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LG Ravensburg, 15.08.1996 - 3 S 145/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Veranstalter eines Karnevalumzugs muss Verhaltensmaßregeln für Umzugsteilnehmer aufstellen und deren Einhaltung überwachen - Pflicht zum Aufstellen von Aufsichtspersonal besteht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 402
- NVwZ 1997, 416 (Ls.)
- VersR 1997, 1291
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 19.12.2013 - 3 U 985/13
Veranstalter von Karnevalsumzügen nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und …
Dem Landgericht ist darin beizupflichten, dass der Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs dafür Sorge zu tragen hat, dass Personen, insbesondere minderjährige Zuschauer, nicht zu nahe an die Festwagen kommen können und eine Absperrung vorzunehmen ist (vgl. hierzu auch LG Ravensburg, Urteil vom 15.08.1996 - 3 S 145/96 - NJW 1997, 402; OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.1979 - 14 U 123/76, R+S 1979, 121 f.; ferner zur Verkehrssicherungspflicht bei Rosenmontagsumzügen AG Köln, Urteil vom 07.01.2011 - 123 C 254/10, zitiert nach Juris; LG Trier, Urteil vom 05.06.2011 - 1 S 18/01 - NJW-RR 2001, 1470 f.; LG Trier, Urteil vom 05.06.2001 - 1 S 18/01 - NJW-RR 2001, 1470 f.; AG Köln, Urteil vom 19.06.1998 - 111 C 422/97 - NJW 1999, 1972 f. = R+S 1999, 151; Herzog, Gefährliche Kamelle - Karneval und Schadensrecht, ZfS 2012, 603 ff., zu Verletzungen durch Fahrzeuge dort A.II. 3, zitiert nach Juris). - OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei Kostenüberschreitung
Allerdings darf die Schadensberechnung nicht an diesem Punkt stehen bleiben, weil es insoweit nicht auf den Fertigstellungstermin für das Gebäude, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BGH, NJW 1997, 402 f.; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1896).