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   OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05   

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OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2005,2060)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2005 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2005,2060)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2005 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2005,2060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • reise-recht-wiki.de

    Verursachung des Unfalltods eines Kindes durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253; EGBGB Art. 40 Abs. 2
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit einer in die Ferienanlage integrierten Wasserrutschanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847; EGBGB Art. 40 Abs. 2
    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit des Hotel-Schwimming-Pools; Haftung für Unfalltod eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalterhaftung bei tödlichem Badeunfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reiseveranstalterhaftung bei tödlichem Badeunfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall in der Wasserrutsche

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung des Reiseveranstalters bei tödlichem Badeunfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tödlicher Badeunfall auf Hotelanlage: Reiseveranstalter haftet bei Sicherheitsmängeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Reiseveranstalters bei tödlichem Badeunfall - Verkehrssicherungspflicht verletzt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.9.2005)

    Reiseveranstalter muss Sicherheitsmängel in Hotels prüfen // Familie von ertrunkenem Elfjährigen bekommt Schmerzensgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3074
  • NJW 2006, 3312 (Ls.)
  • VersR 2006, 941
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Dies setzt im Falle einer Prozessstandschaft eine materiellrechtlich wirksame Befugnis zur Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen voraus (BGHZ 78, 1).
  • LG Hannover, 11.03.2003 - 18 S 20/02

    Reiseprozess - Klageerhebung und Abtretungsverbot im Reiseprozess

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Darauf, ob der Anmeldende bei einer Familienreise, bei der in der Regel nur er als Vertragspartner angesehen wird, durch ein formularmäßiges Abtretungsverbot an der Geltendmachung höchstpersönlicher Ansprüche seiner Angehörigen gehindert werden kann (vgl. hierzu LG Hannover RRA 2003, 117; Tonner a. a. O. Rdn. 36), kommt es deswegen nicht an.
  • LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Der Senat verkennt nicht, dass zu ähnlich gelagerten Konstellationen in der Vergangenheit von Gerichten teilweise deutlich niedrigere Beträge zugesprochen worden sind (etwa LG Freiburg NJW-RR 1996, 476), aber auch deutlich höhere (z. B. OLG Düsseldorf MDR 1998, 31).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Der Senat verkennt nicht, dass zu ähnlich gelagerten Konstellationen in der Vergangenheit von Gerichten teilweise deutlich niedrigere Beträge zugesprochen worden sind (etwa LG Freiburg NJW-RR 1996, 476), aber auch deutlich höhere (z. B. OLG Düsseldorf MDR 1998, 31).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 223/88

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Zurückweisung von Vorbringen einer am

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine nachträgliche Parteiänderung durch Parteierweiterung nach den für eine Klageänderung geltenden Voraussetzungen noch im Berufungsverfahren möglich, und zwar auf der Klägerseite auch ohne Zustimmung des Beklagten (vgl. BGH NJW 1976, 239; NJW 1988; 2298, NJW 1989, 3225; NJW 1994, 3358).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Ein Reiseveranstalter schuldet nicht nur die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des eigenen Personals und der eigenen Transportmittel, sondern auch die sorgfältige Kontrolle der Leistungsträger (BGHZ 103, 298).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine nachträgliche Parteiänderung durch Parteierweiterung nach den für eine Klageänderung geltenden Voraussetzungen noch im Berufungsverfahren möglich, und zwar auf der Klägerseite auch ohne Zustimmung des Beklagten (vgl. BGH NJW 1976, 239; NJW 1988; 2298, NJW 1989, 3225; NJW 1994, 3358).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Dass sich die Überwachungspflicht auch auf die Sicherheit der Einrichtungen des Leistungsträgers erstreckt, die vor Ort bei ihm gebucht werden, hat der Bundesgerichtshof für den Fall entschieden, dass der Veranstalter durch die Gestaltung seines Prospekts bei den Reisekunden den Eindruck erweckt, dass er für die Qualität auch dieser Einrichtungen sorgen werde (BGH NJW 2000, 1188).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Um einen derart sicherheitsrelevanten Bereich handelt es sich bei Wasserrutschen, die unfallträchtig sein können (vgl. im Zusammenhang mit der "normalen Verkehrssicherungspflicht eines Anlagenbetreibers BGH VersR 2005, 279 u. VersR 2004, 657) und es muss sich selbst für einen technischen Laien geradezu aufdrängen, dass das Wasser, das über die - hier drei - Rutschen einem Becken zugeführt wird, im Wege eines Kreislaufsystems über Pumpen auch wieder abgesaugt und wieder hochgepumpt wird, da ansonsten eine immense und unwirtschaftliche Wasserverschwendung vorliegen würde.
  • LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04

    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 264/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94

    Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19

    Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der

    Dem Landgericht ist darin zuzustimmen, dass die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 12.09.2005 (16 U 25/05) vorliegend nicht uneingeschränkt herangezogen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Der Beitritt eines neuen Klägers als nachträgliche subjektive Klagenhäufung auf Klägerseite ist nach gefestigter Rechtsprechung nach den Regeln über die Klageänderung zu behandeln, auch wenn der Beitritt in zweiter Instanz erfolgt; Voraussetzung ist, dass der Beklagte zustimmt oder das Gericht den Beitritt als sachdienlich erachtet (BGHZ 65, 265, 268 f; BGH NJW 1989, 3225; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 970, 973; OLG Köln NJW 2005, 3074; OLG Dresden OLGReport 2001, 113; Thüringer OLG OLGReport 1997, 157).
  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11

    Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen unbehaglicher Kabinenatmosphäre

    Der Einwand der Beklagten, einer Abtretung stünden ihre Geschäftsbedingungen entgegen, geht aus Gründen entweder des § 307 Abs. 1 BGB (BGHZ 108, 52) oder jedenfalls des § 305 c Abs. 2 BGB (OLG Köln NJW 2005, 3074) fehl.
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Die von dem Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Köln vom 12.09.2005 - 16 U 25/05 befasste sich hingegen mit einer vollkommen anders gelagerten Fallgestaltung, bei der es zum einen um eine Erweiterung auf der Klägerseite und zum anderen auch nur darum ging, dass ein von einer Mutter als Prozessstandschafterin begonnener Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche ihrer Söhne aus einem Reisevertrag nach deren Volljährigkeit von diesen selbst fortgesetzt werden sollte.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2013 - 14 U 96/12

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf Klägerseite

    Insoweit beruft er sich insbesondere auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12.09.2005 (16 U 25/05) sowie das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.10.2012 (3-05 O 107/12).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines

    20.000,00 EUR hat das OLG Köln (Urt. v. 12.09.2005 - 16 U 25/05 - NJW 2005, 3074, zitiert nach juris, bestätigt durch BGH, Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05 -, NJW 2006, 3268 Rn. 35, zitiert nach juris Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 35. Aufl., lfd.
  • OLG Bamberg, 05.11.2008 - 3 U 310/06

    Verfahrensrecht - Teilurteil bzgl. Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine nachträgliche Parteiänderungen durch Parteierweiterung nach den für eine Klageänderung geltenden Voraussetzungen noch im Berufungsverfahren möglich, und zwar auf der Klägerseite auch ohne Zustimmung des Beklagten (OLG Köln NJW 2005, 3074 mit weiteren Nachweisen; bestätigt durch Urteil des BGH vom 18.07.2006, Az. X ZR 142/05).
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