Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.08.1987

Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,770
BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87 (https://dejure.org/1987,770)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1987 - 3 StR 10/87 (https://dejure.org/1987,770)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1987 - 3 StR 10/87 (https://dejure.org/1987,770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung; Tatentdeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerhinterziehung - Selbstanzeige - Straffreiheit - Entdeckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 371 Abs. 2 Nr. 2
    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 36
  • NJW 1988, 1679
  • MDR 1987, 1045
  • NStZ 1987, 562
  • StV 1988, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87
    Eine derart beschränkte Selbstanzeige ist bei fortgesetzter Tat grundsätzlich möglich (BGH NJW 1974, 2293, 2294; Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 37/87).

    § 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; die Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGH NJW 1974, 2293; BGHSt 29, 37, 40).

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87
    § 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; die Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGH NJW 1974, 2293; BGHSt 29, 37, 40).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87
    Eine derart beschränkte Selbstanzeige ist bei fortgesetzter Tat grundsätzlich möglich (BGH NJW 1974, 2293, 2294; Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 37/87).
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Aus fiskalischen Gründen soll für den Steuerhinterzieher ein Anreiz geschaffen werden, von sich aus den Finanzbehörden bisher verheimlichte Steuerquellen durch wahrheitsgemäße Angaben zu erschließen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 36, 37; BGH wistra 2004, 309, 310 m.w.N.).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang eine solche Teilselbstanzeige als wirksam angesehen worden ist, weil das Wort "insoweit" in § 371 Abs. 1 AO eine nur teilweise Nachholung fehlender zutreffender Angaben erlaube (vgl. BGHSt 35, 36; BGH wistra 1988, 356; 1999, 27), hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Dieser Weg ist vom Bundesgerichtshof selbst schon in Einzelfällen zur Vermeidung zusätzlicher Wertungswidersprüche zu gesetzlichen Regelungen eingeschlagen worden (vgl. BGHSt 17, 157 zum Strafantrag; BGHSt 27, 18, 21 zur presserechtlichen Verjährung; BGHSt 26, 4, 8 zur Gewerbsmäßigkeit; BGHSt 35, 36 zur steuerlichen Selbstanzeige); er ist erst jüngst vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (wistra 1994, 57, 60) für die Verjährung der fortgesetzten Handlung befürwortet (vgl. auch Geppert Jura 1993, 649, 651, 654; Foth in Festschrift für Nirk 1992 S. 293, 295 ff.; Rüping GA 1985, 437, 446 ff.; Stree in Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause, 1990, S. 393, 398 ff.), aber auch für die Bandenmäßigkeit der Tatbegehung, für die Fragen der Rechtskrafterstreckung, für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung und für die Anwendung des § 66 Abs. 1 StGB erwogen worden.
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    aa) Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht beruht vor allem auf fiskalischen Erwägungen (vgl. BGHSt 35, 36, 37; BGHR AO § 371 Abs. 1 Unvollständigkeit 2).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Der Bundesgerichtshof hat aber jedenfalls auf den Einzelakt (BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 - Sperrwirkung 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 - Tatentdeckung 2; BGH wistra 1988, 308) oder auf die einzelne Handlung und die Zuordnung zu den einzelnen Steuerabschnitten abgestellt (BGHSt 35, 36, 37).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Sinn des § 371 AO ist es vielmehr, unabhängig von dem Maß der Strafwürdigkeit und Gefährlichkeit des Täters aus steuerpolitischen Gründen die Möglichkeit des Abstandnehmens von Steuerstraftaten über die allgemein geltenden Rücktrittsvorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches hinaus zu erweitern (BGHSt 35, 36, 37) [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87].
  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

    Eine Teilbarkeit war innerhalb der fortgesetzten Handlung stets anerkannt (vgl. BGHSt 35, 36, 37; BGHR AO § 371 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 1; Unvollständigkeit 1).

    Sowohl nach Sinn und Zweck des § 371 AO, bisher unerkannte Steuerquellen aus fiskalischen Gründen aufzudecken (BGHSt 35, 36, 37), als auch nach dem Gesetzeswortlaut, der eine Strafbefreiung "insoweit" zuläßt, als berichtigt und nachgezahlt worden ist, gilt dies aber auch innerhalb einer einzigen Hinterziehungshandlung (so schon der 3. Senat nicht tragend in: BGHR AO § 371 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 1).

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß bei einer fortgesetzten Steuerhinterziehung, wie hier, eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen bislang nicht entdeckter Teilakte auch dann noch möglich ist, wenn andere Teilakte bereits entdeckt sind (BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87]).

