Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.10.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83   

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BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BBauG) erteilten Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde im Verfahren der Anfechtung eines Erschließungsbeitragsbescheids - Anwendung von § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zustimmung; Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 S. 2 BBauG; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und gemeindliche Schätzungsbefugnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1122
  • NVwZ 1986, 299 (Ls.)
  • ZMR 1986, 65
  • DVBl 1986, 345
  • DÖV 1986, 380
  • BauR 1985, 682
  • ZfBR 1986, 39
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Denn ein Bestandteil der beitragsfähigen Anbaustraße, in die er einmündet, ist ein (Wohn-)Weg dann nicht, wenn er sich in seiner bestimmungsgemäßen Erschließungsfunktion wesentlich von der Erschließungsfunktion der betreffenden Anbaustraße unterscheidet, etwa weil er ausschließlich einem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehalten ist (Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 ).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356) hat das Berufungsgericht sodann entschieden, die von ihm festgestellten Abrechnungsmängel (Einbeziehung auch der Kosten für die Herstellung von nicht durch die Zustimmung erfaßten Anlagen und fehlerhafte Zusammenfassungsentscheidung) rechtfertigten nicht ohne weiteres die Aufhebung der angefochtenen Bescheide, vielmehr gebiete § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu prüfen, ob die Bescheide mit einer fehlerfreien Begründung ganz oder teilweise aufrechterhalten werden können.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das setzte sowohl hinsichtlich der Stichstraßen als auch hinsichtlich der Wohnwege deren erschließungsrechtliche Unselbständigkeit voraus (vgl. zum Merkmal der erschließungsrechtlichen Unselbständigkeit zuletzt Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.weit.Nachw.), und es setzte bezüglich der Wohnwege überdies deren Befahrbarkeit voraus.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das tatsächliche Entstandensein bestimmter Kosten für eine (oder mehrere) bestimmte beitragsfähige Erschließungsanlagen (Abschnitte) gehört ebenso wie beispielsweise die "Erstmaligkeit" der Herstellung einer (schon vorher funktionstüchtig vorhandenen) Straße zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für deren Vorliegen die Gemeinde die materielle Beweis- (bzw. Feststellungs) last trägt (vgl. dazu Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ).
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Nach den §§ 128 Abs. 1, 130 Abs. 1 BBauG dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Kostenermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - zur Grundlage einer Beitragserhebung nur solche Kosten gemacht werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich in dieser Höhe nachweisbar entstanden, d.h. die für die Durchführung einer solchen Maßnahme an einer bestimmten Erschließungsanlage (Abschnitt, Erschließungseinheit) eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 ).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Da in den nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zu ermittelnden Erschließungsaufwand ausschließlich Kosten eingehen können, die für die erstmalige endgültige Herstellung von auch selbständig beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 BBauG (bzw. Abschnitte von ihnen) angefallen sind, müssen Kosten für nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege), die ihrerseits keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG sind (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ), bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Mit diesem Inhalt ist die Zustimmung nach § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG ein Verwaltungsakt (so schon Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 ), d.h. ein Verwaltungsakt, der die für § 125 Abs. 2 Satz 3 BBauG entscheidende Feststellung enthält, die Herstellung der betreffenden Anlage entspreche den in § 1 Abs. 3 bis 5 BBauG a.F. (jetzt: § 1 Abs. 4, 6 und 7 BBauG) bezeichneten Anforderungen.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Da in den nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zu ermittelnden Erschließungsaufwand ausschließlich Kosten eingehen können, die für die erstmalige endgültige Herstellung von auch selbständig beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 BBauG (bzw. Abschnitte von ihnen) angefallen sind, müssen Kosten für nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege), die ihrerseits keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG sind (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ), bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten

  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Bezüglich des Ergebnisses der in Ausübung einer solchen Schätzungsbefugnis vorgenommenen Aufwandsermittlung hat das Gericht in Anlehnung an das Merkmal der Vergleichbarkeit im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB lediglich zu prüfen, ob dieses nicht den Aufwand übersteigt, der erfahrungsgemäß in der jeweils in Frage stehenden Zeit für die Herstellung entsprechender Erschließungsanlagen oder die Durchführung entsprechender Teilmaßnahmen angefallen ist (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 13 Rn. 10; BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 41.84 - juris Rn. 28 und vom 16.8.1985 - 8 C 120.83 u. a. - juris Rn. 27 ff.; VGH BW, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 120).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Die Schätzung der Beklagten kann nicht durch eine gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO ersetzt werden, da eine entsprechende Befugnis ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 16.8.1985, a.a.O., Rn. 27; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2000, 1 Bf 29/97, juris Rn. 19).

