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   GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91   

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GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91 (https://dejure.org/1992,232)
GemSOGB, Entscheidung vom 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91 (https://dejure.org/1992,232)
GemSOGB, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - GmS-OGB 1/91 (https://dejure.org/1992,232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 2 S. 1
    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung der Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Räumen in bestehenden Gebäuden; Bildung von Wohnungseigentum an bestimmten Gebäudeteilen; Systematische und teleologische Auslegung des Begriffs "in sich abgeschlossen" ; Zum Inhalt des Sondereigentums ; ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG §§ 2 3 7 13 59 63

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umwandlung von Altbauten in Wohnungseigentum erleichtert (IBR 1992, 263)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 42
  • BVerwGE 90, 382
  • NJW 1992, 3290
  • NJW-RR 1993, 198 (Ls.)
  • MDR 1993, 344
  • NVwZ 1993, 100 (Ls.)
  • DNotZ 1993, 48
  • DB 1992, 2547
  • Rpfleger 1993, 238
  • BauR 1993, 91
  • ZfBR 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85

    Prüfungsbefugnis der Baubehörde bei Erteilung einer

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    Der 8. Senat hat entschieden, daß der in § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG verwendete Begriff "abgeschlossen" im bauordnungsrechtlichen Sinne zu verstehen sei; abgeschlossen seien danach nur solche Wohnungen oder sonstige Räume, die u.a. durch feste Wände und Decken, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an (Wohnungs-?)Trennwände und (Wohnungs-?)Trenndecken - insbesondere hinsichtlich des Brand-?, Schall- und Wärmeschutzes - entsprechen, baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt sind; diese Abgeschlossenheit im bauordnungsrechtlichen Sinne werde durch die Bescheinigung der Baubehörde nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG den in ihr bezeichneten Räumen attestiert (Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 55.85 - Buchholz 454.11 WEG Nr. 1 S. 1).

    Dementsprechend bindet die Abgeschlossenheitsbescheinigung das Grundbuchamt nicht (BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1987 - 8 C 55/85 - Buchholz 454.11 Nr. 1 m.w.N.); dieses hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat.

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91

    Zulässige Begründung von Sondereigentum

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    Beim "Kellermodell" wird wohnungseigentumsrechtlich Teileigentum an Nebenräumen (z.B. an Kellern) kombiniert mit der Vereinbarung von Sondernutzungsrechten an einzelnen Wohnungen, die aber - ohne Bildung von Sondereigentum - im gemeinschaftlichen Eigentum bleiben; die Rechtswirksamkeit dieser Gestaltungsform ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht bereits bejaht worden (Beschl. v. 7. November 1991, NJW 1992, 700).
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91

    Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    Nach § 541 b Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1912) braucht der Mieter solche Maßnahmen dann nicht zu dulden, wenn sie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erhöhung des Mietzinses für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würden, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist (näher hierzu und zur Bedeutung etwaiger Wohngeldansprüche BGH, Beschl. v. 19. Februar 1992, VIII ARZ 5/91, NJW 1992, 1386).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 8 B 112.89

    Keine Abgeschlossenheitsbescheinigung mehr für die Umwandlung von Altbauten?

