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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79   

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https://dejure.org/1984,3104
BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79 (https://dejure.org/1984,3104)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1984 - 1 C 37.79 (https://dejure.org/1984,3104)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1984 - 1 C 37.79 (https://dejure.org/1984,3104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstandes

  • Wolters Kluwer

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen - Verfassungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 53
  • NJW 1984, 1636
  • DVBl 1984, 443
  • DÖV 1984, 510
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19

    Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz;

    Nach dieser Rechtsprechung kann es aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber die Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerfG, Beschl. v. 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris Rn. 36 f.; Beschl. v. 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, juris Rn. 27-29; BVerwG, Urt. v. 20.02.1990 - 1 C 42/83 -, juris Rn. 25; Urt. v. 21.02.1984 - 1 C 37/79 -, juris Rn. 62; daran anschließend OVG Saarland, Urt. v. 06.09.2013 - 3 A 13/13 -, juris Rn. 77; OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.07.1988 - 3 VAs 4/88 -, juris Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Sie hat es auch bisher dem BfV in hinreichend konkreter Form gestattet, für die in der Bestimmung genannten Zwecke unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch vorsorgend personenbezogene Daten zu erheben, aufzubewahren und zu verwenden (ebenso für die Sicherheitsüberprüfung nach § 3 Abs. 2 BVerfSchG BVerfG, Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; für den Austausch gesammelter Informationen zwischen den Verfassungsschutzbehörden BVerwGE 69, 53 (63) [BVerwG 21.02.1984 - 1 C 37/79]).

    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 (59) [BVerwG 21.02.1984 - 1 C 37/79]; BVerfGE 33, 1 (12) [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71]; 41, 251 (267) [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73]; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 (654); OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 (86) [VG Köln 06.05.1988 - 20 K 711/86]; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 (58 f.); Vogelgesang DVBl. 1989, 962).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42.83 -, BVerwGE 84, 375 = juris, Rn. 20 ff. ("jedenfalls für eine Übergangszeit" [Rn. 25]); Borgs, in: Borgs/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, 1986, § 3 BVerfSchG, Rn. 11. Vgl. ferner im Zusammenhang mit Länderbefugnissen: BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1984 - 1 C 37.79 -, BVerwGE 69, 53 = juris, Rn. 61.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 ; BVerfGE 33, 1 ; 41, 251 ; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 ; OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 ; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 ; Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Begleitumstände bei der Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen, die Berücksichtigung von Vorgängen, die der Senator für Inneres des Landes Berlin dem Niedersächsischen Minister des Innern übersandt hatte, in denen der Kläger der "Neuen Linken" zugerechnet wurde (vgl. hierzu BVerwGE 69, 53 [BVerwG 21.02.1984 - 1 C 37/79]), die Anhörung des Klägers nach Maßgabe der Nr. 2.3 des Beschlusses des Landesministeriums vom 10. Juli 1972 (a.a.O.), schließlich die Ablehnung trotz des in der Berufungsliste eingeräumten ersten Platzes und des Vorschlages des Ministers sowie die öffentliche Diskussion, die zur Unterrichtung des Kabinetts gemäß dem unveröffentlichten Beschluß vom 7. Mai 1973 und zur Beschlußfassung führte, lassen jedoch negative Auswirkungen zumindest als möglich erscheinen.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, vorübergehend hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 ; BVerfGE 33, 1 ; 41, 251 ; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 ; OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 ; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 ; Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    BVerwG, Urteile vom 20.2.1990, - 1 C 30/86 - Juris Rdnr 31, und vom 21.2.1984 - 1 C 37/79 -, BVerwGE 69, 53, 59; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -.
  • VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08

    Überwachung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

    Der in der Aufgabenzuweisung enthaltene Begriff der " Sammlung" von Unterlagen wurde seinerzeit gleichzeitig als ausreichende Rechtsgrundlage für Maßnahmen und Eingriffe der Verfassungsschutzämter angesehen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.1984 - 1 C 37/79 -, NJW 1984, 1636 (betreffend die Übermittlung von Unterlagen einer Verfassungsschutzbehörde an eine andere Verfassungsschutzbehörde); Borgs/Ebert, das Recht der Geheimdienste, Kommentar, 1986, Teil A, § 3 BVerfSchG Rdnr. 11, zumindest für eine Übergangsfrist, BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 - 1 C 42.83 -, DVBl 1990, 707 (709).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94

    Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers - Beobachtung politischer Parteien -

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß nach dieser Vorschrift der Bund die Organisation des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich des dort umschriebenen Verfassungsschutzes regeln und gleichzeitig die Aufgaben umschreiben darf, die den Verfassungsschutzbehörden gestellt sind (BVerwGE 69, 53 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses;

    Des Weiteren entsprach es auch dem historischen Willen des Landesgesetzgebers, bei den Mindestaufgaben des Verfassungsschutzes einen Gleichklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben zu erreichen und den vorgegebenen Mindeststandard nicht zu unterschreiten (vgl. LT-Drs. 7/3511, S. 6 zu Nr. 1.1 und 10/5231, S. 20 Nr. 1.5; vgl. zu den auf der Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) und c) GG festgelegten Mindestaufgaben für die Verfassungsschutzbehörden auch: BVerwG, Urt. v. 21.02.1984 - 1 C 37.79 -, juris Rn. 59 und Beschl. v. 09.01.1995 - 1 B 231.94, 1 C 34.94 -, juris Rn. 6 und 8 sowie Roth in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 4 BVerfSchG Rn. 5).
  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86

