Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.04.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92   

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https://dejure.org/1996,3953
BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92 (https://dejure.org/1996,3953)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1996 - 1 BvR 368/92 (https://dejure.org/1996,3953)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1996 - 1 BvR 368/92 (https://dejure.org/1996,3953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; UrhG § 52 Abs. 1 S. 3
    Begriff der Veranstaltung im Urheberrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veranstaltung - Urheberrecht - Rechtsanwendungsgleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2022
  • ZUM 1996, 594
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1988 (BVerfGE 79, 29 ) trägt die Argumentation nicht.

    Der Beschwerdeführer verkennt, daß das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung die Frage, ob der Begriff der Veranstaltung die täglichen Wiedergaben oder nur gesondert angesetzte Einzelveranstaltungen erfaßt, ausdrücklich offen gelassen und der Auslegung durch die dafür zuständigen Fachgerichte überlassen hat (BVerfGE 79, 29 [36 ff.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
    Ob nach einfachem Recht auch eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [- I ZR 210/89 - vom 12.12.1991 in BGHZ 116, 305], nach der § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG dahin auszulegen ist, daß von der Vergütungspflicht für Wiedergaben geschützter Musikwerke in Altenheimen nur Einzelveranstaltungen aus besonderem Anlaß, nicht aber regelmäßige Werkwiedergaben, insbesondere die tägliche Dauernutzung, freigestellt sind.
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof den engen Veranstaltungsbegriff zwischenzeitlich auch bei Justizvollzugsanstalten für anwendbar erklärt (vgl. BGHZ 123, 149 [156] = NJW 1993, S. 2871 [2872 f.]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3838
BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 (https://dejure.org/1996,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 (https://dejure.org/1996,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 (https://dejure.org/1996,3838)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2022
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Andernfalls läge es in der Hand eines jeden Angeklagten, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Da der Angeklagte aus solchen Spannungen nicht ohne weiteres darauf schließen kann, dass der Vorsitzende eine eventuelle Abneigung gegen den Verteidiger auf ihn und seine Sache überträgt, begründen sie in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. u.a. BVerfG NJW 1996, 2022).

    In der Rechtsprechung ist insoweit jedoch anerkannt, dass, wobei allerdings die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten sind, allein die Strafanzeige eines Verfahrensbeteiligten gegen einen Richter in der Regel nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt, da es sonst den Beteiligten möglich wäre, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BVerfG NJW 1996, 2022; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 3 Ss 245/04).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

    Ohne Hinzutreten besonderer Umstände ist dabei davon auszugehen, dass der Richter zwischen einer eigenen Rechtsverfolgung und dem Handeln als Verfahrensbevollmächtigtem zu unterscheiden weiß (BVerfG [ 2. Kammer des Zweiten Senats ] , Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022; Zähle, AöR 137 [ 2012 ] , 173 [ 191 ] ).
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