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    In einem Nichtzulassungsbeschluß hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Hinweis auf dieses Urteil klargestellt, daß bei der Prüfung der Abgeschlossenheit im bauordnungsrechtlichen Sinne auf die jeweils gegenwärtige Sach- und Rechtslage abzustellen sei (Beschluß vom 26. Juli 1989 - BVerwG 8 B 112.89 - Buchholz 454.11 WEG Nr. 4 S. 5).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Zum anderen ist es lediglich Zweck des in § 3 Abs. 2 WEG als Sollvorschrift ausgestalteten Abgeschlossenheitserfordernisses, eine eindeutige räumliche Abgrenzung der Sondereigentumsbereiche untereinander sowie zum gemeinschaftlichen Eigentum zu gewährleisten und dadurch Streitigkeiten zu vermeiden, wie sie unter der Geltung des früheren Stockwerkeigentums als Folge unklarer Verhältnisse entstanden sind (GmS-OGB, BGHZ 119, 42, 46 f; Senatsurt. v. 22. Dezember 1989, aaO; KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; Niedenführ/Schulze, aaO, § 3 WEG Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 3 Rdn. 51; Rapp, MittBayNot 1995, 282, 283).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Zwar sei die Begründung, die Wohnungstrennwände und Wohnungsdecken der betreffenden Häuser entsprächen nicht den geltenden baurechtlichen Anforderungen an Brand-, Wärme- und Schallschutz, nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 - GmS/OGB 1/91 - nicht tragfähig.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG) ist nämlich - wie der Senat im Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 55.85 - (Buchholz 454.11 WEG Nr. 1 S. 1 [2 ff.] unter Hinweis auf seinen vorausgegangenen Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 8 B 66.82 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 35 S. 7) im einzelnen dargelegt und der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 30. Juni 1992 - GmS-OGB 1/91 - (Buchholz 454.11 WEG Nr. 6 S. 7 [12]) bestätigt hat - kein (feststellender) Verwaltungsakt.

    Sie bindet das Grundbuchamt jedoch nicht und schränkt dessen Prüfungsbefugnis nicht ein (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1987, aaO. S. 3 m.w.N.); "dieses hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat" (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 12; ebenso BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Abgeschlossenheit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG bedeutet die dauerhafte räumliche Abgrenzung und Abschließbarkeit einer Wohnung gegenüber den anderen Wohnungen und dem gemeinschaftlichen Eigentum (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO., S. 9 ff.).

    Diese bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt, daß die für die Begründung von Wohnungseigentum erforderliche räumliche Abgeschlossenheit im sachenrechtlichen Sinne tatsächlich gegeben ist (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 11 f.).

    Soweit die Beklagte eine Unrichtigkeit der von ihr erteilten Abschlossenheitsbescheinigungen daraus hat herleiten wollen, daß die Wohnungstrennwände und -decken den bautechnischen Anforderungen des geltenden Bauordnungsrechts nicht entsprächen, ist diese Begründung ihrer Kraftloserklärung allerdings bereits durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (aaO.).

    Sie trägt dem Zweck dieser Vorschrift Rechnung, durch eindeutige Abgrenzungen des Sondereigentums klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen (vgl. GemS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 10 f.).

    Andernfalls wird dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügt und dadurch Grund zu späterem Streit gelegt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205 m.w.N.), den das Wohnungseigentumsgesetz gerade vermieden wissen will (vgl. GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 9 f.).

  • BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

    Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten

    Soweit die Beschwerdeführerin darauf verweist, Anlass für das Gesetzgebungsverfahren sei die Erleichterung der Umwandlung von Altbauwohnungen durch eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (NJW 1992, S. 3290) gewesen, mag dies zutreffend sein, verhilft der Verfassungsbeschwerde aber nicht zum Erfolg.

    Dies endete mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 30. Juni 1992, NJW 1992, S. 3290), wonach für die Eintragung diese bauordnungsrechtliche Bescheinigung nicht mehr erforderlich war.

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 15 W 398/15

    Sondereigentumsfähigkeit eines Innenhofes

    Abgeschlossenheit ist dem Wortsinn nach dann gegeben, wenn der fragliche Bereich nicht ohne weiteres zugänglich ist (vgl. GemSenat OGB, NJW 1992, 3290).
  • KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14

    Grundbucheintragung: Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Vorratsteilung von

    "In sich abgeschlossen" bedeutet dem Wortsinne nach "nicht ohne weiteres zugänglich" (GemSenat OGB, NJW 1992, 3290).
  • OLG Braunschweig, 19.01.2017 - 2 U 119/14

    Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

    Sie gibt keinen Hinweis darauf, ob die Wohnung baurechtlich zulässig ist, denn die baurechtliche Zulässigkeit der errichteten Räume und ihrer Nutzung werden bei der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht geprüft (Gern. Senat der obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 30.06.1992, GmS-OGB 1/91; VG Berlin, Urteil vom 26.02.1997, 19 A 766.95, LS 2 (zum 2. Rettungsweg); Bärmann/Armbrüster, WEG, 13.A., § 7 Rn. 110).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    2 Z 94/88">DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 20.11.1997 - 2 B 94.3258

    Abgeschlossenheitsbescheinigung bei aufteilungsplanwidriger Bauausführung

    Sondereigentum soll nach dem Wortlaut des Gesetzes nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen "in sich abgeschlossen" sind, dem Wortsinn nach also nicht ohne weiteres zugänglich sind (GmS-OGB vom 30.6.1992 in BVerwGE 90, 382/384).

    Der Herrschaftsbereich des Sondereigentums soll vermittels Abgeschlossenheit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG sowohl klar und dauerhaft abgegrenzt als auch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden (GmS-OGB vom 30.6.1992 in BVerwGE 90, 382/386).

    Eine eindeutige Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist auch vonnöten, um dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot zu genügen und keinen Grund zu späteren Streitigkeiten zu legen, den das Wohnungseigentumsgesetz gerade vermeiden will (vgl. BVerwGE 100, 83/98; GmS-OGB vom 30.6.1992 in BVerwGE 90, 382/384).

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ARZ 2/00

    Begründung von Wohnungseigentum nach der Überlassung von Wohnraum an den Mieter

    Denn mit dem Beschluß des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (BGHZ 119, 42) war klargestellt, daß den Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt nach geltendem Recht nicht durch eine bauordnungsrechtliche Verschärfung der Anforderungen an die für die Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 WEG) begegnet werden kann.
  • OLG Köln, 10.01.1994 - 2 Wx 51/93

    Abgeschlossenheitsgebot nur Ordnungsvorschrift

    So kann das Grundbuchamt die Anlage von Wohnungsgrundbüchern verweigern, wenn z.B. die Teilungserklärung im Widerspruch zum Abgeschlossenheitserfordernis steht (Gem. Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1992, 3290 = JZ 1993, 525 m.Anm. Ehmann/Breitfeld JZ 1993, 527 - "Eigenheim auf der Etage"; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Münchner Kommentar - Röll, 2. Aufl., § 3 WEG, Rn. 30).

    So kann das Grundbuchamt die Anlage von Wohnungsgrundbüchern verweigern, wenn z.B. die Teilungserklärung im Widerspruch zum Abgeschlossenheitserfordernis steht (Gem. Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1992, 3290 = JZ 1993, 525 m.Anm. Ehmann/Breitfeld JZ 1993, 527 - "Eigenheim auf der Etage"; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Münchner Kommentar - Röll, 2. Aufl., § 3 WEG, Rn. 30).

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

  • OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93

    Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 15 W 362/92

    Wirksamkeit der Begründung von Sondernutzungsrechten an Wohnräumen und von

  • OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00

    Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in

  • LG Köln, 25.05.1993 - 11 T 105/93

    Abgeschlossenheit von Wohnungen auch bei Verbindungstür zwischen verschiedenen

  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

  • KG, 13.10.2022 - 1 W 396/21

    Beschwerde gegen Zwischenverfügungen eines Grundbuchamts; Abgeschlossenheit einer

  • FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 117/02

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • LG Mainz, 08.08.2000 - 4 O 106/99

    Keine Pflicht des Notars zur Überprüfung der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • VGH Bayern, 20.11.1997 - 2 B 95.635

    Hinweis auf Bauordnungsrecht in Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • LG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 O 181/93

    Direktkondiktion des Notars bei versehentlicher Auszahlung vom falschen

  • OVG Niedersachsen, 11.01.1999 - 1 M 5704/98

    Zulassungsantrag wegen Gehörsrüge; Abgeschlossenheitsbescheinigung; Beruhen auf

  • LG Hamburg, 15.05.1996 - 333 S 125/95
  • VG Frankfurt/Oder, 17.05.2021 - 7 L 142/21

    Kraftloserklärung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen im einstweiligen

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