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   BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89   

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https://dejure.org/1989,21471
BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89 (https://dejure.org/1989,21471)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89 (https://dejure.org/1989,21471)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 17. März 1989 - 1 BGs 100/89 (https://dejure.org/1989,21471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckung von Erzwingungshaft - Zeugenaussage - Vernehmung von Zeugen - Vollstreckungshindernis - Inhaftierter Zeuge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 98

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 155
  • NJW 1989, 1740
  • MDR 1989, 656
  • NStZ 1989, 280
  • StV 1989, 233
  • Rpfleger 1989, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 388/57

    Schutz des Zeugen - Frühere Straftat - Strafgerichtliche Verfolgung - Aussage

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    § 55 StPO ist nicht anwendbar, wenn es sich darum handelt, daß der Zeuge durch seine Aussage oder Nichtaussage überhaupt erst eine strafbare Handlung begehen könnte (BGH bei Dallinger MDR 1958, 14 ; OLG Düsseldorf NStZ 1982, 257 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1983 - 4 Ws 256/83
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • KG, 08.11.1974 - 1 Ws 297/74
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.1979 - 3 VAs 4/79
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auf die Einwendungen der Zeugin hin hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 17. März 1989 - I BGs 100/89 - in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO die Fortdauer der Erzwingungshaft angeordnet, weil die Beantwortung der Fragen zu keiner Selbstbelastung der Zeugin führen könne.
  • OLG Hamm, 23.04.1992 - 1 Ws 215/92

    Weitere Beschwerde, Erzwingungshaft

    d. Schriftltg.: Vgl. auch BGH NJW 1989, 1740 = NStZ 1989, 280 = NStE Nr. 5 zu § 36 StPO; NStZ 1989, 384 = NStE Nr. 8 zu § 304 StPO.
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