Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3585
BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22 (https://dejure.org/2023,3585)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2023 - IV ZB 16/22 (https://dejure.org/2023,3585)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - IV ZB 16/22 (https://dejure.org/2023,3585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 74 Abs. 6 Satz 2 Alt. 1 FamFG, § ... 2356 Abs. 1 BGB, § 2358 BGB, § 26 FamFG, § 352 Abs. 3 FamFG, Art. 229 § 36 EGBGB, § 27 Abs. 1 FamFG, § 81 Abs. 2 Nr. 4 FamFG, § 2356 BGB, § 2358 Abs. 1 BGB, §§ 26, 29 FamFG, § 74 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a. F. §§ 2356 Abs. 1, 2358; FamFG § 26
    Erbscheinsantrag: Nichtangabe gesetzlich geforderter Beweismittel ohne Verschulden des Antragstellers

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags trotz Nichtangabe der vom Gesetz geforderten Beweismittel durch den Antragsteller ohne dessen Verschulden

  • rewis.io
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2356, 2358; FamFG § 26
    Erbrecht; Zulässigkeit eines Erbscheinsantrages bei Nichtangabe der gesetzlich geforderten Beweismittel ohne Verschulden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags trotz Nichtangabe der vom Gesetz geforderten Beweismittel durch den Antragsteller ohne dessen Verschulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbscheinsantrag - und die nicht angegebenen Beweismittel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um den Erbscheinsantrag

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1296
  • MDR 2023, 575
  • DNotZ 2023, 468
  • FGPrax 2023, 73
  • FamRZ 2023, 730
  • Rpfleger 2023, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
    Im Erbscheinsverfahren kann daher eine Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verschuldet oder unverschuldet sein (vgl. dazu als Aspekt der Kostenentscheidung Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 35/15, FamRZ 2016, 218 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 13.02.2015 - 15 W 313/14

    Mitwirkungspflicht des Erben hinsichtlich der Nachforschung nach weiteren,

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
    Grundsätzlich hat nämlich das Nachlassgericht die erforderlichen Ermittlungen gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2015, 1160 [juris Rn. 16]).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13

    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
    a) Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt (vgl. MünchKomm-BGB/Mayer, 6. Aufl. § 2356 Rn. 2; Zimmermann in Soergel, BGB 13. Aufl. § 2356 Rn. 26; ders. in Sternal, FamFG 21. Aufl. § 352 Rn. 61; a.A. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 496 [juris Rn. 18]: nur bei objektiver Unmöglichkeit).
  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
    Im Rahmen der im Erbscheinsverfahren geltenden Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) hat das Gericht aber die Beteiligten zur Mitwirkung zu veranlassen und auf eine Ergänzung des tatsächlichen Vorbringens hinzuwirken (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 771, 773 [juris Rn. 35]).
  • OLG Frankfurt, 10.06.1996 - 20 W 142/96

    Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins; Formgerechte eidesstattliche

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
    Deswegen muss zunächst der Antragsteller selbst nach Kräften bemüht sein, sein behauptetes Erbrecht, so wie er es im Erbschein bezeugt haben will, nachzuweisen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1441, 1442 [juris Rn. 11]; OLG Köln Rpfleger 1981, 65 [juris Rn. 6]; BayObLGZ 1951, 690, 695).
  • OLG Köln, 08.10.1980 - 2 Wx 19/80

    Gerichtliche Ermittlungen; Art und Umfang; Freiwillige Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
    Deswegen muss zunächst der Antragsteller selbst nach Kräften bemüht sein, sein behauptetes Erbrecht, so wie er es im Erbschein bezeugt haben will, nachzuweisen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1441, 1442 [juris Rn. 11]; OLG Köln Rpfleger 1981, 65 [juris Rn. 6]; BayObLGZ 1951, 690, 695).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23
    Die jeweiligen Anforderungen lassen sich aus dem Wortlaut und der Systematik der gesetzlichen Regelungen ableiten, zu denen der Bundesgerichtshof zuletzt ausgeführt hat (BGH, Beschluss vom 08.02.2023 - IV ZB 16/22, juris).

    Die Bestimmung ist Ausfluss des im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit allgemein geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) und daher im Rahmen der Überführung der Vorschriften zum Erbscheinsverfahren in die §§ 352 ff. FamFG ersatzlos gestrichen worden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22, Rn. 12, juris).

    Dazu gehören die vergütungspflichtigen Leistungen eines Erbenermittlers oder Privatdetektivs in der Regel nicht (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22, Rn. 16, juris).

    Hat der Antragsteller seinen formellen Mitwirkungsobliegenheiten entsprochen, hat das Nachlassgericht unter Verwendung des vorgelegten Beweismaterials die Rechtslage von Amts wegen zu prüfen und die ihm noch erforderlich erscheinenden Ermittlungen anzustellen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22, Rn. 16, juris).

    Einen Hinweis auf die Notwendigkeit, zu den fehlenden Angaben oder etwaigen Hinderungsgründen vorzutragen, hat das Nachlassgericht - aus seiner Sicht konsequent - bisher nicht erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22, Rn. 14, juris).

    Bei den an diese Entschuldigung zu stellenden Anforderungen kann zu berücksichtigen sein, wie nah der Antragsteller dem Erblasser stand (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22, Rn. 13, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht