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   KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86   

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https://dejure.org/1987,3220
KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86 (https://dejure.org/1987,3220)
KG, Entscheidung vom 03.03.1987 - 1 VA 6/86 (https://dejure.org/1987,3220)
KG, Entscheidung vom 03. März 1987 - 1 VA 6/86 (https://dejure.org/1987,3220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils; Internationale Zuständigkeit eines Gerichts

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 328, 606a; FamRÄndG Art. 7 § 1
    Verfahrensrecht; Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils; Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes gleichzeitig an mehreren Orten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 649
  • NJW-RR 1988, 328 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 11.06.1979 - BReg. 1 Z 146/78
    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Nicht erforderlich ist die einwohnerbehördliche Meldung; vielmehr handelt es sich um einen rein tatsächlichen Vorgang, ohne daß, wie bei der Wohnsitzbegründung, ein rechtsgeschäftlicher Wille hinzukommen müßte (BayObLGZ 1979, 193, 196 f; OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 410; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 81; ebenso BGH NJW 1975, 1068 zu dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes nach dem Haager Unterhaltsabkommen; ferner BayObLGZ 1973, 345, 347 f zu dem Haager Minderjährigenschutzabkommen).

    Dazu gehört auch das Merkmal einer gewissen, nicht nur geringen Dauer (vgl. BGH NJW 1975, 1068; BayObLGZ 1979, 193, 197).

    Daher wird auch der Forderung genügt, wonach es bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 606a Nr. 2 ZPO a.F. für die Anerkennung darüber hinaus erforderlich ist, daß sich für das ausländische Gericht bei entsprechender Anwendung der deutschen Zuständigkeitsvorschriften positiv eine internationale Zuständigkeit ergäbe (vgl. Senat FamRZ 1964, 262; OLGZ 1976, 38, 39; BayObLGZ 1979, 193, 196; Jansen, aaO Art. 7 § 1 FamRÄndG Rdn. 29).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Nicht erforderlich ist die einwohnerbehördliche Meldung; vielmehr handelt es sich um einen rein tatsächlichen Vorgang, ohne daß, wie bei der Wohnsitzbegründung, ein rechtsgeschäftlicher Wille hinzukommen müßte (BayObLGZ 1979, 193, 196 f; OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 410; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 81; ebenso BGH NJW 1975, 1068 zu dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes nach dem Haager Unterhaltsabkommen; ferner BayObLGZ 1973, 345, 347 f zu dem Haager Minderjährigenschutzabkommen).

    Dazu gehört auch das Merkmal einer gewissen, nicht nur geringen Dauer (vgl. BGH NJW 1975, 1068; BayObLGZ 1979, 193, 197).

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Das war in dem maßgebenden Zeitpunkt des ausländischen Verfahrens zwar der Fall, weil seinerzeit die ausschließliche internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte angenommen wurde, wenn auch nur einer der Ehegatten Deutscher war (vgl. BGHZ 75, 241, 243 = BGHF 1, 621; Senat FamRZ 1964, 262; OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 410, 412).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 334/81

    Zur Verfassungswidrigkeit von Art. 17 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Eine kollisionsrechtliche Benachteiligung der Beteiligten zu 1) liegt nicht vor, weil die Anwendung des rumänischen Scheidungsrechts anstelle des entsprechend Art. 17 EGBGB a.F. (zu der Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nach damaligem deutschen internationalen Privatrecht vgl. BGHZ 86, 57, 66 = EzFamR EGBGB Art. 17 Nr. 3 = BGHF 3, 707) berufenen deutschen Scheidungsrechts nicht zum Nachteil der Beteiligten zu 1) zu einer Erleichterung der Scheidung geführt hat.
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78

