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BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55 |
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§ 147 ZPO
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Papierfundstellen
- NJW 1957, 183
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 10.10.1901 - VI 202/01
Geteiltes Urteil
Auszug aus BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55
Der Auffassung der Beklagten, die Revision sei trotzdem wegen der vom Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung vom 16. Februar 1955 beschlossenen Verbindung der vorliegenden Sache mit der Sache 3 U 335/54 (= I ZR 81/55) "zur gemeinsamen Verhandlung" aus den vom Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 49, 401 und 142, 255 dargelegten Rechtsgrundsätzen zulässig, kann nicht gefolgt werden, weil die im vorliegenden Fall nur zum Zwecke der Verhandlung ausgesprochene Verbindung der Sachen den Umständen nach nicht zu einer echten, eine einheitliche Entscheidung fordernden Prozeß verbindung im Sinne des § 147 ZPO geführt hat.Geschieht dies dennoch, z.B. durch ausdrückliche Wiederaufhebung der früheren Verbindung, und werden daraufhin ohne eine weitere Verhandlung besondere Urteile verkündet, so sind diese Urteile als einheitliche Entscheidung aufzufassen; für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist also der nach § 5 ZPO zusammenzurechnende Gesamtstreitwert maßgebend (RGZ 49, 401 [402]).
Zu der gleichen Beurteilung ist die Rechtsprechung auch in den Fällen gelangt, in denen die Verbindung nicht entsprechend dem Wortlaut des § 147 zum Zwecke der gleichzeitigen "Verhandlung und Entscheidung" (wie in dem Fall RGZ 49, 401), sondern nur zur gleichzeitigen (oder gemeinschaftlichen) "Verhandlung" (wie in den Fällen RGZ 142, 250; RG JW 1908, 433 Nr. 9; 1909, 77 Nr. 13) beschlossen worden ist.
Bereits in RGZ 49, 401 [402] wurde ausgeführt, es sei "nur eine selbstverständliche Folge" der über die Verhandlung nach §§ 145-150 ZPO getroffenen Anordnungen, daß dann auch die Entscheidung der Sachen getrennt bzw verbunden erfolge.
- RG, 15.11.1933 - I 138/33
1. Kann das Gericht, nachdem es zwei Prozesse zur gemeinschaftlichen Verhandlung …
Auszug aus BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55
Der Auffassung der Beklagten, die Revision sei trotzdem wegen der vom Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung vom 16. Februar 1955 beschlossenen Verbindung der vorliegenden Sache mit der Sache 3 U 335/54 (= I ZR 81/55) "zur gemeinsamen Verhandlung" aus den vom Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 49, 401 und 142, 255 dargelegten Rechtsgrundsätzen zulässig, kann nicht gefolgt werden, weil die im vorliegenden Fall nur zum Zwecke der Verhandlung ausgesprochene Verbindung der Sachen den Umständen nach nicht zu einer echten, eine einheitliche Entscheidung fordernden Prozeß verbindung im Sinne des § 147 ZPO geführt hat.Das muß selbstverständlich erst recht dann gelten, wenn - wie in dem Fall RGZ 142, 255 - auf Grund einer gemeinsamen Verhandlung unangekündigt getrennte Entscheidungen ergehen.
Anders dürfte auch das Reichsgericht in RGZ 142, 255 [257] nicht zu verstehen sein, wenn es ausführt, daß die Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten zur gemeinschaftlichen Verhandlung "grundsätzlich" eine gemeinschaftliche Entscheidung zur Folge habe; denn anschließend geht das Reichsgericht selbst auf die abweichende, von der Klägerin und Revisionsbeklagten vertretene "Auslegung" ein, daß "keine eigentliche prozeßmäßige Verbindung, sondern nur eine zur tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme beabsichtigt gewesen sei".
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 81/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55
Der Auffassung der Beklagten, die Revision sei trotzdem wegen der vom Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung vom 16. Februar 1955 beschlossenen Verbindung der vorliegenden Sache mit der Sache 3 U 335/54 (= I ZR 81/55) "zur gemeinsamen Verhandlung" aus den vom Reichsgericht in den Entscheidungen RGZ 49, 401 und 142, 255 dargelegten Rechtsgrundsätzen zulässig, kann nicht gefolgt werden, weil die im vorliegenden Fall nur zum Zwecke der Verhandlung ausgesprochene Verbindung der Sachen den Umständen nach nicht zu einer echten, eine einheitliche Entscheidung fordernden Prozeß verbindung im Sinne des § 147 ZPO geführt hat.
