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   EuGH, 28.01.1981 - 32/80   

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https://dejure.org/1981,640
EuGH, 28.01.1981 - 32/80 (https://dejure.org/1981,640)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.1981 - 32/80 (https://dejure.org/1981,640)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1981 - 32/80 (https://dejure.org/1981,640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kortmann

    1 . FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT VON MENSCHEN - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE - PARALLELEINFUHREN - KONTROLLEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Kortmann

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 13 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Gebühren für die Paralleleinfuhr pharmazeutischer Erzeugnisse; Anforderungen an die Annahme von Abgaben zollgleicher Wirkung; Erhebung von ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 9; ; EWGVtr Art. 12; ; EWGVtr Art. 13; ; EWGVtr Art. 36; ; EWGVtr Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT VON MENSCHEN - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE - PARALLELEINFUHREN - KONTROLLEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kein Verbot von EWGVtr Art 36 im Falle der Paralleleinfuhr pharmazeutischer Erzeugnisse, die bereits auf Antrag des Herstellers oder des offiziellen Importeurs registriert wurden, dass die nationalen Behörden überprüfen, ob die parallel eingeführten Arzneimittel mit den ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1144
  • GRUR Int. 1981, 397
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 28.01.1981 - 32/80
    Diese spezifischen Modalitäten sind in Artikel 23 des Besluit registratie geneesmiddelen beschrieben, der im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613), um diesem nachzukommen, erlassen wurde.

    Die niederländische Regierung gibt zunächst einen Überblick über die nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Registrierung von Arzneimitteln, wie sie im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1976 in der Rechtssache 104/75 De Peijper (aaO) erlassen worden sind.

    Diese Kontrolle sei nach dem Urteil De Peijper (aaO) als Ersatz für die Kontrollprotokolle eingerichtet worden, die der Parallelimporteur nicht vorlegen könne.

    Schließlich verbiete das zitierte Urteil De Peijper nicht, daß die parallel eingeführten pharmazeutischen Erzeugnisse einem Registrierungsverfahren unterworfen würden.

    4 Für eine sachgerechte Antwort an das vorlegende Gericht ist zu berücksichtigen, daß die umstrittene Regelung von den niederländischen Stellen im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) erlassen wurde.

    Wie der Gerichtshof in dem vorerwähnten Urteil De Peijper festgestellt hat, verbietet Artikel 36 im Falle der Paralleleinfuhr pharmazeutischer Erzeugnisse, die bereits auf Antrag des Herstellers oder des offiziellen Importeurs registriert wurden, nicht, daß die nationalen Behörden überprüfen, ob die parallel eingeführten Arzneimittel mit den bereits registrierten identisch sind und ob im Falle des Inverkehrbringens mehrerer Varianten ein und desselben Arzneimittels die Unterschiede zwischen diesen Varianten ohne therapeutische Wirkung sind.

  • EuGH, 10.12.1968 - 7/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.01.1981 - 32/80
    Die niederländische Regierung räumt jedoch ein, daß der Umstand, daß die fraglichen Maßnahmen im Einklang mit Artikel 36 stünden, für sich allein nicht genüge, um die Erhebung der beanstandeten Gebühren zu rechtfertigen, da die Ausnahme des Artikels 36 nur die in Artikel 30 ff. erwähnten mengenmäßigen Beschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung und nicht die Abgaben gleicher Wirkung betreffe, wie im Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 (Kommission/Italien, Slg. 1968, 633) festgestellt worden sei.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 28.01.1981 - 32/80
    Sie meint unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129), es sei zu prüfen, ob das eingeführte und das inländische Erzeugnis auf der gleichen Produktions- oder Handelsstufe belastet würden.
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 28.01.1981 - 32/80
    Die niederländische Regierung vertritt unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) die Ansicht, die fraglichen Gebühren stellten keine Abgaben zollgleicher Wirkung im Sinne von Artikel 12 des Vertrages dar, denn diese Belastungen erfaßten die eingeführten und die im Inland hergestellten Erzeugnisse nach den gleichen Kriterien.
  • EuGH, 29.06.1978 - 142/77

    Statens Kontrol

    Auszug aus EuGH, 28.01.1981 - 32/80
    Die Regierung vertritt unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 142/77 (Statens Kontrol, Slg. 1978, 1541) die Ansicht, die Antwort müsse lauten, daß es - vorbehaltlich des Diskriminierungsverbots - grundsätzlich mit dem Vertrag vereinbar sei, wenn das Inverkehrbringen der in Rede stehenden Erzeugnisse von der Zahlung einer inländischen Abgabe im Sinne von Artikel 95 des Vertrages abhängig gemacht werde.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, daß eine als inländische Abgabe ausgestaltete Belastung nur dann als Abgabe zollgleicher Wirkung anzusehen ist, wenn die Modalitäten ihrer Erhebung so beschaffen sind, daß sie tatsächlich nur die eingeführten und nicht die inländischen Erzeugnisse trifft (vgl. Urteil vom 28. Januar 1981 in der Rechtssache 32/80, Kortmann, Slg. 1981, 251, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (8) - Vgl. z. B. Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595, Randnr. 28), vom 28. Januar 1981 in der Rechtssache 32/80 (Kortmann, Slg. 1981, 251, Randnr. 18), vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79 (Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 13) und vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 193/85 (Co-Frutta, Slg. 1987, 2085, Randnr. 9).

    (18) - Vgl. insoweit auch Urteil Kortmann (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 17).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    a) Mit Art. 30 EGV wäre es vereinbar, wenn das deutsche Arzneimittelrecht für Fälle wie den vorliegenden eine präventive Überprüfung vorsähe, wie sie im Verfahren der Formalzulassung (s. dazu oben unter II.3.b) praktiziert wird (EuGH, Urt. v. 28.1.1981 - Rs. 32/80, Slg. 1981, 251, 267 Tz. 10 = NJW 1981, 1144, 1145 - Kortmann; Schroeder, EuZW 1994, 78, 83).
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