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   OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86   

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https://dejure.org/1986,3678
OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86 (https://dejure.org/1986,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1986 - 15 W 177/86 (https://dejure.org/1986,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1986 - 15 W 177/86 (https://dejure.org/1986,3678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 13, 14, 15
    Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Führung eines Gaststättenbetriebs in in Sondereigentum stehenden Räumen; Bedeutsamkeit der Bezeichnung der Räume in der Teilungserklärung; Maßgeblichkeit der Sicht eines unbefangenen Dritten; Annahme einer nutzungsbeschränkenden Inhaltsbestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1336
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02

    Wohnungsteileigentum: Zuordnung von Instandhaltungsaufwendungen und

    Darauf, was der Verfasser der Teilungserklärung mit der Bestimmung erreichen wollte, kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1336).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der Begriff "Cafe", wenn er ohne Zusätze und Einschränkungen verwendet wird, im allgemeinen Sprachgebrauch, der insoweit maßgebend ist, einen Gaststättenbetrieb bezeichnet, der in erster Linie Kaffee, Tee und Konditoreiwaren anbietet (OLG Hamburg MDR 1998, 1156 m.A. Riecke; OLG München NJW-RR 1992, 1492/1493; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336/1337).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

    b) Die Regelungen zum Teileigentum Nr. 14 in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), enthalten eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st. Rspr., z.B. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - OLG Hamburg MDR 1998, 1156; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).
  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

    Darauf, was der teilende Eigentümer mit seiner Erklärung beabsichtigt und bezweckt hat, kommt es bei der gebotenen objektiven Auslegung nicht an (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 317/318; BayObLG WE 1992, 85 f.; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).
  • OLG Hamm, 13.02.1997 - 15 W 445/96

    Protokollierung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung ; Rechtmäßigkeit der

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  • LG Wuppertal, 22.08.1986 - 6 T 635/86

    Eintragung einer Löschungsvormerkung nach vollzogenem Eigentumswechsel

    Liegenschaftsrecht/WEG äEUR Auslegung der Bezeichnung ,,Eiså¿?è¨?ã?" in der ä»ilungserklarung (OW Hamm, BeschluB vom 20.6. 1986 äEUR 15 W 177/86 äEUR mitgeteilt von Vors. Richter am 0æ?§ Dr. Joachim Kuntze, Hamm) WEG å¼± 13; 14 Nr. 1; 15 den ist, wendet sich die Antragsgegnerin mit der sofortigen weiteren Besch岬rde.
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