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09
Werbung mit Garantie
Die Wirkung einer Verbindungsanordnung nach § 147 ZPO besteht darin, dass die bis dahin getrennten Prozesse zu einem einheitlichen Prozess zusammengefasst werden (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183). - BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06
Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren
So steht auch im Erkenntnisverfahren die Vorschrift über die Prozessverbindung (§ 147 ZPO) einer Terminierung und zeitgleichen Verhandlung nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 30. Oktober 1956, I ZR 82/55, NJW 1957, 183, 184). - BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09
Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei …
Der aus der Verbindung entstandene Rechtsstreit ist für die Berechnung der Terminsgebühr so zu behandeln, als ob eine Klagenhäufung oder Klageerweiterung bestanden bzw. eine Widerklage vorgelegen hätte (vgl. mit Blick auf Rechtsmittelsumme BGH, Urteil vom 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55 - NJW 1957, 183).
- BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95
Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung
Im Zeitpunkt der Verkündung der angegriffenen Urteile und des Ablaufs der Rechtsmittelfrist habe es weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur Stimmen gegeben, die sich mit dieser Begründung für die Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision ausgesprochen hätten (Hinweis auf BGH, NJW 1957, S. 183).Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Verfahrenstrennung die Einzelstreitwerte für die Berechnung der Revisionssumme zusammenzurechnen sind, nur im Urteil vom 30. Oktober 1956 (LM Nr. 1 zu § 147 ZPO = NJW 1957, S. 183) befaßt.
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
Rückübereignungsanspruch; Grober Undank; Vormerkung; Schenkung; Nießbrauch
Aufgrund der gleichartigen urkundlichen Gestaltung und des identischen Verfahrensgangs macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, als bloße Maßnahme der Vereinfachung ohne verfahrensrechtliche Folgen die Verfahren gemeinsam zu behandeln und die Entscheidung über sie in einem Beschluss zusammenzufassen (BGH NJW 1957, 183/184; BayObLGZ 1967, 25/29). - BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin
Dabei hat das Arbeitsgericht beide Kündigungsschutzklagen nicht nach § 147 ZPO zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden, sondern nur eine unabhängig von dieser Norm mögliche gemeinsame Verhandlung durch bloße Terminierung auf denselben Zeitpunkt herbeigeführt und die beiden Verfahren selbstständig fortbestehen lassen (…vgl. Zöller/Greger ZPO § 147 Rn. 5; BGH 30. Oktober 1956 - IZR 82/55 - NJW 1957, 183). - BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93
Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines …
Die Verfahrenstrennung, die das Berufungsgericht angeordnet und auch auf eine Gegenvorstellung der Klägerin nicht wieder aufgehoben hat, war unzulässig und kann daher keinen Einfluß auf die Rechtsmittelfähigkeit der Urteile haben (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183; BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Gruppenarbeitsverhältnis; OLG Köln VersR 1973, 285;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 145 Rdn. 8, 24;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 145 Rdn. 7). - BGH, 09.03.2023 - III ZR 80/22
Gesonderter Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG ; Entschädigungspflichtige …
Durch die Verbindung des jeweiligen Pilotverfahrens mit den davon abhängigen Verfahren (nur) zum Zweck der gemeinsamen Beweisaufnahme (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183, 184;… MüKoZPO/Fritsche, 6. Aufl., § 147 Rn. 13;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 147 Rn. 10) und durch Einholung eines "zentralen" Gutachtens sowohl zur Hauptserie wie auch zur L. Serie war es möglich, die ganze Fallbreite der mehr als 4.000 Klageverfahren zu erfassen. - BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch
Aufgrund der gleichartigen urkundlichen Gestaltung und des identischen Verfahrensgangs macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, als bloße Maßnahme der Vereinfachung ohne verfahrensrechtliche Folgen die Verfahren gemeinsam zu behandeln und die Entscheidung über sie in einem Beschluss zusammenzufassen (BGH NJW 1957, 183/184; … - OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08
Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien
Selbst bei einem formellen Beschluss nach § 147 ZPO ist dies im Einzelfall zu prüfen (vgl. BGH NJW 1957, 183). - OLG Braunschweig, 12.04.2022 - 4 EK 1/20
Pilotverfahren zu Kapitalanlageverfahren; Entschädigungspflichtige Verzögerung in …
- BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06
Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke
- OVG Niedersachsen, 22.01.2010 - 1 OA 246/09
Verbindung mehrerer Sachen nach ihrem Aufruf durch ein Verwaltungsgericht zur …
- VGH Bayern, 17.04.2007 - 4 C 07.659
Kostenfestsetzung, Terminsgebühr, Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen …
- OLG Dresden, 19.05.2016 - 5 U 511/16
- OLG Düsseldorf, 25.02.2011 - 23 U 150/10
Zivilprozess - Klage auf Vergütung + § 648a BGB-Sicherheit: Teilurteil zulässig?
