Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81, 5 StR 721/79   

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BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81, 5 StR 721/79 (https://dejure.org/1982,933)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1982 - 5 StR 166/81, 5 StR 721/79 (https://dejure.org/1982,933)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81, 5 StR 721/79 (https://dejure.org/1982,933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs - Eindringen in einen Sitzungssaal bei Gericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hausfriedensbruch kann bei Eindringen in den Gerichtssaal vorliegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; StGB § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 350
  • NJW 1982, 947
  • MDR 1982, 332
  • NStZ 1982, 158
  • StV 1982, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81
    Das Hausrecht findet seine Grenze an der Sitzungspolizei (BGHSt 24, 329, 330), wobei es auf die Rechtsnatur des Hausrechts und seine sonstigen Grenzen nicht ankommt.
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    Das Hausrecht des Gerichtspräsidenten ist Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen im Gerichtsgebäude, die außerhalb des Sitzungsbereichs erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17/11 -, NJW 2011, S. 2530 ; Wickern, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 10, 26. Aufl. 2010, § 176 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 176 GVG Rn. 3, jeweils m.w.N.; zur Abgrenzung von Hausrecht und Sitzungspolizei BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310 ; BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (OVG Schleswig-Holstein, a.a.O.; Schilken, a.a.O., Rn. 207; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81 -, NJW 1982, 947, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 15 A 1223/80

    Rauchen in Ratssitzungen

    Eine solche sitzungsleitende Maßnahme, die in ihrem Anwendungsbereich der Ausübung des dem Bürgermeister in § 36 I NRWGO gleichfalls übertragenen Hausrechts aus Gründen der Spezialität vorgeht (vgl. BGH, NJW 1982, 947 (zur Ordnung in den Gerichtssitzungen); sowie Leinius, NJW 1973, 448 f.) stellt keinen (mit der Verpflichtungsklage gegenüber dem Bürgermeister als Behörde zu verfolgenden) Verwaltungsakt dar.
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

    Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

    a) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte steht das Hausrecht in Gerichtsgebäuden dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung, bei den Gerichten somit dem jeweiligen Präsidenten, zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 3 ZB 07.2938

    Verweisung und zwangsweise Entfernung einer Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal

    Dieser Gesichtspunkt ist somit in einem Berufungsverfahren nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.4.1972, Az. 4 StR 71/72, NJW 1972, 1144; vom 19.1.1982, Az. 5 StR 166/81, NJW 1982, 947; Schäfer/Wickern in Löwe/Rosenberg, a.a.O., RdNr. 3 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O., RdNr. 3 zu § 176 GVG; Kissel/Mayer, a.a.O., RdNr. 3 zu § 176, Pfeiffer, a.a.O., RdNr. 4 zu § 176 GVG, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81   

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BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81 (https://dejure.org/1982,942)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1982 - 5 StR 267/81 (https://dejure.org/1982,942)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1982 - 5 StR 267/81 (https://dejure.org/1982,942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Zusicherung einer falschen Zeugenaussage als bloße Vorbereitung einer Strafvereitelung - Sinn und Zweck des Vereidigungsverbots

  • Juristenzeitung

    Zum Absehen der Vereidigung eines verdächtigen Zeugen

  • rechtsportal.de

    StPO § 60 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 332
  • NJW 1982, 947
  • MDR 1982, 336
  • NStZ 1983, 85
  • StV 1982, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81
    Schon der Ausnahmecharakter dieser Bestimmung kann dafür sprechen, sie streng auf die im Gesetz vorgesehenen Fälle zu beschränken (vgl. BGHSt 1, 8, 10).
  • OLG Hamburg, 23.09.1980 - 1 Ss 118/80
    Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81
    Daran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. September 1980 (NJW 1981, 771 = JR 1981, 158), dem ein gleicher Sachverhalt zugrunde liegt, gehindert.
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    In Fällen wie dem vorliegenden spricht bei Anwendung dieser Grundsätze viel dafür, ein unmittelbares Ansetzen zur Strafvereitelung erst in dem Beginn der Falschaussage in der Hauptverhandlung zu sehen (vgl. Stree in Schönke/Schröder, § 258 StGB Rdn. 31; Lackner, § 258 StGB Anm. 2 b; Dreher/Tröndle, § 258 StGB Rdn. 6, 14; Lenckner in JR 1977, 74, 75; OLG Hamburg JR 1981, 158, 159 mit Anm. Rudolphi; vgl. auch BGH, Beschluß vom 5. Januar 1982 - 5 StR 267/81 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Mit der Unterzeichnung und Aushändigung des Schreibens an den Angekl. L. hat sich der Zeuge R. entgegen der Ansicht der Revision nicht der versuchten Strafvereitelung gemäß §§ 258, 22 StGB schuldig gemacht, die seine in der Hauptverhandlung vorgenommene Vereidigung verboten hätte (vgl. BGHSt 30, 332 ).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Zwar ist die bloße Zusage oder Verabredung einer Falschaussage nach der Umgestaltung des Tatbestandes der Strafvereitelung durch das EGStGB vom 20. März 1974 (BGBl. I 469, 491) noch kein Versuch dieser Straftat (BGHSt 30, 332, 333; 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82

    Zustellung - Anordnung - Wirksameit - Vorsitzender

    Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte.
  • BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen.
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