Rechtsprechung
OLG Köln, 22.10.1993 - 19 U 34/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unklare Vertragsgestaltung bei Time-Sharing (IBR 1994, 174)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 27.09.1993 - 19 U 34/93
- OLG Köln, 22.10.1993 - 19 U 34/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 59
- BB 1993, 2334
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 26.11.1992 - 21 O 158/92
Unangemessene AGB beim Kauf von Hotelzeitanteilen (Time-sharing)
Auszug aus OLG Köln, 22.10.1993 - 19 U 34/93
Das LG Köln (Urteil - 21 O 158/92 - 26.11.1992, in JZ 1994, 158) hatte für den zugrundeliegenden Vertrag, »mit dem Hotel-Zeitanteile an einer Ferienanlage inklusive Tauschmöglichkeiten erworben werden sollen«, einen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 9 Abs. 1 AGBG ) bemängelt, sofern für den Erwerber nicht ohne weiteres erkennbar sei, »daß er keine grundbuchlich gesicherte Position erlangt, welche Vertragspartner beteiligt sind oder welche Bewandtnis es mit der Mitgliedschaft des Trägervereins sowie dem Tausch von Wohnrechten hat«.
- OLG Brandenburg, 04.10.1995 - 3 U 25/95 Zusammengefaßt ist die Feststellung berechtigt, daß die Vertragsgestaltung auf Undurchschaubarkeit angelegt ist und durchschnittliche Käufer im Ungewissen über ihre Befugnisse und Obliegenheiten läßt (ebenso für vergleichbare Fallgestaltungen OLG Köln NJW 1994, 59).
- OLG Jena, 12.04.1995 - 4 U 801/94
Kaufvertrag über Dauerwohnrecht
Einen Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGB Gesetz hat insoweit das OLG Köln in seinem Urteil vom 22.10.1993 - 19 U 34/93 -, NJW 1994, 59 f, angenommen. - KG, 19.05.1994 - 25 U 3120/93
Time-sharing-Vertrag und Transparenzgebot
Zusammengefaßt erscheint durchaus die Feststellung gerechtfertigt, daß die Vertragsgestaltung auf Undurchschaubarkeit angelegt ist und durchschnittliche Käufer im Ungewissen über ihre Befugnisse und Obliegenheiten läßt (ebenso für eine vergleichbare Fallgestaltung OLG Köln NJW 1994, 59).
Rechtsprechung
OLG Köln, 26.10.1993 - 19 W 45/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Baurecht Subunternehmer Baubetreuer Architekt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 631 ff.
Baurecht Subunternehmer Baubetreuer Architekt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baubetreuer; Baubetreuers; Vorplanung; Entwurfsplanung; Grundstücke; Benennung; Haftung; Persönlich; Hanglage; Bodensubstanz; Mehrkosten
- rechtsportal.de
BGB §§ 631 ff.
Keine vertragliche Beziehung zwischen Bauherr und Subunternehmer - Subunternehmer, Baubetreuer, Architekt - juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine vertragliche Beziehung zwischen Bauherr und Subunternehmer (IBR 1994, 188)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.07.1993 - 21 O 203/93
- OLG Köln, 26.10.1993 - 19 W 45/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84
Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gemäß Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.1993 - 19 W 45/93
Folgte man nämlich der in Literatur und Rechtsprechung vorherrschenden Meinung, daß beim Architektenvertrag Erfüllungsort nur dann der Ort des Bauvorhabens ist, wenn sämtliche Architektenleistungen, bei denen die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks auf einem bestimmten Grundstücks im Mittelpunkt stehen, in einer Hand liegen, sich also der Schwerpunkt der Architektenleistung vor Ort befindet (Landgericht Kaiserslautern NJW 88, 652; Landgericht Tübingen Baurecht 91, 795; OLG Nürnberg Baurecht 77, 7071; Jagenburg NJW 1992, 148, 151), führte das im vorliegenden Fall zur Unzuständigkeit des Landgerichts Köln, da der Beklagte unstreitig nur mit der Planung betraut war und seinen Wohn- und Bürositz im Landgerichtsbezirk Bonn hat. - LG Tübingen, 24.04.1990 - 3 O 543/89
Klage gegen Architekten: Welches Gericht ist örtlich zuständig?
Auszug aus OLG Köln, 26.10.1993 - 19 W 45/93
Folgte man nämlich der in Literatur und Rechtsprechung vorherrschenden Meinung, daß beim Architektenvertrag Erfüllungsort nur dann der Ort des Bauvorhabens ist, wenn sämtliche Architektenleistungen, bei denen die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks auf einem bestimmten Grundstücks im Mittelpunkt stehen, in einer Hand liegen, sich also der Schwerpunkt der Architektenleistung vor Ort befindet (Landgericht Kaiserslautern NJW 88, 652; Landgericht Tübingen Baurecht 91, 795; OLG Nürnberg Baurecht 77, 7071; Jagenburg NJW 1992, 148, 151), führte das im vorliegenden Fall zur Unzuständigkeit des Landgerichts Köln, da der Beklagte unstreitig nur mit der Planung betraut war und seinen Wohn- und Bürositz im Landgerichtsbezirk Bonn hat.