Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 14.06.1999 | KG, 15.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99   

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https://dejure.org/1999,3125
BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99 (https://dejure.org/1999,3125)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1999 - 4 StR 10/99 (https://dejure.org/1999,3125)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 4 StR 10/99 (https://dejure.org/1999,3125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 229 Abs. 1 StPO
    Mißbräuchlicher Formaltermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung;

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Einreise und Aufenthalt; Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 229 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229 Abs. 1
    Schiebetermin als Scheinverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3277 (Ls.)
  • NStZ 1999, 521
  • StV 1999, 635
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99
    Als Termin, der zur fristwahrenden Fortsetzung der Hauptverhandlung geeignet ist, gilt nach ständiger Rechtsprechung nur ein solcher, in dem zur Sache verhandelt, d.h. das Verfahren sachlich gefördert worden ist (vgl. BGH NJW 1996, 3019, 3020; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 229 Rdn. 11; Tolksdorf in KK-StPO 4. Aufl. § 229 Rdn. 6 jew. m.w.N.).

    Das Beruhen des Urteils auf dem aufgezeigten Verfahrensverstoß kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (BGH NJW 1996, 3019, 3020; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 229 Rdn. 15).

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 675/97

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts genügt das Revisionsvorbringen hierzu den Begründungserfordernissen, die nach § 344 Abs. 2 StPO an die Rüge einer mißbräuchlichen Umgehung der Vorschrift des § 229 Abs. 1 StPO zu stellen, sind (vgl. dazu BGH NStZ-RR 1998, 335).
  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99
    Damit ist der behauptete Verfahrensverstoß hinreichend belegt, denn bei dem Akten befinden sich, wie von der Revision vorgetragen, nur zwei Bundeszentralregisterauskünfte, die unter dem 3. Juni 1998 erteilt wurden, nämlich die beiden auf die Aliasnamen des Angeklagten lautenden Auskünfte, die aber bereits am 28. September, und zwar, da ausweislich des Protokolls kein Verfahrensbeteiligter widersprochen hatte, auch in zulässiger Weise (vgl. BGHSt 30, 10; Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 28; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 249 Rdn. 26, jew. m.N.), durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden waren.
  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Ein Fortsetzungstermin ist nur dann geeignet, die Unterbrechungsfristen des § 229 Abs. 1 oder 2 StPO zu wahren, wenn in ihm zur Sache verhandelt (BGH NJW 1952, 1149; 1996, 3019, 3020; NStZ 1999, 521), also das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird (BGH NJW 2006, 3077 m. w. N.).

    Die Bestellung des Pflichtverteidigers für den Hauptverhandlungstermin vom 6. Dezember 2006 sowie die Anordnung des Vorsitzenden nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 StPO haben die Sache nicht inhaltlich auf die Endentscheidung hin gefördert; sie schafften vielmehr erst die notwendigen Voraussetzungen, damit an diesem Termin die Verhandlung überhaupt fortgesetzt werden konnte (zur Entpflichtung oder Bestellung eines Pflichtverteidigers vgl. BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; NStZ 1999, 521; vgl. auch BGH NStZ-RR 1998, 335).

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge

    Mangels Entscheidungserheblichkeit dieses von Entscheidungen des 4. Strafsenats (BGHR StPO § 229 Abs. 1 - Sachverhandlung 2; BGH StV 1998, 359; 1999, 635) möglicherweise divergierenden Standpunktes für den vorliegenden Fall kommt eine entsprechende Anfrage nach § 132 GVG jedoch nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 29.04.2003 - 4 Ss 106/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Sachverhandlung; Verhandeln zur Sache

    Der Termin vom 29.05.2002 ist daher dem Zeitraum der tatsächlichen Unterbrechung des Verfahrens hinzuzuzählen (zu vgl. BGH NJW 1999, 3277), sodass die Hauptverhandlung hier entgegen § 229 Abs. 1 StPO vom 22.05.2002 bis zum 05.06.2002 für insgesamt 14 Tage unterbrochen war.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.06.1999 - 1 Ss 75/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9010
OLG Koblenz, 14.06.1999 - 1 Ss 75/99 (https://dejure.org/1999,9010)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.1999 - 1 Ss 75/99 (https://dejure.org/1999,9010)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 1 Ss 75/99 (https://dejure.org/1999,9010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3277
  • NStZ 1999, 564
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dresden, 21.06.2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03
    Auch in diesem Fall würde die missbräuchliche Nutzung der Partnercard durch den Partner eine Schädigung nur des Vermögens des Hauptkarteninhabers bewirken, da dieser dem Kreditkartenaussteller zum Ausgleich verpflichtet ist (vgl. zum Problemkreis OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.06.1999 (1 Ss 75/99); OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.06.2003 (2 Ss 367/03).
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Rechtsprechung
   KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98, 2 Ss 337/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18098
KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98, 2 Ss 337/98 (https://dejure.org/1999,18098)
KG, Entscheidung vom 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98, 2 Ss 337/98 (https://dejure.org/1999,18098)
KG, Entscheidung vom 15. März 1999 - 5 Ws (B) 733/98, 2 Ss 337/98 (https://dejure.org/1999,18098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot durch Leerstehenlassen von Wohnungen; Möglichkeit eines rechtlichen und tatsächlichen Freiwerdens von zwei Wohnungen durch Gestattung einer vorzeitigen Inbenutzungsnahme

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zweckentfremdung?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweckentfremdung; keine Pflicht zur Vermietung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bei andauerndem Leerstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Die Landesregierungen sind durch Art. 6 MRVerbG lediglich ermächtigt worden, das Zweckentfremdungsverbot für ein bestimmtes räumliches Gebiet in Kraft zu setzen und das vorgesehene Genehmigungsverfahren durch Vorschriften verwaltungsverfahrensrechtlicher Art auszugestalten (vgl. BVerfG NJW 1975, 727, 730).

    Zur Frage welche Bedingungen hiernach "angemessen" im Sinne von Art. 6 § 1 MRVerbG sind, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der Eigentümer des Wohnraums habe Anspruch auf "eine Rendite in Höhe der vertraglichen Miete, des Kostenmiete oder der ortsüblichen Vergleichsmiete" (vgl. BVerfG NJW 1975, 727, 730).

    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung Mängel oder Missstände die Wohnraumqualität von Räumen dann nicht aufheben, wenn sie mit einem vertretbaren, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand behoben werden können (vgl. BVerfG NJW 1975, 727, 728; BVerwG NJW 1986, 1120, 12121; Senat in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Februar 1991 - 5 Ws (B) 429/90 -).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung Mängel oder Missstände die Wohnraumqualität von Räumen dann nicht aufheben, wenn sie mit einem vertretbaren, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand behoben werden können (vgl. BVerfG NJW 1975, 727, 728; BVerwG NJW 1986, 1120, 12121; Senat in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Februar 1991 - 5 Ws (B) 429/90 -).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Dieses Recht müsse von den Gerichten ebenso beachtet werden wir die Interessen des Mieters (vgl. BVerfG NJW 1974, 1499, 1501).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Desgleichen hat es zum Miethöhegesetz klargestellt, dass die in diesem Gesetz bestimmte zeitliche Verzögerung bei der Erzielung der ortsüblichen Vergleichsmiete lediglich die privatrechtliche Befugnis des Vermieters begrenzt, im Rahmen bestehender Mietverhältnisse den Markt sofort in voller Höhe auszuschöpfen (vgl. BVerfGE 71, 230, 253).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers sind aber nur dann ausreichend gewahrt, wenn er das Recht behält, den Wohnraum unter für ihn zumutbaren Bedingungen zu vermieten (vgl. BVerfG aaO S. 730; BVerwG NJW 1983, 2893, 2894).
  • OVG Berlin, 16.07.1976 - II B 107.75
    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Denn Wohnräume, die zu für den Eigentümer zumutbaren Bedingungen unvermietbar sind, also vom Wohnungsmarkt zu in diesem Sinne angemessenen Bedingungen nicht angenommen werden, unterfallen dem Zweckentfremdungsverbot nicht (vgl. BVerwG NJW 1984, 2901, 2903; BVerwG Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 17 S. 13; OVG Berlin NJW 1977, 314, 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 10 S 1947/89

    Zweckentfremdung: Zahlungsauflage bei Unvermietbarkeit von Wohnräumen

    Auszug aus KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
    Da das Zweckentfremdungsverbot, wie ausgeführt, darauf gerichtet ist, die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes zu sichern, und die ortsübliche Vergleichsmiete den am Markt orientierten Ertrag des Wohnraums darstellt (vgl. Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 2 MHRG Rdn. 1), kann es dem Verfügungsberechtigten auch mit Blick auf § 2 MHG nicht verwehrt werden, diese Miete zu fordern (vgl. VGH Mannheim NJW-RR 1990, 598, 599).
  • KG, 20.04.1999 - 5 Ws (B) 120/99

    Geldbuße wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs. 1 der 2.

    Der Gesetzgeber hat bereits in Art. 6 MRVerbG abschließend geregelt, welches Verhalten des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten eine mit Geldbuße bedrohte Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt (vgl. BVerfG NJW 1975, 727, 730; Beschluß des Senats vom 15. März 1999 - 5 Ws (B) 733/98 -).
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