Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 28.04.1970 | StGH Bremen, 17.04.1970

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70   

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https://dejure.org/1970,119
BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70 (https://dejure.org/1970,119)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1970 - 2 BvR 158/70 (https://dejure.org/1970,119)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1970 - 2 BvR 158/70 (https://dejure.org/1970,119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Heimatbund Badenerland

  • opinioiuris.de

    Heimatbund Badenerland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Stimmberechtigung bei Volksentscheid in Baden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 220
  • NJW 1970, 1309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56

    Baden-Abstimmung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
    Der Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg hat nach dem 8. Mai 1945 seine Landeszugehörigkeit im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 1 GG geändert (BVerfGE 5, 34 [42 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht ordnete durch Urteil vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 34) aufgrund der vorgenannten Vorschrift die Durchführung eines von dem Heimatbund Badenerland e. V. in Karlsruhe beantragten Volksbegehrens an, das auf die Wiederherstellung des alten Landes Baden gerichtet war.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 23. Oktober 1951 (BVerfGE 1, 14 [57]) ausgesprochen, aus dem Grundgesetz lasse sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, daß sich bei einer Volksabstimmung der Kreis der Abstimmungsberechtigten allein oder zusätzlich nach dem Geburtsprinzip bestimmen muß .
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
    Die Stimmrechtsgrundsätze, die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG für das Bundestagswahlrecht und in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG für das Wahlrecht in den Ländern, Kreisen und Gemeinden ihren verfassungsrechtlich verbindlichen Ausdruck gefunden haben, gelten als ungeschriebenes demokratisches Verfassungsrecht auch für den in dem Gebietsteil Baden durchzuführenden Volksentscheid (vgl. BVerfGE 13, 54 [91 f.]).
  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
    Solche Durchbrechungen sind verfassungsrechtlich zulässig, sofern für sie ein zwingender Grund besteht (BVerfGE 4, 375 [382]; 11, 266 [271 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
    Solche Durchbrechungen sind verfassungsrechtlich zulässig, sofern für sie ein zwingender Grund besteht (BVerfGE 4, 375 [382]; 11, 266 [271 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Er ist - wie der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit - im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit bei der Zulassung zur Wahl zum Deutschen Bundestag zu verstehen (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 129, 300 ; 132, 39 ) und schließt als spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seinem Anwendungsbereich einen Rückgriff auf Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 sowie statt vieler Wollenschläger, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 1 Rn. 310).

    aa) Indem § 13 Nr. 2 BWahlG Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausübung des Wahlrechts ausschließt, ist die Gewährleistung, dass jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ), betroffen.

    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert, dass jeder sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    (vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).
  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Er ist - nicht anders als der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit - im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit bei der Zulassung zur Wahl des Deutschen Bundestages zu verstehen (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, NVwZ 2012, S. 33 ).

    Differenzierungen hinsichtlich der aktiven oder passiven Wahlberechtigung bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten Grundes (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 42, 312 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68   

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https://dejure.org/1970,316
BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68 (https://dejure.org/1970,316)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1970 - 1 BvL 4/68 (https://dejure.org/1970,316)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 (https://dejure.org/1970,316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 206
  • NJW 1970, 1309 (Ls.)
  • DÖV 1970, 746
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68
    Daß der Kinderfreibetrag - ähnlich wie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 22, 163 (169 f.); 23, 258 (263 f.)) - vor allem die besondere Belastung erleichtern soll, die einer Familie durch die Versorgung und Betreuung von zwei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erwächst, ergibt sich aus der Auslegung des § 20a Abs. 1 Satz 1 WoGG .

    Diese Anlehnung an das Bundeskindergeldgesetz legt den Schluß nahe, daß die Kinderfreibeträge ebenso wie das gesetzliche Kindergeld dem "Familienlastenausgleich" (vgl. BVerfGE 23, 258 (263)) dienen.

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68
    Daß der Kinderfreibetrag - ähnlich wie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 22, 163 (169 f.); 23, 258 (263 f.)) - vor allem die besondere Belastung erleichtern soll, die einer Familie durch die Versorgung und Betreuung von zwei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erwächst, ergibt sich aus der Auslegung des § 20a Abs. 1 Satz 1 WoGG .
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68
    Daß der Kinderfreibetrag - ähnlich wie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 22, 163 (169 f.); 23, 258 (263 f.)) - vor allem die besondere Belastung erleichtern soll, die einer Familie durch die Versorgung und Betreuung von zwei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erwächst, ergibt sich aus der Auslegung des § 20a Abs. 1 Satz 1 WoGG .
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Dem Gesetzgeber kommt auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit - namentlich bei der Regelung der Bewilligung von Wohngeld - eine besonders weit bemessene Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 28, 206 (214) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]; BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 18.89 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 46 S. 1 (10) und vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 31.93 - Buchholz 454.71 § 12 a WoGG Nr. 1 S. 1 (5)).
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

