Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.1962

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1962 - V ZR 33/61   

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BGH, 04.07.1962 - V ZR 33/61 (https://dejure.org/1962,360)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1962 - V ZR 33/61 (https://dejure.org/1962,360)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1962 - V ZR 33/61 (https://dejure.org/1962,360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 289
  • NJW 1962, 2004
  • MDR 1962, 976
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Beschränkt sich das Urteil im Vorprozeß auf die Zug-um-Zug-Verurteilung (weil der Kläger keinen weitergehenden Antrag gestellt hatte), ist somit eine neue Leistungsklage des Klägers unter Verzicht auf eine Zwangsvollstreckung aus dem ersten Urteil und eine Verurteilung zur Leistung schlechthin (RGZ 100, 197) oder eine Klage auf Zulassung der Zwangsvollstreckung ohne Gegenleistung (BGH, Urt. v. 4. Juli 1962 - V ZR 33/61, NJW 1962, 2004 = WM 1962, 1029 = MDR 1962, 976 = LM § 767 ZPO Nr. 23; RGZ 96, 184) zulässig (vgl. zum ganzen auch Staudinger/Otto, § 322 BGB Rdn. 13; Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 322 Rdn. 17).
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 S. 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, NJW 1962, 2004 = LM § 767 ZPO Nr. 23).

    In diesem wesentlichen Punkt.unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1962, auf das sich das Berufungsgericht bezieht, zugrunde gelegen hatte (V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004): Dort hatte das Zurückbehaltungsrecht nicht wegen der Forderung bestanden, gegen die aufgerechnet wurde, sondern wegen eines weiteren Anspruchs auf Herausgabe eines Grundstücks.

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Die dafür nötige Beschwer der Beklagten ergab sich daraus, daß das Landgericht anstelle der beantragten Klageabweisung die Sache verwiesen hat (vgl. BGHZ 28, 349 f.; 38, 289, 290).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Denn eine Bindungswirkung dieser Entscheidung beschränkte sich auf die Verneinung des Rechtswegs der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 38, 289, 292; Keidel/Kuntze/Winkler Teil A S 1 Rdn. 21 a; Kissel, GVG § 17 Rdn. 46 ff, 53, 56).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 119/88

    Rechtsweg für Klage gegen einen Notar auf Rückzahlung zu Unrecht von einem

    Die zulässigen Rechtsmittel (vgl. BGHZ 28, 349; 38, 289, 290; 97, 287, 288 ff [BGH 02.04.1986 - IVa ZR 216/84]) führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache in die erste Instanz.
  • BGH, 09.01.1967 - VII ZR 129/64

    Rechtswegverweisung an eine dritte Gerichtsbarkeit - Erfordernis eines

    Die Verweisung von einem Rechtsweg in den anderen - geregelt in § 17 GVG, § 41 VwGO, § 52 SGG, § 34 FGO - hat nach der in Rechtsprechung und Lehre herrschenden Auffassung nur "abdrängende, nicht aufdrängende Wirkung"; sie hindert das Gericht, an das verwiesen ist, zwar an einer Zurückverweisung an das verweisende Gericht, aber nicht an einer Weiterverweisung an das Gericht einer dritten Gerichtsbarkeit, (BGHZ 25, 346, 350 [BGH 11.10.1957 - IV ZR 175/57]; 38, 289 [BGH 28.11.1962 - V ZR 9/61]; BVerwG NJW 1960, 2355; OVG Koblenz, NJW 1961, 1643; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts 9. Aufl., § 6, 3; Eyermann-Fröhler, VwGO 4. Aufl. § 41 Anm. 4; Klinger VwGO 2. Aufl. § 41 Anm. D 2 f; Schunck-De Clerck, VwGO § 41 Anm. 2 d cc; Redeker- von Oertzen, VwGO 2. Aufl. § 41 Anm. 3; Rohwer-Kahlmann, Aufbau und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit, Rdz 4 und 11 zu § 52 SGG).

    Einer Verweisung gegen ihren Willen muß sich jede Partei widersetzen können, ist doch auch das Urteil, durch das regelmäßig die Verweisung auszusprechen ist, nach allgemeiner Ansicht mit den Rechtsmitteln der Berufung und Revision anfechtbar (BGHZ 38, 289 f).

