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OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§, 2349, 2352
Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Reichweite eines Erbverzichts auf die nachfolgende Generation des Verzichtenden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung eines vertraglichen Verzichts auf testamentarische Zuwendung
Verfahrensgang
- AG Plön, 29.04.2013 - 6 VI 86/12
- OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1356
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13
Hinsichtlich der Beteiligten zu 2. und 3. selber ist dies in entsprechender Anwendung des § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB unproblematisch der Fall (BayObLG FamRZ 2001, 319;… Palandt/Weidlich, aaO., § 2271 Rn. 13;… Reymann in jurisPK-BGB, 6. Aufl., 2012, § 2271 Rn. 95 ff).
- OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14
Erbverzicht mit Folgen
auch für den vorliegend zu beurteilenden Fall der Erbfolge nach der am 16.11.2013 verstorbenen Erblasserin (vgl. Staudinger-Schotten, BGB, Neubearbeitung 2010, § 2352 Rn.45 und Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2014, 1356). - OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 192/15
Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden; …
In solchen Fällen wird eine auf den Inhalt der Urkunde gestützte Auslegung des Willens der Beteiligten in der Regel dazu führen, dass die Vertragsparteien diese Rechtsfolge - möglicherweise auch notgedrungen - in ihren Willen aufgenommen haben - anderenfalls hätten sie den Zuwendungsverzicht nicht vereinbaren dürfen - und dadurch die Erstreckung der Wirkung des Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge des Verzichtenden ausgeschlossen wurde (…ders., a.a.O., m.w.N.; Litzenburger in Beck'scher online-Kommentar BGB, Stand 01.05.2016, § 2352, 22 m.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 1356; Keim, Anm. zu OLG Schleswig, ZEV 2014, 428 ff.).