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   BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76   

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BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76 (https://dejure.org/1976,585)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1976 - 3 StR 100/76 (https://dejure.org/1976,585)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 100/76 (https://dejure.org/1976,585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher Verteidigung - Zweck des § 146 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) §§ 146, 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 22
  • NJW 1977, 115
  • MDR 1977, 62
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
    Im Hinblick auf das Verbot gemeinschaftlicher Verteidigung hat der Senat im vorliegenden Revisionsverfahren Rechtsanwalt S. durch Beschluß vom 12. Mai 1976 (MDR 1976, 681) als Verteidiger des Angeklagten zurückgewiesen.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf die bezeichnete Entscheidung sowie auf den im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluß vom 12. Mai 1976 (a.a.O.) hingewiesen.

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
    Bereits in dem Beschluß vom 27. Februar 1976 (BGHSt 26, 291) hat der Senat dargelegt, daß der Gesetzgeber bei der Neufassung des nunmehr jegliche gemeinschaftliche Verteidigung für unzulässig erklärenden § 146 StPO das Ziel verfolgt hat, zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege die Voraussetzungen für klare Verhältnisse im Prozeß zu schaffen.
  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter -

    Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
    Der zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes bestimmte Beschluß des 2. Strafsenats vom 30. Juni 1976 - 2 StR 44/76 - (NJW 1976, 1902) hat die Frage, ob die Wirkung des § 146 StPO schon kraft Gesetzes eintritt, offengelassen; er steht der Auffassung des erkennenden Senats daher nicht entgegen.
  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
    Daß ein für das Landgericht erkennbarer Widerstreit der Interessen der von Rechtsanwalt Statz verteidigten Beschuldigten der Aufgabe der Verteidigung entgegengestanden hätte (vgl. hierzu RGSt 35, 189; BGH, Urteile vom 6. Februar 1962 - 5 StR 552/61 - und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 479/73) wird von der Revision nicht dargetan.
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73

    Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
    Daß ein für das Landgericht erkennbarer Widerstreit der Interessen der von Rechtsanwalt Statz verteidigten Beschuldigten der Aufgabe der Verteidigung entgegengestanden hätte (vgl. hierzu RGSt 35, 189; BGH, Urteile vom 6. Februar 1962 - 5 StR 552/61 - und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 479/73) wird von der Revision nicht dargetan.
  • RG, 11.04.1902 - 309/02

    1. Wann widerstreitet im Sinne des § 146 St.P.O. die Führung der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
    Daß ein für das Landgericht erkennbarer Widerstreit der Interessen der von Rechtsanwalt Statz verteidigten Beschuldigten der Aufgabe der Verteidigung entgegengestanden hätte (vgl. hierzu RGSt 35, 189; BGH, Urteile vom 6. Februar 1962 - 5 StR 552/61 - und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 479/73) wird von der Revision nicht dargetan.
  • OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18

    Geltung des Verbots der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren

    Dabei wird der Interessenwiderstreit unwiderleglich vermutet, ob er tatsächlich besteht, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 100/76 -, juris Rn. 4; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 2608; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 146 Rn. 9 mwN).
  • EGMR, 25.04.1983 - 8398/78

    Pakelli ./. Deutschland

    Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) hat jedoch am 27. Februar und am 13. Oktober 1976 entschieden, dass eine Revision auf eine Verletzung des § 146 StPO mit Erfolg nur gestützt werden kann, wenn die gemeinschaftliche Verteidigung tatsächlich in Widerspruch zu den Interessen der Verteidigung stand (BGHSt 26, 291-298; 27, 22-24).
  • BGH, 27.05.1986 - KRB 3/86

    Gemeinschaftlicher Verteidiger - Einspruch - Bußgeldbescheid -

    Abgesehen davon kann die Revision auf die Verletzung von § 146 StPO mit Erfolg nur gestützt werden, wenn die Verteidigung der mehreren Angeklagten durch den gemeinschaftlichen Verteidiger der Aufgabe der Verteidigung im Einzelfall tatsächlich widerstritt (BGHSt 27, 22).

    Der mit dem Verbot der Mehrfachverteidigung vor allem verfolgte Zweck, den Beschuldigten (Betroffenen) vor der Verteidigung durch einen für ihn ungeeigneten Verteidiger zu schützen (BGHSt 27, 22, 23; BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1984 - 3 StR 358/84), wird hier in sein Gegenteil verkehrt, wenn man den Einspruch als unwirksam betrachtet.

  • OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20

    Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger

    a) Das Verbot der Mehrfachverteidigung nach § 146 StPO dient dem Schutz des Beschuldigten davor, von einem für ihn ungeeigneten Verteidiger verteidigt zu werden (vgl. BGHSt 27, 22, 23).
  • BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 146 StPO (Strafprozessordnung)

    Auch beim Pflichtverteidiger führt der Verstoß gegen § 146 StPO zur Unwirksamkeit bereits derjenigen Prozeßhandlung, die den unmittelbaren Anlaß zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verteidigung und damit zur Zurückweisung des Verteidigers gegeben hat (Bestätigung von BGHSt 27, 22, 23).

    So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.

  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76

    Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO

    Auf die Verletzung des § 146 StPO kann die Revision mit Erfolg jedoch nur gestützt werden, wenn die Verteidigung der mehreren Beschuldigten durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger der Aufgabe der Verteidigung im Einzelfall tatsächlich widerspricht (BGHSt 27, 22); im übrigen muß die Revision - ebenso wie bei allen anderen Verfahrensrügen - die die Rügen begründenden Tatsachen im einzelnen vortragen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 500/76

    Einlegung eines Rechtsmittels unter dem Namen von mehr als drei in einer Sozietät

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 1976 (BGHSt 27, 22 = NJW 1977, 115) hingewiesen.
  • OLG Stuttgart, 09.03.1977 - 1 Ws 112/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit; Zulassung einer

    Der für die Betroffenen von Rechtsanwalt B. gestellte Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist unzulässig (vgl. BGH, NJW 1976, 1902 in Fortentwicklung von BGH, NJW 1976, 1414; BGH, Beschl. vom 18.8.1976 - 3 StR 218/76 -, und vom 13.10.1976 - 3 StR 100/76 - OLG Karlsruhe, NJW 1977, 161 [OLG Karlsruhe 19.08.1976 - 3 Ss B 43/76]).
  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

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  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auf die Verletzung des § 146 StPO kann die Revision nur gestützt werden, wenn die Verteidigung der mehreren Beschuldigten den Aufgaben der Verteidigung im Einzelfall tatsächlich widerstritt (BGHSt 27, 22).
  • BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77

    (Beihilfe) zur Untreue - Verstoß gegen Gebot der Bindung des Untergerichts -

  • BGH, 23.03.1977 - 1 BJs 55/75

    Unzulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung - Voraussetzungen einer

  • BGH, 03.10.1984 - 3 StR 358/84

    Sinn und Zweck des Verbots der Mehrfachverteidigung

  • BGH, 28.09.1982 - 5 StR 143/82

    Verwerfung einer Revision mangels Erkennbarkeit eines Fehlers zu Lasten des

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.09.1976 - 2 ObOWi 350/76   

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https://dejure.org/1976,1496
BayObLG, 16.09.1976 - 2 ObOWi 350/76 (https://dejure.org/1976,1496)
BayObLG, Entscheidung vom 16.09.1976 - 2 ObOWi 350/76 (https://dejure.org/1976,1496)
BayObLG, Entscheidung vom 16. September 1976 - 2 ObOWi 350/76 (https://dejure.org/1976,1496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiwerden; Parklücke; Fließender Verkehr; Fahrbahnrand; Entfernung; Erreichbarkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 115
  • BayObLGSt 1976, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    An einer Parklücke hat nämlich derjenige Kraftfahrer den Vorrang, der sie als erster erreicht; entscheidend ist dabei die Ankuft an einer Stelle, von der das Einfahren unmittelbar möglich ist, beabsichtigt wird und bevorsteht (OLG Düsseldorf VRS 36/127; OLG Hamm VRS 37/360 u. NJW 1970/2074, 2075; OLG Stuttgart NJW 1966/745, 747; BayObLG NJW 1961/2074 u. NJW 1977/115 = VRS 52/57).
  • OLG Hamm, 28.02.1980 - 4 Ss 445/80

    Zur Nötigung, wenn ein Fußgänger einen PKW-Fahrer daran hindert, eine Parklücke

    Der Angeklagte handelte auch rechtswidrig, da dem Zeugen V. die Parklücke zustand; denn nach gefestigter Rechtsprechung hat bei der Einfahrt in eine Parklücke grundsätzlich der Kraftfahrer den Vortritt, der die Lücke zuerst erreicht (OLG Düsseldorf, VRS 36, 127; BayObLG NJW 1977, 115 und NJW 1961, 2074; OLG Hamm VRS 37, 360).
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