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   BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07   

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BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 (https://dejure.org/2007,2687)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 (https://dejure.org/2007,2687)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 (https://dejure.org/2007,2687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tätigwerden der Mitglieder des Präsidiums eines Gerichts in richterlicher Unabhängigkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung; Änderung des Geschäftsverteilungsplans; Antrag auf Feststellung des Neuentscheids über die Besetzung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e Abs. 8; GG Art. 33 Abs. 2
    Umfang des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen des Gerichtspräsidiums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 909
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Von diesem Schutz erfasst wird neben den in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG ausdrücklich genannten Handlungen jede Maßnahme, die materiell einer Entlassung, einer dauernden oder zeitweisen Amtsenthebung oder einer Versetzung in den Ruhestand gleichkommt, durch welche also faktisch dasselbe wie durch eine der in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG genannten förmlichen Maßnahmen erreicht wird (BVerfGE 17, 252 ).

    Jedoch ist es dem Präsidium verwehrt, einen planmäßig bei einem Gericht ernannten Richter als für die Rechtsprechung dieses Gerichts untragbar, völlig ungeeignet oder unzumutbar zu qualifizieren und aus diesem Grund von der Rechtsprechung fernzuhalten (vgl. BVerfGE 17, 252 ).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Der Grundsatz der Bestenauslese ist demnach von der Verfassung verbindlich und vorbehaltlos vorgeschrieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, NVwZ 1997, 54 ; BVerwGE 122, 237 ).

    Mit Ausnahme statusrechtlicher Veränderungen im Hinblick auf das vom Beamten innegehaltene Amt ist Art. 33 Abs. 2 GG bei entsprechenden dienstlichen Maßnahmen grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. hierzu BVerwGE 122, 237 ; BVerwGE 95, 73 ; so nunmehr auch BAG, Urteil vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 -, juris).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Zum anderen trägt er dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung (vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 -, juris).

    Mit Ausnahme statusrechtlicher Veränderungen im Hinblick auf das vom Beamten innegehaltene Amt ist Art. 33 Abs. 2 GG bei entsprechenden dienstlichen Maßnahmen grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. hierzu BVerwGE 122, 237 ; BVerwGE 95, 73 ; so nunmehr auch BAG, Urteil vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 -, juris).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Das Verfahren wurde vor dem Hintergrund sachlicher Erwägungen durchgeführt, so dass kein Verstoß gegen das dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums Grenzen ziehende Willkürverbot vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274; VGH München, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589 -, NJW 1994, 2308 ).

    Dabei ist das Verfahren des Präsidiums im Gesetz nur lückenhaft geregelt und somit im Übrigen - im gesetzlichen Rahmen - dessen eigenem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. BGHSt 12, 227 ; BGH, Urteil vom 7. April 1995 - RiZ (R) 7/94 -, NJW 1995, 2494; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274).

  • BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94

    Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Bei der Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung werden die Mitglieder des Präsidiums in richterlicher Unabhängigkeit tätig (BGHZ 46, 147 ; BGH, Urteil vom 7. April 1995 - RiZ (R) 7/94 -, NJW 1995, 2494).

    Dabei ist das Verfahren des Präsidiums im Gesetz nur lückenhaft geregelt und somit im Übrigen - im gesetzlichen Rahmen - dessen eigenem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. BGHSt 12, 227 ; BGH, Urteil vom 7. April 1995 - RiZ (R) 7/94 -, NJW 1995, 2494; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274).

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Zwar hat ein Richter keinen Anspruch auf die Entscheidung eines nach der Geschäftsverteilung zu seiner Zuständigkeit gehörenden Rechtsstreits (vgl. BVerfGE 15, 298 ).
  • OVG Hamburg, 19.09.1986 - Bs V 144/86
    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    In dieser jährlich zu treffenden, der Verwirklichung des zu Gunsten der Prozessparteien in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Rechts auf den gesetzlichen Richter dienenden Festlegung kann daher, ohne dass besondere Umstände hinzukommen, kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gesehen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. September 1986 - Bs V 144/86 -, NJW 1987, 1215 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Anders als statusverändernde Maßnahmen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 20), bedürfen gerichtsinterne Handlungen wie die streitgegenständliche daher grundsätzlich keiner Begründung.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Die Maßnahme des Präsidiums unterliegt vielmehr den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und darf sich nicht als willkürlich darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 47/73 -, NJW 1976, 1224 ; vgl. für den Fall der Abordnung eines Beamten BVerfGK 5, 250 ; im Falle einer Umsetzung vgl. BVerwGE 60, 144 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die

  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66

    Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht

  • BVerfG, 03.12.1990 - 2 BvR 785/90

    Mangelnde Rechtswegerschöfpung bei Verfassungsbeschwerde gegen einen

  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 12.07.1993 - 20 CE 93.1589
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Insoweit verkennt er, dass Art. 33 Abs. 2 GG nicht bereits bei jeder dienstlichen Maßnahme anwendbar ist, durch die ein Dienstherr die ihm zukommende Organisationsfreiheit wahrnimmt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Der Schutz besteht auch gegenüber Maßnahmen der gerichtlichen Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 17, 252 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 17; vgl. auch BGHZ 67, 159 ).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    aa) Die Unabhängigkeit des Richters wird zum einen dadurch gesichert, dass der Richter durch die Tätigkeitszuweisung des Geschäftsverteilungsplans nicht gegen seinen Willen faktisch aus dem Amt verdrängt werden kann (vgl. BVerfGE 17, 252 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 17).
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