Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10515
OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13 (https://dejure.org/2014,10515)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.04.2014 - 3 Wx 93/13 (https://dejure.org/2014,10515)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. April 2014 - 3 Wx 93/13 (https://dejure.org/2014,10515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§, 2349, 2352
    Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Reichweite eines Erbverzichts auf die nachfolgende Generation des Verzichtenden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung eines vertraglichen Verzichts auf testamentarische Zuwendung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13
    Hinsichtlich der Beteiligten zu 2. und 3. selber ist dies in entsprechender Anwendung des § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB unproblematisch der Fall (BayObLG FamRZ 2001, 319; Palandt/Weidlich, aaO., § 2271 Rn. 13; Reymann in jurisPK-BGB, 6. Aufl., 2012, § 2271 Rn. 95 ff).
  • OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14

    Erbverzicht mit Folgen

    auch für den vorliegend zu beurteilenden Fall der Erbfolge nach der am 16.11.2013 verstorbenen Erblasserin (vgl. Staudinger-Schotten, BGB, Neubearbeitung 2010, § 2352 Rn.45 und Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2014, 1356).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 192/15

    Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden;

    In solchen Fällen wird eine auf den Inhalt der Urkunde gestützte Auslegung des Willens der Beteiligten in der Regel dazu führen, dass die Vertragsparteien diese Rechtsfolge - möglicherweise auch notgedrungen - in ihren Willen aufgenommen haben - anderenfalls hätten sie den Zuwendungsverzicht nicht vereinbaren dürfen - und dadurch die Erstreckung der Wirkung des Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge des Verzichtenden ausgeschlossen wurde (ders., a.a.O., m.w.N.; Litzenburger in Beck'scher online-Kommentar BGB, Stand 01.05.2016, § 2352, 22 m.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 1356; Keim, Anm. zu OLG Schleswig, ZEV 2014, 428 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht