Recht und der damit zusammenhängenden Frage des Umfangs der Nachprüfungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts gegenüber zivilgerichtlichen Urteilen wird auf das gleichzeitig verkündete Urteil in dem Verfahren 1 BvR 400/51 verwiesen, das mit der vorliegenden Sache zu gemeinsamer Verhandlung verbunden war.
  • RG, 01.12.1932 - IV 235/32

    Kann die Ausübung des Rechts auf Anfechtung eines Erbvertrags als ein gegen die

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Das bloße Gebrauchmachen von seinem Abwehrrecht ist weder rechts- noch sittenwidrig (RGZ 138, 373 (375 f.); 160, 361 (369)) denn auch das Eigentum ist immerhin grundrechtlich geschützt, und es müssen gewichtige Interessen entgegenstehen, wenn die natürlichen Eigentümerbefugnisse zurücktreten sollen.
  • RG, 12.06.1939 - IV 2/39

    1. Kann der Verpächter eines Lichtspieltheaters, dem als Pachtzins eine

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Das bloße Gebrauchmachen von seinem Abwehrrecht ist weder rechts- noch sittenwidrig (RGZ 138, 373 (375 f.); 160, 361 (369)) denn auch das Eigentum ist immerhin grundrechtlich geschützt, und es müssen gewichtige Interessen entgegenstehen, wenn die natürlichen Eigentümerbefugnisse zurücktreten sollen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230, 238; 65, 1, 40).

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230 ; 65, 1 ).

  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Das, was durch die allgemeinen Gesetze erreicht werden soll, muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die konkrete Beschränkung der Freiheiten nach Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.1.1982, 1 BvR 848/77, NJW 1982, 1449; Schemmer, in: Epping/Hillgruber, GG, 46. Ed., Stand: 2/2021, Art. 5, Rn. 100), was eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit und dem Rang des beeinträchtigten Rechtsguts erfordert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.8.1994, 1 BvR 1423/92, juris, Rn. 20; von der Decken, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 5, Rn. 8), die unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles die Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit einerseits und des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden sind, berücksichtigt (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.1.1958, 1 BvR 400/57, NJW 1958, 259; Schemmer, in: Epping/Hillgruber, GG, 46. Ed., Stand: 2/2021, Art. 5, Rn. 100, 104).
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Verfügungsklägerin herangezogene Entscheidung BVerfGE 7, 230.
  • BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18

    Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230 ; 65, 1 ).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot;

    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend beispielsweise gebilligt, daß ein Hauseigentümer im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Mieter einem von ihnen das Anbringen von Wahlplakaten am Haus untersagte (vgl. Urteil vom 15. Januar 1958 1 BvR 184/54 BVerfGE 7, 230).
  • AG Berlin-Neukölln, 09.01.2018 - 10 C 344/17
    Das Gewicht der Eigentümerinteressen beurteilt sich insbesondere nach dem Grad der substanziellen wie der optischen Einwirkung auf das jeweilige Gebäude (AG Mitte, Urteil vom 26. Februar 2014 - 119 C 408/13, Rn. 24 ff., juris; AG Göttingen, Urteil vom 03. Juli 1987 - 20 C 241/87 -, juris) und danach, ob der Hausfrieden durch Anbringen des Plakats gestört wird (BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 184/54 -, BVerfGE 7, 230; AG Göttingen, Urteil vom 03. Juli 1987 - 20 C 241/87 -, juris).

    Auch die von der Beklagten selbst in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht aber deutlich, dass solche Eigentümerinteressen gerade nicht mit der Wahrung des Hausfriedens deckungsgleich sind, sondern dieser im Range nachgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 -1 BvR 184/54 - Rn. 21, juris).

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Eine solche Schranke kann auch § 1004 BGB darstellen, der ein Abwehrrecht gegen Beeinträchtigungen des Miteigentums der übrigen Wohnungseigentümer gewährleistet (BVerfGE 7, 230/234).

    Die privatrechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer zueinander können durch Art. 5 GG so beeinflußt sein, daß bei der Abwägung der gegenüberstehenden Interessen ein Übergewicht zugunsten der Informationsfreiheit des Antragsgegners entsteht, demgegenüber das den übrigen Wohnungseigentümern zustehende privatrechtliche Abwehrrecht des § 1004 BGB zurücktreten muß; dabei ist zu berücksichtigen, daß auch das Eigentum grundrechtlich geschützt ist (BVerfGE 7, 230/234).

  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Es wird vom Eigentümer aber nicht schon dadurch verletzt, daß er von seinem Abwehrrecht gegenüber einer unbefugt vorgenommenen baulichen Veränderung am Gebäude (Eingriff in die Dachkonstruktion) Gebrauch macht (vgl. BVerfGE 7, 230/235).
  • BayObLG, 04.11.1983 - REMiet 13/83

    Vertragswidrigkeit des Gebrauchs einer Mietsache ; Vertragswidrigkeit des

    Neben parteipolitischen Aussagen, die der Vermieter möglicherweise nicht dulden muß (vgl. BVerfGE 7, 230/234 f.; LG Essen aaO.), kommen auch allgemein politische (vgl.Sternel, aaO.) und insbesondere wohnungspolitische (BayObLG, aaO., S. 52) in Betracht, unter die auch der vom Landgericht zu entscheidende Fall einzuordnen ist.
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Es mag zwar angängig und vielleicht sogar richtig sein, für einzelne Fallgruppen generalisierende Regeln aufzustellen (zu der hier angesprochenen Frage vgl. etwa BVerfG, NJW 1958, 259; LG Hamburg, DWW 1954, 144; LG Essen, NJW 1973, 2290 m. abl.
  • OLG Köln, 18.11.1996 - 15 W 108/96
  • BVerwG, 20.02.1981 - 8 B 91.80

