Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1084
BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65 (https://dejure.org/1966,1084)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1966 - VIII ZR 159/65 (https://dejure.org/1966,1084)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1966 - VIII ZR 159/65 (https://dejure.org/1966,1084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Qualifizierter Alleinauftrag, Verweisungsklausel, Abdingbarkeit der Vorschrift über die Maklerprovision

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2008
  • MDR 1966, 837
  • DB 1966, 1183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63

    Verwendung des Ausdrucks "Alleinauftrag" in einem Mäklervertrag - Ausnutzen der

    Auszug aus BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65
    Für den Anwendungsbereich des § 652 BGB gilt, dass der Hauptv ertrag nicht während der Laufzeit des Maklervertrages zustande gekommen sein muss, so dass ein Courtageanspruch gegeben ist, wenn der Maklervertrag zwar durch den Tod des Maklers sein Ende gefunden hat, dessen Tätigkeit aber noch nachträglich zum Erfolg geführt hatte (im Anschluss an BGH , 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 - NJW 65, 964 .
  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision -

    Gegen eine solche Klausel ist grundsätzlich nichts einzuwenden (Urteile des Senats vom 21. März 1966 - VIII ZR 290/63 - und vom 22. Juni 1966 - VIII ZR 159/65 = NJW 1966, 1405, 2008).

    Sie bedeutet nur, daß der Auftraggeber seinem Makler dann etwas zahlen muß, wenn er vertragswidrig einen anderen Makler beauftragt und mitdessen Hilfe das Geschäft abgeschlossen hat (Urteil des erkennenden Senats v. 22. Juni 1966 - VIII ZR 159/65 = NJW 1966, 2008 [BGH 22.06.1966 - VIII ZR 159/65]).

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    (Abweichung von BGH LM BGB § 652 Nr. 20 = NJW 1966, 2008).

    Das Berufungsgericht hat die Klausel abweichend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs LM BGB § 652 Nr. 20 (= NJW 1966, 2008) als unwirksam angesehen und die Klage abgewiesen.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2023 - 1 U 311/20

    Erfolgshonorar bei M&A-Beratung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein provisionspflichtiger Erfolg auch noch nach Ablauf der für die Tätigkeit des Maklers vereinbarten Laufzeit eintreten kann (BGH, Urteil vom 22. Juni 1966 - VIII ZR 159/65 - Rn. 11, juris; NJW 19, 1226; NJW 65, 964).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 123/13

    Maklerdienstvertrag; Vermittlung von Fremdkapital

    Das Zustandekommen des Hauptvertrages als Rechtsbedingung für die Entstehung des Provisionsanspruchs muss nicht während der Dauer des Maklervertrages eintreten (vgl. BGH, Urteil v. 22.06.1966 - VIII ZR 159/65 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Wird dem Makler ein Alleinauftrag erteilt, so wird in einer der Nr. 4 e der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin entsprechenden Bestimmung, die die Verpflichtung zur Zahlung der Provision nicht etwa von einer schuldhaften Vertragsverletzung abhängig macht (die Gesamtprovision ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden ihm dann zu zahlen, wenn an einen nicht von der Klägerin nachgewiesenen Interessenten verkauft wird) in der Regel ein erweitertes Provisionsversprechen zu erblicken sein, auf das die für die Vertragsstrafe geltenden Grundsätze keine Anwendung zu finden haben (vgl. das zu Nr. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RDM ergangene Senatsurteil vom 22. Juni 1966 - VIII ZR 159/65 - = LM BGB § 652 Nr. 20).
  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 10 U 1334/97

    Anspruch auf Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz aus einem Maklerauftrag ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Die Bedeutung der unterschiedlichen Einordnung liegt insbesondere darin., daß die Vertragsstrafe - abgesehen vom kaufmännischen Verkehr - nach § 343 BGB herabgesetzt werden kann? während die Abrede über die Sclmdenspauschale nur der Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Gerichte im Rahmen der §§ 133P 242 BGB unterliegt" Der erkennende Senat hat in zwei Entscheidungen aus dem Maklerrecht BGHZ 49 84 und Urteil vom 22o Juni 1966 - VIII ZR 159/65 - DM BGB § 652 Nr" 10 = BGHWarn" 1966 Nr" 136) die Würdigung darauf abgestellt3 welcher Art der Anspruch ist, aus dem das Zahlungsbegehren hergeleitet wird" Eine Vertragsstrafe ist danach anzunehmen, wenn die Zahlung des versprochenen Betrages in erster Linie die Erfüllung des Hauptvertrages sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll5 alle vertraglich übernommenen Verpflichtungen einzuhalten (BGHZ 49p 84p 89)o Eine Schadenspauschalabrede liegt dagegen vor? wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Vertragsanspruches dienen soll" Daran ist trotz des Einwandes von Belke (aaO) festzuhaltcn" Im vorliegenden Pall ergibt schon die Passung der Vertragsbestimmung p 20 °ß> des Verkaufspreises könne der Verkäufer als entgangenen Gewinn fordern, daß eine pauschalierte Schadensersatzforderung gemeint ist".
  • LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14

    Nachweismaklervertrag: Anspruch gegen einen Kunstsammler auf Auskunft über den

    Der Hauptvertrag kann auch erst nach der Beendigung des Maklervertrags zustande gekommen sein (BGH NJW 1966, 2008; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503; MüKo- Roth , BGB, 6. Aufl. 2012, § 652 Rn. 144).
  • BGH, 02.04.1969 - IV ZR 786/68

    Zustandekommen eines Maklervertrages - Nachweis von Gelegenheiten zum Erwerb von

    Denn der Provisionsanspruch des Maklers hängt im Anwendungsbereich von § 652 BGB nicht davon ab, daß der Erfolg der Maklertätigkeit schon während der Vertragsdauer eintritt (BGH LM § 652 BGB Nr. 20 = NJW 1966, 2008 [BGH 22.06.1966 - VIII ZR 159/65]).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 32/72

    Alleinbeauftragung von Maklern - Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts stimmt allerdings mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs LM BGB § 652 Nr. 20 (= NJW 1966, 2008) überein.
  • BGH, 26.03.1969 - IV ZR 779/68

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz für eine entgangene

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht