Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.1962

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   BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61   

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BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61 (https://dejure.org/1962,34)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1962 - 1 StR 346/61 (https://dejure.org/1962,34)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1962 - 1 StR 346/61 (https://dejure.org/1962,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung übertriebener Werbung zur Irreführung - Spezialpräservative als Mittel zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten - Geschäftliche Werbung für schwer jugendgefährdende Bücher - Schluss von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 35
  • NJW 1962, 1019 (Ls.)
  • NJW 1962, 748
  • MDR 1962, 417
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 12/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Hinsichtlich der Sammelprospekte hatten sich die Angeklagten auf die Entscheidung BGHSt 8, 125 berufen und geltend gemacht, daß diese Entscheidung, welche auf die Revision der Staatsanwaltschaft einen Freispruch des Tatsachengerichts bestätigt hatte, ganz ähnliche Prospekte eines anderen Versandhauses nicht als unzüchtig angesehen habe.

    Die Revisionen sind weiter der Ansicht, daß die Verurteilung der Angeklagten nach dem GjS auch deshalb nicht zu halten sei, weil zur Zeit der Verbreitung der vom Landgericht als offensichtlich schwer gefährdend beurteilten Bücher noch die in BGHSt 8, 125 niedergelegte, später in BGHSt 12, 360 aufgegebene Rechtsauffassung maßgeblich gewesen sei, wonach es auf die Zugänglichkeit der Schrift für Jugendliche ankam.

    Davon abgesehen wäre es auch deshalb abwegig, weil die Angeklagten im Gegensatz zu dem in BGHSt 8, 125 behandelten Fall nicht wegen Versendung der vom Landgericht als schwer jugendgefährdend angesprochenen Bücher (vgl. dazu auch BGHSt 9, 270 [BGH 16.03.1956 - 5 StR 585/55]), sondern wegen geschäftlicher Werbung für sie durch Übermittlung von Werbematerial (§ 5 Abs. 2 GjS) verurteilt worden sind, deren uneingeschränktes Verbot in der Entscheidung des 5. Strafsenats nicht in Zweifel gezogen wurde.

    Abgesehen davon stand die Entscheidung BGHSt 8, 125 von vornherein zu einer in BGHSt 8, 80 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats in Widerspruch.

  • BGH, 16.02.1954 - 5 StR 475/53
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Maßstäbe angelegt hat, hängt nicht davon ab, ob er die Beurteilung gleicher oder ähnlicher Vorgänge durch andere Tatsachengerichte oder Staatsanwaltschaften zur Kenntnis nahm, und unterliegt letzten Endes immer nur auf Grund seiner eigenen Feststellungen und Wertungen, wie sie in den Urteilsgründen niedergelegt sind, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vergl. BGHSt 5, 346, 348) [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53].

    Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).

  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 56/52
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Daß dabei auch Umstände mitberücksichtigt werden, die tatbestandsmäßig sind, ist im Rahmen des § 27 a StGB nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 3, 30).
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Für die Verjährungsbestimmung des § 22 RPresseG kann umso weniger etwas Abweichendes gelten, als das BVerfG die Weitergeltung des RPresseG als Bundesrecht im Umfang eines Rahmengesetzes ausdrücklich verneint hat (BVerfGE 7, 29, 41).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Abgesehen davon stand die Entscheidung BGHSt 8, 125 von vornherein zu einer in BGHSt 8, 80 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats in Widerspruch.
  • BGH, 02.06.1961 - 5 StR 550/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).
  • RG, 22.12.1936 - 1 D 741/36

