Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.04.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1999 - 8 B 86.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10093
BVerwG, 28.05.1999 - 8 B 86.99 (https://dejure.org/1999,10093)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1999 - 8 B 86.99 (https://dejure.org/1999,10093)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - 8 B 86.99 (https://dejure.org/1999,10093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1268/99

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach VermG § 20 mit Eigentumsgarantie

    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1999 - BVerwG 8 B 86.99 -,.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. NJW 1999, S. 3355 = ThürVBl 1999, S. 229):.

  • OLG Dresden, 23.10.2019 - 22 U 257/19

    Wirksamkeit eines Vorkaufsrechts

    Denn § 20 des Vermögensgesetzes stellt nur deshalb einen verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts des restituierten Alteigentümers dar, weil es der Herstellung eines sozialverträglichen Ausgleichs zwischen denjenigen Nutzern, die vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes bereits ein Nutzungsrecht innehatten und auf den Bestand dieses Nutzungsrechts vertraut und im Hinblick hierauf Investitionen getätigt oder ein entsprechendes Affektionsinteresse entwickelt haben und denjenigen, die aufgrund der Rückübertragung Eigentum an dem Grundstück erlangt haben, herstellt (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1999, Az.: 8 B 86/99 - juris, Rn. 2; generell zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.2000, Az.: 1 BvR 1268/99 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99   

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https://dejure.org/1999,4469
BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99 (https://dejure.org/1999,4469)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1999 - 8 B 67.99 (https://dejure.org/1999,4469)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1999 - 8 B 67.99 (https://dejure.org/1999,4469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Vermögensverlust; Entziehung eines dinglichen Nutzungsrechts; Anpassung des Ersatzerbaurechts; Divergenzrüge

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 3 Abs. 1 a Satz 4; ; SachenRBerG § 122; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 116 Abs. 2; ; VwGO § 117 Abs. 4 Satz 2; ; ZGB § 290

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97

    Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (VIZ 1998, 626), vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118) und vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (BVerwGE 102, 53) ab, soweit es den entschädigungslosen Entzug des dinglichen Nutzungsrechts gegenüber "Republikflüchtlingen" trotz der an sich existierenden Entschädigungsregelung in § 290 Abs. 2 ZGB als schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG angesehen habe.

    Die Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - und vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - betrafen jeweils Ausreisefälle und beschäftigen sich mit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht; die Entscheidung vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - hatte nicht den Entzug eines dinglichen Nutzungsrechts, sondern von Bodenreformeigentum zum Gegenstand.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (VIZ 1998, 626), vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118) und vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (BVerwGE 102, 53) ab, soweit es den entschädigungslosen Entzug des dinglichen Nutzungsrechts gegenüber "Republikflüchtlingen" trotz der an sich existierenden Entschädigungsregelung in § 290 Abs. 2 ZGB als schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG angesehen habe.

    Die Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - und vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - betrafen jeweils Ausreisefälle und beschäftigen sich mit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht; die Entscheidung vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - hatte nicht den Entzug eines dinglichen Nutzungsrechts, sondern von Bodenreformeigentum zum Gegenstand.

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96

    Eigenheim - Nutzungsrecht am volkseigenen Grundstück - Selbständiges

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (VIZ 1998, 626), vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118) und vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (BVerwGE 102, 53) ab, soweit es den entschädigungslosen Entzug des dinglichen Nutzungsrechts gegenüber "Republikflüchtlingen" trotz der an sich existierenden Entschädigungsregelung in § 290 Abs. 2 ZGB als schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG angesehen habe.

    Die Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - und vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - betrafen jeweils Ausreisefälle und beschäftigen sich mit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht; die Entscheidung vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - hatte nicht den Entzug eines dinglichen Nutzungsrechts, sondern von Bodenreformeigentum zum Gegenstand.

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Hierzu hätte um so mehr Veranlassung bestanden, als das angefochtene Urteil - wie die Beschwerde selbst einräumt - in Übereinstimmung mit dem ebenfalls den Entzug von Nutzungsrechten gegenüber Republikflüchtlingen betreffenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - (BVerwGE 95, 108 ff.) steht.

    Den Fall einer "staatlich vorgegebenen allgemeinen Nichtanwendung einer Entschädigungsnorm" hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch im Urteil vom 27. Januar 1994 (a.a.O.) "der Nichtexistenz der Norm gleichgesetzt" und dies insbesondere für die generelle Ausnahme von Republikflüchtlingen angenommen.