    Handlungsfreiheit - Apotheker - Hinterbliebenenversorgung -

  • VG Augsburg, 03.07.2015 - Au 4 S 15.781

    Rechtmäßige Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Milchviehstalles

  • LG Düsseldorf, 03.12.2003 - 2b O 122/03

    (Amts-) Pflichtverletzung durch die Weitergabe von Informationen über eine

  • BVerwG, 20.06.1991 - 1 B 62.91

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Fragestellung, ob der

  • VG Frankfurt/Main, 18.02.1987 - V/1-E 1979/85

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; Aufbewahrung; Vorbehalt des Gesetzes;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.03.1984 - 1 Ws 232/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1753
OLG Düsseldorf, 14.03.1984 - 1 Ws 232/84 (https://dejure.org/1984,1753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.1984 - 1 Ws 232/84 (https://dejure.org/1984,1753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 1984 - 1 Ws 232/84 (https://dejure.org/1984,1753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger; Anwalt des Vertrauens; Gerichtsbezirk; Anwaltszulassung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1636 (Ls.)
  • MDR 1984, 775
  • StV 1984, 372
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.1984 - 1 Ws 232/84
    Im Rahmen der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist deshalb den Belangen des Beschuld. dahin Rechnung zu tragen, daß nach Möglichkeit ein Verteidiger seines Vertrauens zu bestellen ist, sofern nicht triftige besondere Gründe dagegen sprechen (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; OLG Stuttgart, AnwB1 81, 288).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Im öffentlichen Interesse soll die Vorschrift gewährleisten, daß ein Beschuldigter in den vom Gesetz genannten Fällen rechtskundigen Beistand erhält und dabei auch ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf gesichert ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf StV 1984, 372).
  • OLG Jena, 26.11.2008 - 1 Ws 497/08

    Bestellung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Beschuldigter in den vom Gesetz genannten Fällen rechtskundigen Beistand erhält und zugleich ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf gesichert ist (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 372).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Die Beschwerdeführerin kann die Auswahl des Pflichtverteidigers unter Berufung auf ihr Recht auf ein faires Verfahren - welches von den Gerichten in jeder Verfahrenslage zu gewährleisten ist - und unter Hinweis auf die für die günstige vorherrschende obergerichtliche Rechtsprechung (vgl OLG Koblenz, StV 1995, 118 f.; OLG München, StV 1993, 180 f.; OLG Düsseldorf, StV 1992, 9 f.; OLG Düsseldorf, StV 1991, 508; OLG Köln, StV 1990, 395 ; OLG Hamm, StV 1990, 395 ; OLG Stuttgart, StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg, StV 1987, 191 f.; OLG Düsseldorf, StV 1987, 240 f.; SchlHOLG , StV 1987, 478 f.; OLG Frankfurt, StV 1985, 449 f.; OLG Düsseldorf, StV 1985, 450 ; OLG Frankfurt, StV 1985, 315 ; OLG München, StV 1984, 67 ; OLG Düsseldorf, StV 1984, 372; OLG Frankfurt, StV 1983, 408; OLG Saarbrücken, StV 1983, 362 f.; Hans. OLG Bremen, StV 1982, 360; OLG Zweibrücken, StV 1981, 288 f.) im weiteren Strafverfahren zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle ihrer Verurteilung dem Revisionsgericht unterbreiten (vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Aufl., § 142 Rn. 12 i.V.m. § 141 Rn. 13; Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 142 Rn. 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 142 Rn. 20; Müller in: KMR Kommentar zur StPO , § 142 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.1986 - 2 Ws 444/86

    Anwalt des Vertrauens; Pflichtverteidiger; Gerichtszulassung

    Der insoweit abweichenden Ansicht des 1. Strafsenats des OLG Düsseldorf (MDR 1984, 775 [hier: IV (449) 211 d]; Rpfleger 1986, 150) könne nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.04.1984 - 6 Ws 137/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2485
OLG Hamm, 06.04.1984 - 6 Ws 137/84 (https://dejure.org/1984,2485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.04.1984 - 6 Ws 137/84 (https://dejure.org/1984,2485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. April 1984 - 6 Ws 137/84 (https://dejure.org/1984,2485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1636 (Ls.)
  • MDR 1984, 689
  • NStZ 1984, 425
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 15.10.1984 - 1 Ws 264/84
    "Übernimmt ein Rechtsanwalt die Verteidigung mehrerer der Teilnahme an derselben Tat Beschuldigter, so ist er ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Tätigwerdens von jeder dieser Verteidigung zurückzuweisen (gegen BGHSt 27, 148 ff. und OLG Hamm - 6. Strafsenat, NStZ 1984, 425 ; wie OLG Hamm - 3. Strafsenat, NStZ 1983, 378 ).«.
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