    Angestrebt wird ein Familienlastenausgleich: Der durch Kinder bedingte höhere Aufwand einer Familie soll gemindert, der wirtschaftliche Vorteil, den kinderlosen Familien gegenüber Familien mit Kindern haben, zumindest teilweise ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O., S. 263 f; BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206, 212 f; BSG, Urteil vom 25. November 1966, a.a.O. S. 297, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie führt in nicht zu beanstandender Weise dazu, daß das Kindergeld bei Auseinanderfallen von Betreuung und Unterhaltspflicht grundsätzlich nur dem gewährt wird, der das Kind versorgt und betreut (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970, a.a.O., S. 213).

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

    Angestrebt wird ein Familienlastenausgleich: Der durch Kinder bedingte höhere Aufwand einer Familie soll gemindert, der wirtschaftliche Vorteil, den kinderlosen Familien gegenüber Familien mit Kindern haben, zumindest teilweise ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O., S. 263 f; BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206, 212 f; BSG, Urteil vom 25. November 1966, a.a.O. S. 297, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie führt in nicht zu beanstandender Weise dazu, daß das Kindergeld bei Auseinanderfallen von Betreuung und Unterhaltspflicht grundsätzlich nur dem gewährt wird, der das Kind versorgt und betreut (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970, a.a.O., S. 213).

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 31.93

    Wohngeld - Einkommensberechnung - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher

    Freilich sind die Grenzen der dem Gesetzgeber zukommenden Gestaltungsfreiheit auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit - namentlich bei der Regelung der Bewilligung von Wohngeld - besonders weit gezogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - BVerfGE 28, 206 (214) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]).
  • LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98

    Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang -

    Denn dem Gesetzgeber kommt auf dem Gebiet der gewährenden Staatstätigkeit eine besonders weit bemessene Gestaltungsfreiheit zu (BVerfGE 28, 206, 214).
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Ob eine andere Regelung sozialpolitisch sinnvoller und zweckmäßiger wäre, haben die Gerichte nicht zu beurteilen (vgl. BVerfGE 28, 206, 214; 30, 355, 365 = SozR GG Art. 3 Nr. 89).
  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen

    Insoweit werden keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben, einen Mangel im Vorfeld der Wahl zu beheben, um eine Wahlanfechtung zu vermeiden (vgl. BVerfGE 11, 329 f. [BVerfG 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60]; 14, 154 (155) [BVerfG 19.06.1962 - 1 BvR 371/61]; 16, 128 (130) [BVerfG 15.05.1963 - 2 BvR 106/63]; 28, 214 (219) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvL 4/68]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG

    Dies liegt jedoch außerhalb des Rahmens der verfassungsrechtlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 28, 206 (214) und 227 (242)).
  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

    Bei der Gewährung von Subventionen hat der Gesetzgeber einen besonders großen Ermessensraum, die Voraussetzungen zu bestimmen, von deren Erfüllung die Leistungen abhängig sein sollen (vgl. BVerfGE 17, 210 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62] [216]; 23, 258 [264]; 28, 206 [214] mit weiteren Hinweisen), dies gilt auch dann, wenn der Berechtigte - wie hier die Klägerin - an der Aufbringung der zu verteilenden Mittel zumindest mittelbar mitbeteiligt ist.
  • LSG Hessen, 29.10.1981 - L 1 Kg 300/80

    Wohnsitz; Schulbesuch; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergeld; Großeltern; Ausland;

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

  • LSG Hessen, 25.05.1981 - L 1 Kg 1166/80

    Kindergeld; Übergangsregelung; Aufenthalt; Wohnsitz; Ausland; Übergangsvorschrift

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Rechtsprechung
   StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/1969   

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https://dejure.org/1970,1512
StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/1969 (https://dejure.org/1970,1512)
StGH Bremen, Entscheidung vom 17.04.1970 - St 1/1969 (https://dejure.org/1970,1512)
StGH Bremen, Entscheidung vom 17. April 1970 - St 1/1969 (https://dejure.org/1970,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Auslegung des Art. 105 Abs. 6 BremLV über die Befugnisse eines Untersuchungsausschusses

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1309
  • DVBl 1970, 510
  • DÖV 1970, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
    Es muß gewährleistet sein, daß die dem Rechtsstaatsprinzip immanenten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des Mittels (BVerfGE 19, 342, 348) und des Übermaßverbots (BVerfGE 7, 377, 406) nicht angetastet werden.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
    Es muß gewährleistet sein, daß die dem Rechtsstaatsprinzip immanenten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des Mittels (BVerfGE 19, 342, 348) und des Übermaßverbots (BVerfGE 7, 377, 406) nicht angetastet werden.
  • Drs-Bund, 14.05.1969 - BT-Drs V/4209
    Auszug aus StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
    den Antrag vom 14. Mai 1969 der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Kirsch und Genossen, Bundestags-Drucks. V/4209,.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1985 - 5 B 99/85