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Diese äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist jedoch erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils bzw. der statt dessen im Rahmen des Verfahrens nach § 116 Abs. 2 VwGO erfolgten und durch die Niederlegung des Tenors dokumentierten Beratung sowie der Übergabe des vollständigen Urteils ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 GmS OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Dieselbe Differenzierung liegt auch dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - (BVerwGE 95, 284 ) zugrunde (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1999 - BVerwG 7 B 334.98 - n.v.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Das angefochtene Urteil widerpricht aber auch nicht dem im Rahmen der Beschwerdebegründung darüber hinaus erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 51.94 - (NJW 1996, 1296).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
    Jedoch kann das mit der vorab erteilten Bekanntgabe des Tenors - der mit den Unterschriften der Berufsrichter am 30. Juli 1998, also am Tag nach der mündlichen Verhandlung, der Geschäftsstelle übergeben worden war - im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils bzw. hier der Bekanntgabe des Tenors einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits soweit gelockert ist, daß in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. Beschluß vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - DVBl 1996, 106).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Denn § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO, der im vorliegenden Fall eines nicht verkündeten, sondern gemäß § 116 Abs. 2 VwGO statt dessen zugestellten Urteils entsprechend gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6), lässt Ausnahmen von der in Satz 1 normierten Verpflichtung zu.

    Im Rahmen des Verfahrens nach § 116 Abs. 2 VwGO gilt dies ebenso mit der Maßgabe, dass es statt auf die Verkündung auf die durch die Niederlegung des Tenors dokumentierte Beratung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999, a.a.O., S. 7).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Der in dieser Bestimmung geregelte absolute Revisionsgrund einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung ist gegeben, wenn ein nach mündlicher Verhandlung verkündetes Urteil (§ 116 Abs. 1 VwGO), das bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasst war, nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle des Gerichts übergeben worden ist (GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f. und vom 24. November 2005 - BVerwG 9 B 20.05 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).

    Entsprechendes gilt, wenn das Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt worden ist und zwischen Niederlegung des Tenors und Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (Beschluss vom 26. April 1999 a.a.O.).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Damit ist den sich aus § 117 Abs. 4 und § 138 Nr. 6 VwGO ergebenden Anforderungen genügt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - BVerwG 3 B 146.97 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 31 S. 5 und vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 2 ).
  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Maßgeblich ist insoweit allein der Zeitpunkt der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle des Gerichts (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 2 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 B 12.99 - BA S. 5 f.), nicht aber die Zustellung an die Beteiligten.
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen eines Spanplattenwerks bzgl.

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).

    Entsprechendes gilt, wenn das Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt worden ist und zwischen Niederlegung des Tenors und Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (Beschluss vom 26. April 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.; Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 23).
  • BVerwG, 30.09.2010 - 9 B 3.10

    Unterbliebene Verkündung des Urteils in öffentlicher Sitzung als Revisionsgrund

    Abgesehen davon, dass die Vorschrift nur den hier nicht gegebenen Fall erfasst, dass statt der Verkündung die Zustellung des Urteils gewählt wird, wäre ein Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO ebenso wie ein solcher gegen den bei Zustellung des Urteils entsprechend anwendbaren § 117 Abs. 4 VwGO (Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.) nur dann erheblich, wenn dargelegt wird, dass das Urteil auf dem Verstoß beruhen kann (Beschluss vom 11. Juni 2001 - BVerwG 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26 S. 2 f.).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 9 B 20.05

    Rechtzeitige Übergabe eines bei Verkündung noch nicht vollständig abgefassten

    Der in dieser Bestimmung geregelte absolute Revisionsgrund einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung ist dann gegeben, wenn ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle des Gerichts übergeben worden ist (GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 BVerwG 8 B 67.99 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.; Beschluss vom 11. Juni 2001 BVerwG 8 B 17.01 Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26; stRspr).
  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher

    Jedoch kann das durch die Verkündung des Tenors im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits so weit gelockert ist, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Beschlüsse vom 15. September 1995 BVerwG 4 B 173.95 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 42, vom 9. August 2004 BVerwG 7 B 20.04 juris und vom 26. April 1999 BVerwG 8 B 67.99 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30).
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162

    Frage der Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas in der Ostukraine

  • BVerwG, 17.06.2013 - 5 B 10.13

    Klärungsbedürftigkeit der Frage eines Entschädigungsanspruchs für einen

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99

    Wahrung einer einheitlichen Auslegung des revisiblen Rechts - Divergenz als ein

  • BVerwG, 05.09.2003 - 8 B 74.03

    Berücksichtigung von Aufwendungen hypothetischer notwendiger

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