Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.01.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94   

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https://dejure.org/1994,2514
BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94 (https://dejure.org/1994,2514)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1994 - 2 BvR 746/94 (https://dejure.org/1994,2514)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 (https://dejure.org/1994,2514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhensregelung - Zeitpuunkt des Inkrafttretens - Laufende Verjährungsfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1145
  • NStZ 1994, 480
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
    Der Vorschrift des § 78b Abs. 4 StGB ist eine tatbestandliche Rückanknüpfung insoweit eigen, als hiernach das Ruhen der Verjährungsfrist - nach der Absicht des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks. 12/3832 vom 25. November 1992, Seite 44 f.) - auch in den vor dem Inkrafttreten der Bestimmung eröffneten Hauptverfahren bewirkt worden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 [241 f.]).

    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Frage des materiellen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 78, 249 [283 f.] unter Bezugnahme auf BVerfGE 72, 200 [242 f.]).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
    Er verhält sich nur über das "von wann an", nicht über das "wie lange" der Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 25, 269 [286]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), weil die von ihr aufgeworfenen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 1693/92 -, NJW 1994, 993 f.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Frage des materiellen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 78, 249 [283 f.] unter Bezugnahme auf BVerfGE 72, 200 [242 f.]).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
    Soweit er mit seiner Verteidigung im Strafverfahren im Vertrauen auf den Zeithorizont der Verjährungsregelung unter Gesichtspunkten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes schutzfähige Dispositionen getroffen haben könnte, ist der rechtsstaatliche Schutz des Vertrauens dem Ziel der Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichem Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens (vgl. BVerfGE 29, 183 [194]; 77, 65 [76]) untergeordnet.
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
    Soweit er mit seiner Verteidigung im Strafverfahren im Vertrauen auf den Zeithorizont der Verjährungsregelung unter Gesichtspunkten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes schutzfähige Dispositionen getroffen haben könnte, ist der rechtsstaatliche Schutz des Vertrauens dem Ziel der Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichem Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens (vgl. BVerfGE 29, 183 [194]; 77, 65 [76]) untergeordnet.
  • BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23

    Verfolgungsverjährung - und das Wiederaufnahmeverfahren

    Sie regeln nämlich wie dargestellt nur, wie lange eine für strafbar erklärte Tat verfolgt werden soll, und lassen die Strafbarkeit unberührt (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15 und 23/68, BVerfGE 25, 269, 287; vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94, NStZ 1994, 480; vom 31. Januar 2000 - 2 BvR 104/00, NStZ 2000, 251; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 Rn. 34, BGHSt 62, 184).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Diese Hinausschiebung des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis zu 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses die absolute Verjährung noch nicht eingetreten war, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1995, 1145) und entspricht einem dringenden praktischen Bedürfnis in Fällen besonders aufwendiger Hauptverhandlungen (vgl. BT-Drucks. 12/3832 S. 44 ff).
  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

    Dies gilt für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ), ebenso wie für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Frage, inwieweit Art. 103 Abs. 2 GG oder sonstiges Verfassungsrecht einem durch den Gesetzgeber angeordneten Ruhen der Verfolgungsverjährung und einer damit bewirkten rückwirkenden Verlängerung von Verjährungsfristen entgegensteht (vgl. insbesondere BVerfGE 25, 269 ; ferner bereits BVerfGE 1, 418 und 50, 42 ; Kammerbeschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 - = NJW 1995, S. 1145).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Weder wird dadurch die Reichweite der in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenen Gewährleistung verändert, noch wird durch eine solche Zuordnung dessen Anwendungsbereich ohne weiteres eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94, NStZ 1994, 480 zur Ruhensregelung des § 78b Abs. 4 StGB).
  • OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16

    Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.5.1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145, zitiert nach juris.
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00

    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung;

    Das Hinausschieben des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis über 15 Jahre nach Tatbeendigung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1145; vgl. BGH aaO).
  • OLG Jena, 07.09.2020 - 1 Ws 263/20

    Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung durch Ruhen der mit

    Diese Hinausschiebung des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis zu höchstens 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses die absolute Verjährung noch nicht eingetreten war, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 ) und entspricht einem dringenden praktischen Bedürfnis in Fällen besonders aufwendiger Hauptverhandlungen (vgl. BT-Drucks. 12/3832 S. 44 ff).