    Gerichtliche Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den von einem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Bremen vom 17. April 1970 (StGH Bremen, Entscheidung v. 17.04.1970 - St 1/69 -, DÖV 1970, 386 (387)), nach der der Untersuchungsausschuß jedenfalls für die hier nicht in Rede stehende Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln lediglich berechtigt ist, diese Maßnahmen bei dem zuständigen Richter zu beantragen.

    Im vorliegenden Fall hat der Untersuchungsausschuß aber die Maßnahme selbst angeordnet; es handelt sich nicht um Beschlagnahme von Beweismitteln und Durchsuchung, d.h. um Rechtsinstitute, von denen umstritten ist, ob sie von der verfassungsrechtlich normierten "sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über den Strafprozeß" erfaßt werden (vgl. StGH Bremen, DÖV 1970, 386 m.w.N.).

    Hiervon scheinen Amtsgericht und Landgericht in dem erwähnten, von dem Staatsgerichtshof Bremen entschiedenen Fall (DÖV 1970, 386) ausgegangen zu sein; zu dieser Zeit gab es die vorstehend erwähnte landesrechtliche Rechtswegzuweisung noch nicht, auch in Bremen bestand lediglich die dem Art. 11 Abs. 4 Satz 1 NdsVerf. vergleichbare Regelung des Art. 105 Abs. 6 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (zitiert nach: Burhenne, a.a.O., S. 033501).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

    Allerdings kann sich aufgrund der Verweisungsnorm des Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Maßnahmen im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsverfahrens insoweit ergeben, als die einschlägigen strafprozessualen Vorschriften den Strafverfolgungsbehörden die vorherige Zuziehung des Richters gebieten; das kommt insbesondere für die Maßnahmen der Beschlagnahme (§§ 94, 97, 98 StPO) und der Durchsuchung (§ 103 StPO) in Betracht (vgl. hierzu StGH Bremen, Entsch. vom 17.4.1974 - St 1/1969 -, NJW 1970, 1309-, Lässig, DÖV 1976, 727, 728 f.; ferner BVerfG, Beschluß vom 5.6. 1984 - 2 BvR 611/84 -, NJW 1984, 2276; Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83 -, NJW 1984, 1345).

    Die richterliche Beschlagnahmeanordnung ist mithin ebenso wie die richterliche Durchsuchungsanordnung oder der richterliche Haftbefehl in formeller und materieller Hinsicht ein Akt der Rspr., mit dem der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG präventiv, d. h. schon vor der Verwirklichung des zu beurteilenden Grundrechtseingriffs, genügt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76 - BVerfGE 49, 329, 341, Beschluß vom 9.3. 1965 - 2 BvR 176/63 - BVerfGE 18, 399, 404 f.; Beschluß vom 8.1. 1959 - 1 BvR 396/55 - BVerfGE 9, 89, 96 ff.; StGH Bremen, Entsch. vom 17.4. 1970 - St 1/1969 - aaO).

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Denn dem Beschwerdeführer steht das Recht zu, im Wege der Rechtshilfe nach Artikel 44 Abs. 3 GG i.V.m. §§ 156 ff GVG beim zuständigen Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken (BVerfG-Vorprüfungsausschuß- NStZ 1984, 175; StGH Bremen, NJW 1970, 1309; LG Hamburg, NStZ 1982, 391; Lässig DÖV 1976, 727, 728; von Münch, a.a.O. Art. 44 Rdnr. 19), so daß er sich dir; in dem Beweismittelordnern enthaltenen Beweisunterlagen ebenfalls hätte beschaffen können.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83

    Beschlagnahme von Unterlagen für einen Untersuchungsausschuß

    Es ist zwar für Untersuchungsausschüsse generell, insbesondere auch für die des Bundestages und die der einzelnen Länder umstritten, ob das Recht dieser Ausschüsse, Beweise zu erheben, auch die Möglichkeit der Beschlagnahme umfaßt (bejahend: StGH Bremen, NJW 1970, 1309 >1310<; Lässig, DÖV 1976, S. 727 >728<; Nawiaski/Leussner/Schweiger/Zacher, Art. 25 Bayerische Verfassung, Rdnr. 9; Spreng/Birn/Feuchte, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Art. 35 Anm. 5; Schunck/de Clerck, Grundgesetz , 10. Aufl., S. 259; Zinn/Stein, Art. 92 Hessische Verfassung, Erl.
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