  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 187/73

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus dem Kassenarztrecht

    Denn der Verweisungsbeschluß des Verwaltungsgerichts bindet die Zivilgerichte nur insoweit, als er die Zurückverweisung an die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschließt (§ 41 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BGHZ 38, 289, 293; BSG NJW 1960, 2072; BVerwG NJW 1960, 2355).
  • BGH, 20.11.1986 - III ZR 206/85

    Prüfungspflicht des Gerichts bei Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen

    Die ordentlichen Gerichte sind an die Entscheidung über die Unzulässigkeit des zunächst beschrittenen Rechtsweges gebunden (§ 17 Abs. 2 GVG); sie können den Rechtsstreit allenfalls an das Gericht eines dritten Zweiges der Gerichtsbarkeit verweisen, zu dem sie den Rechtsweg für gegeben halten (BGHZ 38, 289, 291 ff.).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 59/84

    "Innungskrankenkassenwesen"; Rechtsweg für Klage auf Unterlassung der Werbung

    Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte nur insoweit, als sie die Zurückverweisung der Sache an die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschließt, hindert die Zivilgerichte aber nicht, den ordentlichen Rechtsweg zu verneinen, weil das Gericht einer weiteren Gerichtsbarkeit zur Entscheidung berufen ist (§ 41 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 VwGO; BGHZ 38, 289, 291 ff.; 67, 92, 101; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, § 97 Rdnr. 46; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, § 41 Rdnr. 14; a.A. Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 41 Rdnr. 15, 16; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 44. Aufl., GVG § 17 Anm. 3 B, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 149/82

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung - Zahlung an Steuerfiskus - Zivilgericht -

    sungsantrag (§ 17 GVG) nur hilfsweise gestellt hat (BGHZ 38, 289, 290; Kissel GVG § 17 Rn. 37 m. w.Nachw. aus der Rspr. des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 21/89

    "Physikalische therapeutische Behandlung"; Zulässigkeit unterschiedlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 7 A 10757/20

    Anforderungen an eine (formelle) Beschwer des Rechtsmittelführers; Notwendigkeit

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1989 - 6 U 119/89

    Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch den Testamentsvollstrekker

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 170/85

    Versäumnisurteil gegen den Revisionsbeklagten - Ersetzung der Zustimmung des

  • BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68

    Abgabe einer Steuerstrafsache - Staatsanwaltschaft - Klage auf Aufhebung -

  • BGH, 29.05.1979 - KZR 8/78

    Eröffnung des Rechtswegs bei den ordentlichen Gerichten aufgrund der Verweisung

  • BSG, 27.11.1964 - 9 RV 686/64
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 22 U 230/98

    Freiwerden des Verkäufers von der Rückzahlungsverpflichtung bei

  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 114/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 150/82
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1047
BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62 (https://dejure.org/1962,1047)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1962 - IV ZR 43/62 (https://dejure.org/1962,1047)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1962 - IV ZR 43/62 (https://dejure.org/1962,1047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 386
  • NJW 1962, 2004
  • MDR 1962, 892
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1952 - IV ZB 97/51