    Dies führt entgegen der - sprachlich unscharfen und auch hinsichtlich des Bedeutungsgehalts nicht hinreichend zwischen Lauf, Unterbrechung und Ruhen einer Frist differenzierenden - Auffassung der Strafkammer nicht etwa zur Annahme einer "generellen Verjährungsfrist von 15 Jahren", sondern lediglich zu dem - vom Gesetzgeber ausdrücklich angestrebten und vom Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuften (BVerfG NJW 1995, 1145) - Hinausschieben des Verjährungseintritts bis zu 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls - wie hier - zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses absolute Verjährung noch nicht eingetreten war (Fischer, a. a. O., § 78b Rdnr. 12).

  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Die Regelung ist verfassungsgemäß (BVerfG NStZ 1994, 480 [BVerfG 30.05.1994 - 2 BvR 746/94]).
  • OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00

    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen

    Die erst nach dem angenommenen Tatzeitpunkt und nach Anklageerhebung eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB erfasst alle Fälle, in denen die Verjährung beim Inkrafttreten der Regelung am 01.03.1993 noch nicht eingetreten war; dies ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG NStZ 1994, 480).
  • VG Berlin, 14.03.2007 - 80 Dn 48.05

    Erlass einer Disziplinarverfügung im Oktober 2005 wegen ungenehmigten

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Begehung eines Dienstvergehens zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Verhalten während eines Disziplinarverfahrens überhaupt einen Vertrauensschutz hinsichtlich der Dauer der Verfolgbarkeit begründen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt für das Strafverfahren Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145).
  • VG Berlin, 14.03.2007 - 80 Dn 60.06

    Erlass einer Disziplinarverfügung im Oktober 2006 wegen vorzeitigen Verlassens

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.01.1995 - 1 BvR 1401/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6519
BVerfG, 04.01.1995 - 1 BvR 1401/94 (https://dejure.org/1995,6519)
BVerfG, Entscheidung vom 04.01.1995 - 1 BvR 1401/94 (https://dejure.org/1995,6519)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Januar 1995 - 1 BvR 1401/94 (https://dejure.org/1995,6519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Mieterhöhung; Kapitalkostenerhöhung; Disagio

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; MHG § 5 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung von § 5 MHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1145
  • WM 1995, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1995 - 1 BvR 1401/94
    Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 84, 197 [199]).
  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1995 - 1 BvR 1401/94
    Das gilt jedenfalls in den Fällen, in denen - wie das hier der Fall war - das Disagio nur noch Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums ist und als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins anzusehen und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 111, 287 ) rechtlich wie Zins zu bewerten ist.
  • BVerfG, 13.09.1995 - 1 BvR 1401/94

    Umfang des Ausspruchs über die Erstattung nowtendiger Auslagen im

    Mit Beschluß vom 4. Januar 1995 (NJW 1995, 1145 ) hat die 1. Kammer des Ersten Senats das angegriffene Urteil wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG aufgehoben, die Sache an das Landgericht zurückverwiesen und angeordnet, daß der Freistaat Bayern die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer zu erstatten habe.
  • LG Berlin, 08.02.2013 - 63 S 95/12

    Mieterhöhung trotz geringerer Finanzierungskosten zulässig!

    Soweit die Beklagte ihre Argumentation schließlich auf den zu § 5 MHG a.F. ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Januar 1995 - 1 BvR 1401/94 - (NJW 1995, 1145) stützt, ist ein Bezug der zitierten Entscheidung zur hier zu beurteilenden Fallkonstellation nicht erkennbar.
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