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   BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83   

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https://dejure.org/1984,336
BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83 (https://dejure.org/1984,336)
BAG, Entscheidung vom 29.08.1984 - 7 AZR 34/83 (https://dejure.org/1984,336)
BAG, Entscheidung vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 (https://dejure.org/1984,336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 646
  • NZA 1985, 58
  • BB 1985, 197
  • DB 1984, 2707
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Wird ein zunächst aktualisierter, dann aber aus irgendwelchen Gründen wieder außer Funktion gesetzter Arbeitsvertrag später wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so wirkt diese Anfechtung auf den Zeitpunkt der Außerfunktionssetzung des Arbeitsvertrages zurück (im Anschluß an das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senats vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -).

    Für einen solchen Fall hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - entschieden, daß eine wirksame Anfechtung auf den Zeitpunkt der Außerfunktionssetzung des zunächst vollzogenen Arbeitsvertrages zurückwirkt.

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug, gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAG 5, 159 und BAG 11, 270 = AP Nr. 2 und 15 zu § 123 BGB; BAG 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2a der Gründe; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug, gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAG 5, 159 und BAG 11, 270 = AP Nr. 2 und 15 zu § 123 BGB; BAG 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2a der Gründe; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 434/56

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Ersatzaussonderungsrecht

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Das vereinbarte Abtretungsverbot setzt sich auch gegenüber den Vorausabtretungen durch (BGHZ 27, 306, 307 [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 434/56]; LAG Düsseldorf, DB 1976, 440 [LAG Düsseldorf 16.10.1975 - 14 Sa 960/75]; MünchKomm-Roth, BGB, § 399 Rz 29; Weber, BGB-RGRK, § 399 Rd. 39); denn die Gehaltsforderung, entsteht aufgrund des Abtretungsausschlusses von vornherein nur als nicht abtretbare Forderung und kann deshalb von der früheren Abtretung nicht erfaßt werden.
  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug, gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAG 5, 159 und BAG 11, 270 = AP Nr. 2 und 15 zu § 123 BGB; BAG 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2a der Gründe; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug, gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAG 5, 159 und BAG 11, 270 = AP Nr. 2 und 15 zu § 123 BGB; BAG 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2a der Gründe; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BAG, 18.04.1968 - 2 AZR 145/67

    In-Funktion-gesetzter Arbeitsvertrag - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug, gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAG 5, 159 und BAG 11, 270 = AP Nr. 2 und 15 zu § 123 BGB; BAG 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2a der Gründe; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63

    Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Die früher streitige Frage, ob diese Voraussetzungen bei der auf Zahlung eines Bruttobetrages gerichteten Klage erfüllt sind, ist vom Bundesarbeitsgericht bejaht worden (BAG 15, 220, 227 f. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Der übrige Urteilsausspruch hängt in seinem rechtlichen Bestand von jener Entscheidung zu Lasten des Klägers nicht ab (vgl. Senatsurteil BAG 39, 112 = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG; BAG 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979).
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83
    Der übrige Urteilsausspruch hängt in seinem rechtlichen Bestand von jener Entscheidung zu Lasten des Klägers nicht ab (vgl. Senatsurteil BAG 39, 112 = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG; BAG 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Die Frage, ob die Anfechtung der Beklagten rückwirkende Kraft hat oder nur für die Zukunft wirkt, war nicht Streitgegenstand des damaligen Rechtsstreits (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB und BAGE 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB; BAGE 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB).

    Dem ist der Siebte Senat im Urteil vom 29. August 1984 (- 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB) gefolgt.

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Die Nettolohnklage ist zulässig, sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP BGB § 123 Nr. 27 = EzA BGB § 123 Nr. 25).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    a) Die Verurteilung zu einem Nettobetrag kann entweder dann erfolgen, wenn sich bezogen auf einen konkreten Zahlungszeitpunkt ergibt, dass der Betrag auszuzahlen ist, ohne dass gesetzliche Abzüge anfallen (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, zu III der Gründe) - wobei die Darlegung der Notwendigkeit gesetzlicher Abzüge dem Zahlungsschuldner obliegt (BAG 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP BGB § 123 Nr. 27 = EzA BGB § 123 Nr. 25, zu II 1 der Gründe) - oder wenn auf Grund einer Nettoabrede unabhängig von den gesetzlich anfallenden Abzügen die Auszahlung eines Nettobetrages geschuldet ist (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 -AP EStG § 40a Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2, zu I 2 c der Gründe).
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