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   BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89   

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https://dejure.org/1990,1534
BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89 (https://dejure.org/1990,1534)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.1990 - 1 BvR 232/89 (https://dejure.org/1990,1534)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 1990 - 1 BvR 232/89 (https://dejure.org/1990,1534)
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Nichtverkündung der Revisionszulassung

Art. 2, 20 Abs. 3 GG, faires Verfahren, hier: Vereitelung der Zulassung eines Rechtsmittels, § 72 Abs. 2 ArbGG;

Art. 97 Abs. 1 GG, keine Bindung der Gerichte an die höchstrichterliche Rechtsprechung, aber Pflicht zur Berücksichtigung der Interessen der Partei des Rechtsstreits bei der Austragung von Meinungsunterschieden

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    LAG-Urteil - Verfassungsbeschwerde - Revision - Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch benachteiligende Verfahrensgestaltung: Revisionszulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 417
  • ZIP 1990, 539
  • NZA 1990, 579
  • BB 1990, 859
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Zu den aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Pflichten der Verfahrensgestaltung gehört das Gebot der Fairneß (ständ. Rechtspr.; vgl. etwa BVerfGE 49, 220 ).

    Das BVerfG hat es insbesondere beanstandet, daß ein an sich gegebenes Rechtsmittel durch die Verfahrensgestaltung praktisch entwertet wurde (vgl. BVerfGE 49, 220 (225 f.)).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Ein Gericht darf den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 (26); 52, 203 (207); 69, 381 (385) m. w. N.; 74, 228 (234)).

    Dies ist ein Gebot rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem jedes Gerichtsverfahren genügen muß (vgl. BVerfGE 50, 1 (3); 52, 203 (207); 74, 228 (234)).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Ein Gericht darf den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 (26); 52, 203 (207); 69, 381 (385) m. w. N.; 74, 228 (234)).

    Dies ist ein Gebot rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem jedes Gerichtsverfahren genügen muß (vgl. BVerfGE 50, 1 (3); 52, 203 (207); 74, 228 (234)).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    ... Der Anspruch auf berechenbaren Zugang zu den Gerichten darf nicht unzumutbar eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 79, 372 (377)), und es ist verfassungsrechtlich zu beanstanden, den Bürger mit einem unübersehbaren Risiko des Zugangs zur Instanz und seinen Kostenfolgen zu belasten (vgl. BVerfGE 49, 148 (164); 54, 277 (292 f.)).

    Gehindert sind sie jedoch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, solche Meinungsverschiedenheiten auf dem Rücken des Bürgers auszutragen (vgl. BVerfGE 79, 372 (376 f.)).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    ... Der Anspruch auf berechenbaren Zugang zu den Gerichten darf nicht unzumutbar eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 79, 372 (377)), und es ist verfassungsrechtlich zu beanstanden, den Bürger mit einem unübersehbaren Risiko des Zugangs zur Instanz und seinen Kostenfolgen zu belasten (vgl. BVerfGE 49, 148 (164); 54, 277 (292 f.)).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    ... Der Anspruch auf berechenbaren Zugang zu den Gerichten darf nicht unzumutbar eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 79, 372 (377)), und es ist verfassungsrechtlich zu beanstanden, den Bürger mit einem unübersehbaren Risiko des Zugangs zur Instanz und seinen Kostenfolgen zu belasten (vgl. BVerfGE 49, 148 (164); 54, 277 (292 f.)).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch Unterlassen ist vom BVerfG anerkannt (vgl. BVerfGE 10, 302 (306)).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Es verpflichtet die Gerichte zur Rücksichtnahme auf die Beteiligten (BVerfGE 78, 123 (126)).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Ein Gericht darf den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 (26); 52, 203 (207); 69, 381 (385) m. w. N.; 74, 228 (234)).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89
    Nach der Rechtspr. des BVerfG kann eine Erschöpfung des Rechtswegs dann ausnahmsweise nicht verlangt werden, wenn ein an sich möglicher Rechtsbehelf im Hinblick auf eine entgegenstehende ständige und neuere Rechtspr. der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muß (BVerfGE 70, 180 (186) m. w. N.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auch aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1990 (- 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579 [BVerfG 05.03.1990 - 1 BvR 232/89]) ergibt sich nichts Abweichendes.

    Dies könnte mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sein (vgl. BVerfG Beschluß vom 5. März 1990 - 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579 [BVerfG 05.03.1990 - 1 BvR 232/89]).

  • LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten

    Ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhaltens, das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (BVerfG, Beschluß vom 05.03.1990 - 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579 zu II 2 b der Gründe), war nicht festzustellen.

    Darüber, ob eine verfahrensrechtliche Möglichkeit der Rechtsmittelzulassung besteht, haben die Fachgerichte jedoch selbst zu befinden (BVerfG, Beschluß vom 05.03.1990 - 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579 zu II 1 der Gründe).

  • LAG Brandenburg, 10.10.1997 - 5 Sa 367/97

    Kündigungsschutzverfahren: Klagefrist im Berufsausbildungsverhältnis

    Zugangsregelungen müssen sich durch ein besonderes Maß an Gleichheit, Klarheit und innerer Logik auszeichnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.1990 - 1 BvR 232/89 -, NJW 1991, 418 f.); elementare Grundnormen der Rechtswahrnehmung müssen aus dem Gesetz selbst entnommen werden können (vgl. LAG Hamm, LAGE § 5 KSchG Nr. 24).
  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    Der Zugang zum Rechtsmittelgericht darf nämlich nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder mit einem Risiko belastet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 417; BVerfGE 54, 277, 292 f.; 74, 228, 234).
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 257/90

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung - Teilweise Anrechnung der

    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1990 (- 1 BvR 232/89 -) hätte das Urteil des Landesarbeitsgerichts mit Zulassung der Revision und Rechtsmittelbelehrung zugestellt werden müssen.
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 142/91

    Entscheidung über die Zulassung der Revision nach Berufungsinstanz einer

    Verfassungsverstöße können mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden; die Fachgerichte können ihnen nur nachgehen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 16. April 1986 - IVb ZB 14/86 - NJW-RR 1986, 1263 [BGH 16.04.1986 - IVb ZB 14/86]; BVerfG NJW 1991, 417 [BVerfG 05.03.1990 - 1 BvR 232/89]).
  • LAG Hessen, 21.06.1990 - 12 Sa 81/90

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen mangelnder Begründung innerhalb der

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