    1. Welche Anforderungen sind an die Sachdarstellung des Urteils zu stellen?1 2.

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Zu Unrecht berufen sich die Revisionen auf die Entscheidung RGSt 71, 25.
  • BGH, 16.03.1956 - 5 StR 585/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Davon abgesehen wäre es auch deshalb abwegig, weil die Angeklagten im Gegensatz zu dem in BGHSt 8, 125 behandelten Fall nicht wegen Versendung der vom Landgericht als schwer jugendgefährdend angesprochenen Bücher (vgl. dazu auch BGHSt 9, 270 [BGH 16.03.1956 - 5 StR 585/55]), sondern wegen geschäftlicher Werbung für sie durch Übermittlung von Werbematerial (§ 5 Abs. 2 GjS) verurteilt worden sind, deren uneingeschränktes Verbot in der Entscheidung des 5. Strafsenats nicht in Zweifel gezogen wurde.
  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 265/58
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Die Revisionen sind weiter der Ansicht, daß die Verurteilung der Angeklagten nach dem GjS auch deshalb nicht zu halten sei, weil zur Zeit der Verbreitung der vom Landgericht als offensichtlich schwer gefährdend beurteilten Bücher noch die in BGHSt 8, 125 niedergelegte, später in BGHSt 12, 360 aufgegebene Rechtsauffassung maßgeblich gewesen sei, wonach es auf die Zugänglichkeit der Schrift für Jugendliche ankam.
  • RG, 06.11.1893 - 2597/93

    Darf eine Schrift, Abbildung oder Darstellung schon um deshalb als "unzüchtig"

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Das gilt namentlich dann, wenn der Tatrichter einen der rechtlich anerkannten Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat, obwohl hierzu Anlaß bestand (BGHSt 17, 35, 36).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Die grundsätzlich dem Tatrichter vorbehaltene Strafzumessung kann das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nicht aber einer ins Einzelne gehenden Richtigkeitskontrolle unterziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Januar 1962 - 1 StR 346/61, BGHSt 17, 35, 36 f.; vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, 29, 319, 320).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61   

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https://dejure.org/1962,2322
BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61 (https://dejure.org/1962,2322)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1962 - 3 StR 41/61 (https://dejure.org/1962,2322)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1962 - 3 StR 41/61 (https://dejure.org/1962,2322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Formgerechte Begründung einer Richterablehnung wegen Befangenheit - Politische Äußerungen eines Richters außerhalb des Verfahrens als gesetzlicher Ablehnungsgrund - Strafanzeige wegen angeblicher Rechtsbeugung als Ablehnungsgrund - Ablehnung von Beweisanträgen als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 748
  • MDR 1962, 418
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Da diese Tatsachen überörtliche Bedeutung haben, hätte auch der Bundesgerichtshof sie kennen müssen (BGHSt 6, 292, 296) [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54].

    Wäre es auf die kommunistische Lenkung jener internationalen Organisationen angekommen, so konnte den Angeklagten, falls sie neue, bisher nicht erörterte oder nicht berücksichtigte Tatsachen geltend machten, der Gegenbeweis hierüber nicht abgeschnitten werden, selbst wenn er durch ausländische Zeugen geführt werden sollte (BGHSt 6, 295 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54]).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Der Revisionsführer darf zur Begründung nicht auf Akten oder andere Schriftstücke Bezug nehmen; er muß den Inhalt der beanstandeten Verfahrensvorgänge vollständig mitteilen (BGHSt 3, 213).

    Es fehlt schon jede Angabe darüber, ob die Nichtvereidigung auf Gerichtsbeschlüssen beruht und welchen Inhalt diese hatten (BGHSt 3, 213 3, 368, 369/370).

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Beide haben sich den Bestrebungen der FDJ und damit der SED/KPD aus persönlicher Überzeugung gewidmet, weil deren politische Ziele, wie das Landgericht feststellt, auch ihre eigenen sind (BGHSt 15, 155, 156 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60]; 15, 167, 175 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]/176).
  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55
    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Auch die Ausführungen zur inneren Tatseite, insbesondere zur verfassungsfeindlichen Absicht (§ 94 StGB), sind rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 9, 142).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Beide haben sich den Bestrebungen der FDJ und damit der SED/KPD aus persönlicher Überzeugung gewidmet, weil deren politische Ziele, wie das Landgericht feststellt, auch ihre eigenen sind (BGHSt 15, 155, 156 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60]; 15, 167, 175 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]/176).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Rädelsführer (§§ 90 a, 129 Abs. 2 StGB) und Vorsteher (§ 128 StGB) in dieser Vereinigung gewesen sind, weil sie sich besonders maßgeblich für sie betätigt und bestimmenden Einfluß ausgeübt haben (BGHSt 6, 129).
  • RG, 24.05.1928 - III 308/28