    Lässt sich daher nicht feststellen, in welcher Höhe die Beklagte hierfür Auslagen getätigt hat, muss dieser Aufwand unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Urt. v. 16.8.1985, 8 C 120-122/83, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 19, juris Rn. 26).

  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, dass sie die Kosten nicht straßengenau ermittelt, sondern prozentual auf die einzelnen Straßen verteilt hat, denn es ist der Gemeinde aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht verwehrt, abweichend von dem Grundsatz der "pfenniggenauen" Kostenermittlung auf andere Modalitäten zurückzugreifen, etwa wenn wie im vorliegenden Fall eine gebietsübergreifende, den einzelnen Erschließungsanlagen nicht zuzuordnende Abrechnung erfolgt und damit eine "pfenniggenaue" Kostenermittlung nicht möglich ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 -, NVwZ 1986, 299, 302), und wenn diese Modalitäten den der einzelnen Erschließungsanlage zukommenden Vorteil in sachgerechter Art widerspiegeln.

    Hiergegen ist vor dem Hintergrund der bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Absehen einer "pfenniggenauen" Kostenermittlung (a.a.O. NVwZ 1986, 299, 302) nichts einzuwenden, da vorliegend aufgrund der Rechnungsstellung für das gesamte Erschließungsgebiet eine straßengenaue Aufteilung der Kosten nicht möglich ist.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,616
BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82 (https://dejure.org/1985,616)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1985 - 2 C 45.82 (https://dejure.org/1985,616)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 2 C 45.82 (https://dejure.org/1985,616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 170
  • NJW 1986, 1122
  • NVwZ 1986, 388 (Ls.)
  • DVBl 1986, 461
  • DÖV 1987, 71
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1972 - VI C 7.69

    Dienstunfall eines Beamten - Anspruch eines Beamten auf Ersatz von Schäden an

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Mai 1972 - BVerwG 6 C 7.69 - (Buchholz 237.5 § 94 HessBG Nr. 2) ausgesprochen hat, hat die Ersetzung der früheren Kann-Vorschrift durch die Soll-Vorschrift des § 94 Abs. 1 Satz 1 HBG für ein Ermessen dem Grunde nach nur geringen Raum gelassen.

    Es ergibt sich andererseits aber auch, daß bei Verwendung eines Fahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften - wie hier - ausdrücklich anerkannt worden ist, der Dienstherr das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung des Fahrzeugs zu tragen hat (vgl. Urteil vom 26. Mai 1972, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.10.1965 - VIII C 255.63

    Umfang des Ersatzes für einen Sachschaden an einem privateigenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
    Deshalb gewinnen jedenfalls mittelbar die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 255.63 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 1 = ZBR 1966, 117) und vom 7. Juli 1966 - BVerwG 8 C 121.63 - (DöD 1966, 237 = RiA 1967, 33) entwickelten Kriterien für die Bemessung des Schadensersatzes auch nach § 94 Abs. 1 Satz 1 HBG Bedeutung.

    Bei ihrer Bemessung sind nach dieser Vorschrift - insoweit enger als nach früheren Verwaltungsvorschriften, wie sie z.B. den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 BVerwG 8 C 255.63 - (a.a.O.), vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 = DRiZ 1967, 87) und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 220) zugrunde lagen - die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten und die Abnutzung des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 121.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
    Deshalb gewinnen jedenfalls mittelbar die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 255.63 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 1 = ZBR 1966, 117) und vom 7. Juli 1966 - BVerwG 8 C 121.63 - (DöD 1966, 237 = RiA 1967, 33) entwickelten Kriterien für die Bemessung des Schadensersatzes auch nach § 94 Abs. 1 Satz 1 HBG Bedeutung.
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
    Bei ihrer Bemessung sind nach dieser Vorschrift - insoweit enger als nach früheren Verwaltungsvorschriften, wie sie z.B. den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 BVerwG 8 C 255.63 - (a.a.O.), vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 = DRiZ 1967, 87) und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 220) zugrunde lagen - die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten und die Abnutzung des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
    Bei ihrer Bemessung sind nach dieser Vorschrift - insoweit enger als nach früheren Verwaltungsvorschriften, wie sie z.B. den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 BVerwG 8 C 255.63 - (a.a.O.), vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 = DRiZ 1967, 87) und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 220) zugrunde lagen - die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten und die Abnutzung des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Neben dem fachplanerisch ausgeformten Planfeststellungsbeschluß, der nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts auch für den Bau von Landes-, Kreis- oder Ortsstraßen zulässig sein kann, ist kraft Bundesrechts die in § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG) normierte "isolierte" Straßenplanung ein geeignetes Instrument (vgl. BVerwGE 38, 152 (155) [BVerwG 03.06.1971 - IV C 64/70]; 72, 172 (173) [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]; Beschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 21.92 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 55 = NVwZ 1992, 1093 [BVerwG 05.06.1992 - 4 NB 21/92]).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87

    Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der

    Der Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden ist nicht auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung begrenzt (im Anschluß an die Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - <BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]> und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - ).

    Die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - (BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]) zu § 94 des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - entwickelt habe, seien auf die von § 96 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - gekennzeichnete Rechtslage nicht anwendbar.

    Sie werde durch das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - nicht in Frage gestellt.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der Kläger aus § 96 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - keinen Rechtsanspruch auf einen über 650 DM hinausgehenden Ersatz des an seinem Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens herleiten könne, ist mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - <BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]> und - BVerwG 2 C 48.82 - <ZBR 1986, 174> sowie vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - ) nicht vereinbar.

    Der erkennende Senat hat in Anknüpfung an das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - (a.a.O.) in der Entscheidung vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (a.a.O.) ausgeführt, daß bei Verwendung eines Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, im Schadensfalle eine auf den üblichen Selbstbehalt bei Fahrzeugvollversicherung begrenzte Ersatzleistung des Dienstherrn der Fürsorgepflicht des Dienstherrn genügt, weil das Risiko der Fahrzeugbenutzung in der Sphäre des Beamten verbleibt, der Dienstherr nur aus dem Gedanken der Fürsorge einen Beitrag leistet und der darüber hinausgehende Schaden durch Abschluß einer zumutbaren Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gedeckt werden kann.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts und der Beklagten, die Rechtsprechung des erkennenden Senats sei auf die in Niedersachsen geltende Rechtslage nicht übertragbar, weil das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - (a.a.O.) nicht zu § 96 NBG, sondern zu der Soll-Vorschrift des § 94 HBG ergangen sei, trifft nicht zu.

    Ebenso wie in den den Urteilen vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - zugrundeliegenden Sachverhalten verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß der Beamte für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits eine Wegstreckenentschädigung (§ 98 Abs. 1 Satz 1 NBG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - und der Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG) erhält.

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Der Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden ist nicht auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung begrenzt (im Anschluß an das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Bei Verwendung eines Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, genügt im Schadensfalle eine auf den üblichen Selbstbehalt bei Fahrzeugvollversicherung begrenzte Ersatzleistung des Dienstherrn dem Gebot des angemessenen Umfangs, weil das Risiko der Fahrzeugbenutzung in der Sphäre des Beamten verbleibt, der Dienstherr nur aus dem Gedanken der Fürsorge einen Beitrag leistet und der darüber hinausgehende Schaden durch Abschluß einer zumutbaren Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gedeckt werden kann (vgl. hierzu Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - m.w.Nachw.; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    In Fällen dieser Art hat der Dienstherr auch ohne gesetzliche Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht (vgl. auch insoweit das angeführte Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -) das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung des Fahrzeuges zu tragen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1972 - BVerwG 6 C 7.69 - ).

    Ebensowenig ist der Beamte in diesem Falle durch seine Treuepflicht gehalten, auf seine Kosten das vom Dienstherrn zu tragende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Fahrzeugvollversicherung zu mindern (Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -).

    Wie in dem Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - zugrundeliegenden Fall verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß dem Beamten für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits in der Wegstreckenentschädigung (§ 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 <BGBl. I S. 1621> und § 1 der Verordnung über die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges, das ein Dienstreisender mit schriftlicher Anerkennung der Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse hält Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG vom 22. Oktober 1965 <BGBl. I S. 1809>) ein anteiliger Betrag für eine Fahrzeugvollversicherung bzw. als Abgeltung des Schadensrisikos zur Verfügung gestellt würde.

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