    Anordnung einer Mängelbeseitigung - Festsetzung einer angedrohten Ersatzvornahme

  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

  • LG Tübingen, 27.09.1985 - 1 S 147/85

    Anspruch auf Schadensersatz und Räumung einer Mietwohnung; Recht der freien

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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,955
BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56 (https://dejure.org/1957,955)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1957 - VI ZR 248/56 (https://dejure.org/1957,955)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1957 - VI ZR 248/56 (https://dejure.org/1957,955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 259
  • VersR 1957, 820
  • DB 1957, 1265
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Denn der Beklagte durfte, um nicht verkehrswidrig zu handeln, schon mit Rücksicht auf andere möglicherweise auf dem Feldweg befindliche bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer nur mit einer Geschwindigkeit an die Einmündung heranfahren, die sein rechtzeitiges Anhalten gestattet hätte (BGHZ 14, 232 [240]).
  • BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einer Eisenbahn auf einem

    Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Auf den, im übrigen ganz geringen Schaden des Beklagten kommt es nicht an; denn bei einem durch mehrere Kraftfahrzeuge verursachten Unfall stehen die Ansprüche der beteiligten Halter einander selbständig gegenüber, wie der erkennende Senat in Abweichung von der Auffassung des Reichsgerichts entschieden hat (BGHZ 15, 133).
  • BGH, 10.12.1952 - VI ZR 17/52
    Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Da er dies unterließ, beruht sein evtl. Rechtsirrtum, wie der Senat bereits mehrfach (vgl. z.B. VI ZR 17/52 - Urteil vom 10. Dezember 1952 - VRS 5, 82 Nr. 51) ausgesprochen hat, auf Verschulden.
  • BGH, 12.01.1960 - VI ZR 220/58

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn

    Ein kurzes, oft auf Vorsicht beruhendes Anhalten des Bevorrechtigten kann nicht ohne weiteres als Verzicht gewertet werden (BGH Urteil vom 5.11.1957 (VI ZR 248/56) = NJW 1958, 259 - LM § 13 StVO Nr. 14; Urteil vom 14.10.1953 (VI ZR 305/52) = VRS 5, 588; Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 11. Aufl. § 13 StVO Bem.
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Die von dem Landgericht an dieser Stelle diskutierten Urteile (BGH, Urteil v. 05.11.1957 - VI ZR 248/56, juris, NJW 1958, 259: BGH, Urteil v. 20.01.1970 - VI ZR 136/68, juris) betrafen andere Sachverhaltskonstellationen und können daher für die Beurteilung der hier vorliegenden Verkehrssituation nicht herangezogen werden.
  • BGH, 04.02.1958 - VI ZR 55/57

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer bevorrechtigten Straße

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 5. November 1957 VI ZR 248/56 (VersR 1957, 820) entschieden hat, entfällt das Vorfahrtrecht nicht dadurch, daß der Fahrer vor der Einfahrt in die Kreuzung oder Einmündung vorübergehend anhält, um die Verkehrslage zu prüfen.
  • BGH, 29.03.1966 - VI ZR 235/64

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Sein Vorfahrtrecht ging ihm auch nicht schon dadurch verloren, daß er vor der Kreuzung kurz anhielt; hieraus erwuchs für ihn nur die Pflicht zu besonderer Vorsicht bei der Weiterfahrt auf die Landstraße (Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1957 - VI ZR 246/56 - VersR 1957, 820).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 302 S 21/20

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision im ungeregelten Bereich einer

    Zwar muss hier ein Warten des Vorfahrtberechtigten im Kreuzungsbereich noch nicht seinen Verzicht auf die Vorfahrt bedeuten, insbesondere, wenn er nur die "halbe Vorfahrt" hat und auf für ihn von rechts Kommende achten muss; das Warten des Vorfahrtberechtigten kann im Wartepflichtigen aber trotzdem der irrigen Eindruck eines Verzichts auf die Vorfahrt erwecken und deshalb den Vorfahrtberechtigten dazu verpflichten, den Wartepflichtigen im Auge zu behalten (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Mai 1981 - 3 U 98/80 -, juris; so im Ergebnis auch: BGH, Urteil vom 05. November 1957 - VI ZR 248/56 -, juris).
  • LG Hamburg, 27.05.2021 - 302 S 21/20
    Denn wie bereits im Hinweisbeschluss ausgeführt kann das Warten des Vorfahrtberechtigten im Wartepflichtigen der irrigen Eindruck eines Verzichts auf die Vorfahrt erwecken und deshalb den Vorfahrtberechtigten dazu verpflichten, den Wartepflichtigen im Auge zu behalten (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Mai 1981 - 3 U 98/80 -, juris; so im Ergebnis auch: BGH, Urteil vom 05. November 1957 - VI ZR 248/56 -, juris).
  • LG Dortmund, 28.10.1992 - 21 O 290/92

    Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens wegen Beteiligung an einem

    dazu BGH NJW 1958, Seite 259; OLG Saarbrücken VM 1982, Seite 4).
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