    Dies ist dann der Fall, wenn damit zu rechnen ist, daß dieser seine Kenntnis an die zuständigen Behörden weiterreicht (BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1 = NStZ 1987, 464 = wistra 1987, 293 mit Anmerkung von Franzen wistra 1987, 341; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    aa) Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht beruht vor allem auf fiskalischen Erwägungen (vgl. BGHSt 35, 36, 37; BGHR AO § 371 Abs. 1 Unvollständigkeit 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2005 - 3 A 12188/04

    Strafbefreiende Selbstanzeige eines Finanzbeamten als Milderungsgrund im

    Deshalb erweist sich die Strafandrohung des § 370 AO als entbehrlich und dem Steuerpflichtigen gegenüber kann strafrechtliche Nachsicht gewährt werden (vgl. Rüping in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 371 Rdnrn. 10 ff.; BGH, Urteil vom 12. August 1987 - 3 StR 10/87 - BGHSt 35, 36 [37]).
  • BGH, 15.01.1988 - 3 StR 465/87

    Hinderung des Eintritts der Straffreiheit durch das Erscheinen des Außenprüfers -

    Das ergibt eine Auslegung des Merkmals "zur steuerlichen Prüfung" (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO), welche dem Zweck des § 371 Abs. 1 AO durch eine sachgerecht-restriktive Anwendung der Ausschlußgründe des Absatzes 2 dieser Vorschrift Rechnung trägt (vgl. BGH NStZ 1987, 562 mit Anm. Streck).
  • BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter

  • OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00

    Steuerhinterziehung; Hinreichender Tatverdacht ; Wirksame Selbstanzeige;

  • BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00

    Einkommensteuerverkürzung

  • BGH, 10.08.1988 - 3 StR 246/88

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerminderung - Steuerhinterziehung - Zustimmung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2005 - 3 A 12224/04

    Disziplinarrecht, Finanzbeamter, Dienstvergehen, außerdienstliche Verfehlungen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87-5/StB 20/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6218
BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87-5/StB 20/87 (https://dejure.org/1987,6218)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1987 - 1 BJs 13/87-5/StB 20/87 (https://dejure.org/1987,6218)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1987 - 1 BJs 13/87-5/StB 20/87 (https://dejure.org/1987,6218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terroristische Vereinigung - Werben - Sprühpistole - Parole

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 129a Abs. 3
    Herstellen und Verbreiten einer Druckschrift

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1679
  • NStZ 1987, 552
  • StV 1987, 481
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87
    Er unterscheidet sich im Sachverhalt auch von demjenigen, der dem Verfahren des Oberlandesgerichts Stuttgart zu Grunde lag, das mit Urteil des Senats vom 25. Juli 1984 (BGHSt 33, 16 ) abgeschlossen worden ist; dort war in mehreren der an einem Autobahnabschnitt in Abständen nacheinander angebrachten Parolen auf die angeblichen Haftbedingungen von Gefangenen aus der "RAF" hingewiesen worden, und der Senat hatte als Revisionsgericht keinen Anlaß, rechtliche Zweifel in die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung zu setzen, wonach mit den dort zu beurteilenden Texten an das Mitgefühl mit Gefangenen appelliert worden sei.

    Erst auf der Grundlage einer solchen Prüfung kann sich dieser auch eine Meinung darüber bilden, ob eine der terroristischen Vereinigung "RAF" als Organisation förderliche Zielrichtung der Parole im Sinne der Rechtsprechung des Senats eindeutig erkennbar war (vgl. BGHSt 33, 16, 18; BGH NStZ 1985, 263 ).

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87
    Mit bedingtem Vorsatz kann sich lediglich ein Gehilfe (vgl. BGHSt 29, 258, 263) an gezielter Werbung eines anderen Täters beteiligen.
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87
    Falls diese Voraussetzungen vorliegen und falls darüber hinaus festgestellt werden kann, daß der Angeschuldigte auf eine Stärkung und Unterstützung der bezeichneten Vereinigung mit den Mitteln der Propaganda hinzielte (BGHSt 28, 26, 28), dann würde eine Verurteilung wegen Werbens im Sinne des § 129 a Abs. 3 StGB nicht daran scheitern, daß er wenige Buchstaben des Textes nicht mehr schreiben konnte.
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    b) Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob das Kammergericht bei seiner Wertung, die Angeklagten hätten durch den unkommentierten Abdruck von Tatbekenntnissen für die terroristische Vereinigung "Revolutionäre Zellen" geworben, bedacht hat, daß insoweit bedingter Vorsatz nicht ausreicht (BGH NStZ 1987, 552, 553).
  • BGH, 21.12.1987 - StB 28/87
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).
  • BGH, 14.07.1989 - 3 StR 197/89

    Rüge gegen die Ausführung einer Räumungsverfügung wegen des Werbens für eine

    Die Rüge einer Verletzung des § 261 StPO greift jedenfalls deswegen nicht durch, weil der Tatrichter die Gerichtskundigkeit der von der "RAF" mit der Zusammenlegungsforderung verfolgten Zwecke den Erkenntnissen aus "von ihm" selbst "durchgeführten Strafverfahren" entnommen und den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. August 1987 - StB 20/87 (MDR 1987, 1040) sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Februar 1981 - 5 OJs 41/80 - nur verlesen hat "zur Darlegung, inwieweit der Senat Gerichtskundigkeit angenommen hat".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht