Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 07.04.2000

Rechtsprechung
   OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00   

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https://dejure.org/2001,3101
OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00 (https://dejure.org/2001,3101)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.2001 - 1 U 6107/00 (https://dejure.org/2001,3101)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 2001 - 1 U 6107/00 (https://dejure.org/2001,3101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenakte; Patientenunterlagen; Einsichtsrecht; Herausgabepflicht; CT-Aufnahmen; Kernspinitomographie-Aufnahmen

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 810; ; BGB § 811

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 810 § 811
    Arztvertrag - Nebenpflicht - Einsichtgewährung in Krankenunterlagen - Fertigung von Fotokopien - Herausgabe der Original-Krankenunterlagen - Computertomogramm- und Kernspinaufnahmen - berechtigtes Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 364 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Behandlungsunterlagen - Einsichtnahme und Aushändigung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Vorlegung der Original-Röntgenaufnahmen; Arzthaftungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2806
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00
    Der Anspruch ergibt sich aus der den Krankenhausträger treffenden vertraglichen Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag (vgl. BGH NJW 83, 328 und 383, 2627).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Allerdings ist die uneingeschränkt zugelassene und eingelegte Revision mangels jeglicher Begründung nicht zulässig, soweit sie sich gegen die Abweisung des Anspruchs auf Herausgabe der Krankenakten wendet (§§ 552 Abs. 1, 551 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 ZPO; vgl. Senat, BGHZ 85, 327 ff.; OLG München NJW 2001, 2806, 2807).
  • OLG Köln, 11.11.2009 - 5 U 77/09

    Anspruch des Auftraggebers einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung auf

    Darüber hinaus wird jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach dem Rechtsgedanken des § 811 Abs. 1 S. 2 BGB gleichwohl eine Verpflichtung zur zeitweisen Aushändigung der Originalbilder, jedenfalls aber der Fertigung und Übersendung von Kopien anerkannt (vgl. OLG München, NJW 2001, 2806; OLG Köln, NJW-RR 1996, 382; LG Kiel, NJW-RR 2007, 1623; LG Köln, VersR 1986, 775; Staudinger/ Marburger , § 809 Rn. 8).
  • OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen

    Der Grundsatz des Einsichtsrechtes in der Praxis des Arztes bzw. des Anspruches auf Übersendung von Kopien bedarf daher dann einer Ausnahme, wenn anderenfalls die Rechte eines Patienten, anhand der Krankenunterlagen das Vorliegen von Behandlungsfehlern zu überprüfen, abgeschnitten werden würde (vgl. dazu OLG München NJW 2001, 2806 , Staudinger/Marburger, BGB , Neubearbeitung 2009, § 811 Rdnr. 2).
  • LG Kiel, 30.03.2007 - 8 O 59/06

    Behandlungsvertrag; Vorlegung von Sachen: Anspruch gegen einen Arzt auf

    Vor allem aber die im Urteil des OLG München (NJW 2001, S. 2806) aufgeführten, im Interesse aller Beteiligten liegenden praktischen Gründe sprechen dafür, eine Einsichtnahme durch Überlassung zu gewähren.
  • OLG Hamm, 09.10.2012 - 1 W 56/12

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Ein Anspruch auf Übersendung der Originalunterlagen kann sich demgegenüber nur in Ausnahmefällen ergeben (so zu Röntgenbildern die in der Beschwerde zitierten Entscheidungen OLG München NJW 2001, 2806 und LG Kiel NJW-RR 2007, 1623), nicht aber generell (vgl. etwa LG Dortmund NJW 2001, 2806, Staudinger/Coster, BGB [2006], § 307, Rn. 414).
  • AG Hamburg, 12.06.2006 - 644 C 618/05
    Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht auf Akteneinsicht nicht aus den §§ 810 f. BGB, sondern aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht i.V. mit §§ 242, 611 BGB hergeleitet (BGH, Urt. v. 23.11.1982 - VI ZR 222/79; BGHZ 85, 327, 332; ebenso OLG München, Urt. v. 19.4.2001 - 1 U 6107/00, NJW 2001, 2806; Lenkaitis, Krankenunterlagen aus juristischer, insbesondere zivilrechtlicher Sicht, Diss.