    Begründet eine Überschreitung oder wenigstens eine sehr erhebliche Überschreitung

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61
    Die Bestimmung des § 275 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (BGH NJW 1951, 970; RGSt 62, 182).
  • BGH, 16.05.2018 - PatAnwSt (R) 1/18

    Antrag auf Ablehnung sämtlicher ehrenamtlichen Beisitzer des Patentanwaltssenats

    Die bloße Tatsache der Anzeigeerstattung kann keinen Ablehnungsgrund bilden, sondern allein der in ihr enthaltene Sachverhalt und rechtliche Vorwurf (BGH, Urteil vom 19. Januar 1962 - 3 StR 41/61, NJW 1962, 748, 749).
  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Vollzugsdefiziten

    Grundsätzlich rechtfertigt eine Zwischenentscheidung in einem anhängigen Verfahren, selbst wenn sie auf einem tatsächlichen Irrtum (vgl. BGH VRS 41, 203, 205) oder einer unrichtigen Rechtsauffassung beruht (vgl. BGH a.a.O., NJW 1962, 748, 749), die Ablehnung in aller Regel nur, wenn die in ihr geäußerte Ansicht völlig abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BGH NJW 1984, 1907, 1909; NJW 1990, 1373; KG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 5 Ws (B) 641/97).
  • BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde Tateinheit mit

    Das ist hier ebenso wie bei der Ablehnung eines Richters (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1425; BGH NJW 1962, 748).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 2 Ws 204/13

    Richterablehnung; Befangenheit wegen Mitwirkung an Zwischenentscheidungen

    Dies gilt auch, wenn die Zwischenentscheidung auf einem Verfahrensfehler oder auf einer unrichtigen oder unhaltbaren Rechtsansicht beruht (BGH NStZ 1995, 218 [Kusch], BGH NJW 1962, 748 [749]), sofern diese nicht völlig abwegig ist (BGH NJW 1984, 1907 [1909]) oder sogar den Anschein der Willkür erweckt (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 14 m. w. Nachw.; Fischer a. a. O. § 24 Rdnr. 8).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 220/98

    Ablehung von Berufsrichtern

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Zwischenentscheidungen selbst dann keinen Grund zur Ablehnung geben, wenn sie auf einer unhaltbaren Rechtsansicht beruhen (vgl. BGH NJW 1962, 748, 749; BGH NStZ 1995, 218).
  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 95/94

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erstattung einer Strafanzeige wegen

    Andernfalls könnte durch ungerechtfertigte Angriffe auf den Richter ein Verfahrensbeteiligter einen ihm unbequemen Richter nach Belieben ausschalten und das Verfahren verzögern (BGH NJW 1962, 748/749; OLG München NJW 1971, 384; Zöller/Vollkommer, § 42 Rn. 29).
  • Dienststrafhof Bayern, 11.12.1962 - 15 DS I 62
    Daß ein Beschuldigter sich über einen Richter beschwert oder die Einleitung eines Dienststrafverfahrens gegen ihn beantragt hat, rechtfertigt die Ablehnung dieses Richters daher in der Regel nicht (vergleiche BGH 1952-10-07 1 StR 94/52 = JZ 1953, 92), ja nicht einmal die bloße Tatsache der Erstattung einer Strafanzeige etwa wegen angeblicher Rechtsbeugung (vergleiche BGH 1962-01-19 3 StR 41/61 = NJW 1962, 748).
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