    Anerkennung eines ausländischen Vaterschaftsurteils

    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Der Beteiligte zu 3) hat zutreffend festgestellt, daß sich die Beteiligte zu 1) als Beklagte des rumänischen Scheidungsverfahrens in dem dortigen Prozeß eingelassen hat; dafür reicht nach allgemeiner Meinung die von der Beteiligten zu 1) schriftsätzlich erhobene Rüge der Unzuständigkeit des dortigen Gerichts aus (vgl. BGHZ 73, 378, 381; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 328 Rdn. 3 B; Stein/Jonas, aaO § 328 Anm. V 2; Jansen, aaO Rdn. 25).
  • BayObLG, 21.12.1973 - BReg. 1 Z 99/73
    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Nicht erforderlich ist die einwohnerbehördliche Meldung; vielmehr handelt es sich um einen rein tatsächlichen Vorgang, ohne daß, wie bei der Wohnsitzbegründung, ein rechtsgeschäftlicher Wille hinzukommen müßte (BayObLGZ 1979, 193, 196 f; OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 410; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 81; ebenso BGH NJW 1975, 1068 zu dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes nach dem Haager Unterhaltsabkommen; ferner BayObLGZ 1973, 345, 347 f zu dem Haager Minderjährigenschutzabkommen).
  • BayObLG, 05.02.1980 - BReg. 1 Z 25/79

    Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils; Internationale

    Auszug aus KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86
    Inwieweit das ausländische Gericht nach den dort geltenden Zuständigkeitsvorschriften zuständig war, ist dagegen im Rahmen der Anwendung des § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht zu prüfen (BayObLGZ 1980, 52, 55; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 328 Rdn. 2 A).
  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Zuständigkeitstatsachen ist - gemäß allgemeinen deutschen zivilprozessualen Regeln - grundsätzlich derjenige, der dem tatsächlichen Erkenntnisstand des ausländischen Urteils zugrunde liegt (KG NJW 1988, 649; BayObLGZ 1990, 217, 219; BayObLG NJW-RR 1992, 514; im Sinne einer Fortdauer auch Stein/Jonas/Roth, aaO Rdnr. 32), hier also derjenige der mündlichen Verhandlung vor dem US-amerikanischen Distriktgericht am 16. Januar 1992.
  • KG, 26.01.1988 - 1 VA 3/87

    Anerkennung einer Scheidung; Erbberechtigung an einem Nachlass

    Die Anwendung des seinerzeit geltenden Anerkennungsrechts ist zum Schutz des Beklagten des ausländischen Verfahrens grundsätzlich deshalb geboten, weil er seine Rechtsverteidigung im ausländischen Verfahren daran ausgerichtet haben kann, daß das Urteil nach damaligem Recht nicht anerkennungsfähig war (Senat FamRZ 1987, 603/604 m.w.N.).

    Nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO a.F. muß das ausländische Gericht bei "spiegelbildlicher" Anwendung der deutschen internationalen zivilprozessualen Zuständigkeitsvorschriften international zuständig gewesen sein (Senat FamRZ 1987, 603/605 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 2 UF 23/03

    Sorgerechtsverfahren: Wirkung der Rechtshängigkeit der Streitsache vor einem

    Dabei ist davon auszugehen, dass die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts gleichzeitig an mehreren Orten möglich ist (vgl. KG, FamRZ 1987, 603; BayObLG, FamRZ 1980, 883; Geimer, NJW 1988, 651; a.A. Staudinger/Henrich (2002), EGBGB, Art. 21, Rz. 23, m. w. N.).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88

    Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung

    Das Kammergericht hält aus Gründen, die es in einer späteren Entscheidung (NJW 1988, 649 [KG Berlin 03.03.1987 - 1 VA 6/86]) nochmals dargelegt hat, die alte Fassung für anwendbar, weil sie im Zeitpunkt des ausländischen Verfahrens gegolten hat.
  • KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag

    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist nach der Rechtsprechung des Senats das im Zeitpunkt des ausländischen Verfahrens geltende deutsche Zuständigkeits- und sonstige Anerkennungsrecht maßgebend (Senat, FamRZ 1988, 649; 1987, 603, 604); an dieser Auffassung hält der Senat entgegen der teilweise abweichenden Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1988, 2178) fest.
  • LG Karlsruhe, 21.08.2003 - 8 O 139/03

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit für deutschen Kläger ohne

    Ein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt ist nach wohl h.M. möglich (BayObLG 80, 52; 96, 124; KG FamRZ 1987, 603; a.A. Palandt-Heldrich, § 5 EGBGB Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 03.04.1992 - 4 UF 35/92

    Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt von Ehegatten; Örtliche Zuständigkeit des

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  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 6/87

    Anerkennungsvoraussetzungen; Anerkennungsfähigkeit; Anerkennungsentscheidung;

    Die KG meint allerdings (KG, FamRZ 1987, 603,604), grundsätzlich sei das Vertrauen des Beteiligten schutzwürdig, der seine Rechtsverteidigung im ausl.
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