    Frankfurt 1989, S. 246; einschränkend LG Dortmund, Beschl. v. 7.4.2000 - 17 T 31/00, NJW 2001, 2806 [nur Bereitstellung von Kopien zur Abholung durch den Patienten]).

  • OLG München, 18.12.2012 - 1 U 3974/12

    Schmerzensgeld: Fehlerhafte ärztliche Diagnose

    Zu Recht verweist der Beklagte den Kläger deshalb an die radiologische Praxis von Dr. S./Dr. N., an die der Kläger sich hätte wenden können und müssen, wenn er Originale oder Duplikate der damals gefertigten Aufnahmen benötigt, sei es für Nachbehandler oder für den Rechtsstreit mit der Versicherung (vgl. auch OLG München vom 19.04.2001, Az. 1 U 6107/00: zum Rechtsanspruch des Patienten auf Einsichtnahme in Originalröntgenaufnahmen).
  • KG, 09.05.2006 - 5 Ws 232/06

    Strafvollzug: Herausgabe von Röntgenbilder an den Gefangenen

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann ein Herausgabeanspruch aus dem privatrechtlichen Behandlungsvertrag bestehen (vgl. OLG München NJW 2001, 2806).
  • AG Bielefeld, 22.01.2008 - 5 C 788/07
    Zur Ausübung der Einsichtnahme kann sich ein Geschädigter einer Person seines Vertrauens bedienen (vgl. OLG München NJW 2001, Seite 2806).
  • AG Flensburg, 22.02.2007 - 67 C 224/06
    Da bei Röntgenaufnahmen zudem im Unterschied zu anderen Aufzeichnungen keine Abschriften oder Kopien gefertigt werden können, muss hier entsprechend § 811 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die Möglichkeit bestehen, die Einsichtnahme nicht in den Praxisräumen des Arztes, sondern an einem anderen Orte durchzuführen, um Vertrauenspersonen hinzuzuziehen ( OLG München, NJW 2001, 2806 [OLG München 19.04.2001 - 1 U 6107/00] f).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 07.04.2000 - 17 T 31/00   

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https://dejure.org/2000,6123
LG Dortmund, 07.04.2000 - 17 T 31/00 (https://dejure.org/2000,6123)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.04.2000 - 17 T 31/00 (https://dejure.org/2000,6123)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. April 2000 - 17 T 31/00 (https://dejure.org/2000,6123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 365 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Behandlungsunterlagen - Einsichtnahme und Aushändigung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Vorlage der Original-Patientenakte; Arzthaftungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2806
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11

    Erfüllungsort für das Einsichtsrecht des Patienten in Behandlungsunterlagen

    Darüber hinaus ist ebenso anerkannt, dass der Arzt seiner Verpflichtung, dem Patienten Einsicht in die Krankenakte zu gewähren dadurch genügen kann, in dem er ihm vollständige Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt, §§ 810, 811 Abs. 2 BGB (Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 6. Aufl., RdNr. 630, LG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2000, 17 T 31/00; LG München I, Urteil vom 19.11.2008, 9 O 5324/08; LG Magdeburg, Beschluss vom 26.01.2001, 9 O 1997/09 (537)).
  • AG Düsseldorf, 12.12.2003 - 23 C 11795/03

    Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen eines Klägers gegen Erstattung

    Irrelevant ist insoweit für den vorliegenden Fall, ob die Klägerin nur ein Recht auf Einsicht in die von der Beklagten gefertigten Dokumentationen hat (so Gehrlein, NJW 2001, 2773), oder ob sie darüber hinaus auch einen Anspruch auf Anfertigung von Kopien dieser Unterlagen durch die Beklagte hat (so LG Dortmund, NJW 2001, 2806; je nach den Umständen des Einzelfalles: OLG Köln, Urteil v. 12.11.1981, Az. 7 U 96/81, Bl. 26 f. der Gerichtsakte).
  • AG Hamburg, 12.06.2006 - 644 C 618/05
    Frankfurt 1989, S. 246; einschränkend LG Dortmund, Beschl. v. 7.4.2000 - 17 T 31/00, NJW 2001, 2806 [nur Bereitstellung von Kopien zur Abholung durch den Patienten]).
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