- BGH, 04.04.2019 - V ZB 108/18
Berechnung der Rechtsmittelbeschwer bei unzulässiger Abtrennung
- BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei …
- BFH, 13.04.2016 - X E 5/16
Erinnerung gegen Kostenansatz im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
- BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11
Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung …
- OLG München, 29.10.2014 - 23 U 5018/13
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung der Mahnung
- LSG Sachsen, 15.06.2017 - L 3 AS 230/17
"Heraufholen von Prozessresten"; Fortsetzung des Verfahrens; Grundsicherung für …
- OLG Dresden, 19.05.2016 - 5 U 512/16
- OLG Hamm, 24.01.2014 - 19 U 77/13
Abgrenzung von Grundversorgungs- und Sonderkundenvertrag bei der Belieferung mit …
- OLG München, 11.09.2009 - 20 U 1566/09
Beteiligung an einem Medienfons: Hinweis- und Aufklärungspflicht bzw. …
- OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit der …
- VGH Hessen, 04.11.2015 - 5 E 604/15
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
- KG, 02.11.2012 - 13 UF 132/12
Zugehörigkeit des Verfahrens gem. § 33 VersAusglG zum Scheidungsverbund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2022 - 9 E 181/21
Berechnung der Einigungsgebühr hinsichtlich Festsetzung eines einheitlichen …
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 3 Ta 131/07
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung der Terminsgebühr; Vorliegen einer konkludente …
- BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren
- BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der …
- BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 25/83
- FG Niedersachsen, 29.10.2007 - 16 KO 6/07
Entstehen einer Terminsgebühr bei gleichzeitig verhandelten Verfahren unabhängig …
- OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
Berufungsverfahren: Zurückverweisung wegen willkürlicher Verfahrenstrennung zur …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
Gebührenrechtliche Verbindungsfolgen - Unstatthaftigkeit einer Beschwerde nach …
- OLG München, 26.06.2009 - 10 U 1575/09
Schadenersatzprozess wegen Kapitalanlegerverlusten durch Beteiligung an einer …
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1995 - 8 S 1458/95
Streitwert: keine Zusammenrechnung bei mehreren Ansprüchen bei lediglich …
- VG Berlin, 01.11.2016 - 80 KE 3.16
Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wegen langer Verhandlungsdauer; Erhöhung bei …
- BGH, 18.01.1977 - VI ZR 185/76
Unzulässigkeit einer Revision wegen Nichterreichung des Rechtsmittelwertes - …
- BGH, 11.06.1965 - VI ZR 2/65
Willkürliche Manipulationen am Streitwert in Form von Prozessverbindung und …
- BGH, 03.12.1956 - II ZR 331/55
Rechtsmittel
- VG Berlin, 31.10.2016 - 80 KE 2.16
Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wegen langer Verhandlungsdauer; Erhöhung bei …
- BFH, 10.11.1983 - IV R 229/83
- BGH, 03.12.1956 - II ZR 330/55
Rechtsmittel
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 81/55
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 19.10.1956 - VI ZR 181/55 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 183 (Ls.)
- VersR 1956, 17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.1953 - VI ZR 82/52
Ausgleichsanspruch bei unterlassener Anzeige
Auszug aus BGH, 19.10.1956 - VI ZR 181/55
Da er im Zeitpunkt des Unfalls entstanden ist (BGHZ 11, 170 [174]), hat er darin seine Wurzel, daß der Verletzte geschädigt wurde. - RG, 30.04.1914 - VI 10/14
Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern nach BGB. u. nach d. KraftfahrzG
Auszug aus BGH, 19.10.1956 - VI ZR 181/55
Der selbständig neben dem Schadensersatzanspruch stehende Ausgleichsanspruch (RGZ 84, 415 [421];… Geigel: Der Haftpflichtprozeß, 8. Aufl, S 136) ist ebenfalls eine Verbindlichkeit "aus Anlaß eines Personenschadens". - BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53
Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden
Auszug aus BGH, 19.10.1956 - VI ZR 181/55
Da es sich im Revisionsrechtszug nur noch um Verdienstausfall handelt, den der Verletzte nach dem 1. April 1950 erlitten hat, hält sich das Urteil des Berufungsgerichts im Rahmen der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 349). - RG, 29.11.1934 - VI 331/34
1. Gilt der Grundsatz, daß ein von dem Gläubiger gegen einen der Gesamtschuldner …
Auszug aus BGH, 19.10.1956 - VI ZR 181/55
Der Anspruch ist auch nicht verjährt, denn er unterliegt einer gegenüber dem Schadensersatzanspruch des Verletzten selbständigen, und zwar der 30-jährigen Verjährung (RGZ 146, 97 [101]).
- OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 9 U 2/19 Dort führt der Bundesgerichtshof aus: "Er (der Geschädigte) kann die Form der Erstattung durch eine Rente oder einen Kapitalbetrag wählen, wobei der Kapitalbetrag nicht durch die Summe der Höchstsätze der einzelnen bereits angefallenen Rentenbeträge begrenzt wird (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1956 - BGH VI ZR 181/55 - VersR 1956, 17).
- BGH, 17.03.1964 - VI ZR 15/63 Er kann die form der Erstattung durch eine Rente oder einen Kapitalbetrag wählen, wobei der Kapitalbetrag nicht durch die Summe der Höchstsätze der einzelnen bereits angefallenen Rentenbeträge begrenzt wird (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1956 - VI ZR 181/55 - VersR 1956, 17).