    Rechtskraft von Urteilen in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62
    Der Senat hat daher in dem BGHZ 4, 294, 295 [BGH 08.01.1952 - IV ZB 97/51] abgedruckten Beschluß ausgesprochen, daß Urteile der Oberlandesgerichte in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht schon mit der Verkündung, sondern erst dann rechtskräftig werden, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne daß Revision eingelegt wurde.
  • BGH, 21.03.1962 - IV ZR 187/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62
    Wenn die Beklagte trotz des schweren Unrechts, das ihr der Kläger zugefügt hat, noch bereit ist, wieder mit ihm zusammen zu leben, so kann darin nach Lage der Sache ein bedeutsames Anzeichen dafür gesehen werden, daß die Beklagte sich auch jetzt noch in gewissem Umfange für den Kläger verantwortlich fühlt (vgl. BGH IV ZR 187/61 vom 21. März 1962) und die Bindung an die Ehe daher fortbesteht.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    In solchen Fällen entspricht es der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Praxis, daß der Sachverständige selbst den tatsächlichen Zustand der Sache feststellt, um auf dieser Grundlage sein Gutachten erstatten zu können (vgl. BGHZ 23, 207 (214) [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55]; 37, 389 (394 ff. [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]); BGH, FamRZ 1989, 954 (956)).
  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Die Revision ist nach § 547 Abs. 1 ZPO zulässig, da das am 11. Dezember 1961 verkündete Urteil dem Kläger erst am 6. Januar 1962 zugestellt und daher erst nach dem Inkrafttreten des Familienrechtsänderungsgesetzes rechtskräftig geworden ist (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 13. Juli 1962 IV ZR 43/62).
  • BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht war an seiner Entscheidung nicht deshalb gehindert, weil die Beklagte auch aus wirtschaftlichen Gründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386, 389 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]; BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 68).
  • BGH, 10.12.1962 - III ZR 3/62
    Mag ein solcher Verzicht bei ausstehender Beweisaufnahme regelmäßig nicht im bloßen Stillschweigen der Partei gesehen werden können (so RG in JW 1914, 646 Nr. 9), so ist dies doch unter besonderen Umständen möglich, insbesondere dann, wenn ein früher gesttellt er Beweisantrag dem Gericht auf Grund der weiteren Entwicklung des Verfahrens als überholt oder als stillschweigend fallen gelassen erscheinen muß (HRR 1931, 622; BGH III ZR 165/60 vom 21. Dezember 1961 S. 15, 16; III ZR 115/60 vom 30. Oktober 1961 S. 9, 10; IV ZR 43/62 vom 13. Juli 1962 S. 7.).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68

    Zerrüttung einer Ehe wegen Trennung durch Kriegsdienst und Gefangenschaft -

    Diese Ausführungen halten sich im Rahmen der Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Bedeutung des Versorgungsgedankens beim Widerspruch des beklagten Ehegatten nach § 48 Abs. 2 EheG ausgesprochen worden sind (BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 36, BGHZ 37, 386, vgl. auch Anm. LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 49).
  • BGH, 13.03.1968 - IV ZR 556/68

    Rechtsmittel

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wiederholt ausgesprochen worden, daß eine Bindung der Ehefrau an die Ehe auch dann bestehen kann, wenn sie nach langjähriger Ehe vorwiegend aus Versorgungsgründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386, 388 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]/389).
  • BGH, 27.10.1965 - IV ZR 252/64

    Scheidungsklage wegen schuldhafter Verfehlungen eines Ehepartners und dadurch

    Zur Frage, ob hier wirtschaftliche Überlegungen einen Grund dafür abgeben können, daß die Beklagte an der Ehe festhalten will, könnte sich das Berufungsgericht nicht ohne weiteres auf Erwägungen berufen, die nach dem Sachverhalt bedeutsam waren, der der BGHZ 37, 386, abgedruckten Entscheidung zugrunde lag.
  • BGH, 16.12.1964 - IV ZR 33/64

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß eine Bindung einer Ehefrau an die Ehe auch dann bestehen kann, wenn sie nach langjähriger Ehe vorwiegend aus Versorgungsgründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386 - LM Nr. 49 zu § 48 Abs. 2 EheG mit Anmerkung).
  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 125/63

    Rechtsmittel

    Das Fallen einer solchen Bindung hat der Kläger zu bereuen (BGHZ 37, 386, 389 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]; 38, 116, 121) [BGH 24.10.1962 - IV ZR 28/62].
  • BGH, 19.06.1963 - IV ZR 320/62

    Rechtsmittel

    Ferner kann u.U. eine Bindung der beklagten Ehefrau an die Ehe auch dann bestehen, wenn sie vorwiegend aus Versorgungsgründen an der Ehe festhält, sofern darin keine negative Einstellung zur Ehe und deren Fortsetzung zu erblicken ist (vgl. Urteile vom 13. Juli 1962 - IV ZR 43/62 -, BGHZ 37, 386 und vom 5. Dezember 1962 - IV ZR 30/62 -).
  • BGH, 05.12.1962 - IV ZR 30/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 96/63

    Rechtsmittel

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