Weitere Entscheidung unten: AG Nidda, 12.07.1985

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84   

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OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84 (https://dejure.org/1985,2864)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.03.1985 - 5 U 200/84 (https://dejure.org/1985,2864)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. März 1985 - 5 U 200/84 (https://dejure.org/1985,2864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht auf Grund eines Unfalles; Fahrlässige Verursachung einer Körperverletzung; Nichtbeachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt ; Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsverzichts zwischen Insasse und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; RVO § 1542

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 252
  • VersR 1985, 786
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    Es finden auch für den stillschweigenden Haftungsverzicht die Regeln über die Wirksamkeit von Willenserklärungen Anwendung (vgl. auch BGH NJW 1958 S. 905; BGH LM Nr. 12 zu § 254 (Da) BGB; BGHZ 34 S. 355 (358) = VersR 1961 S. 284).

    Scheidet aber eine vertragliche Haftungsfreistellung aus, so ist über einen eventuellen Haftungsausschluß oder eventuelle Haftungsminderung gemäß § 254 BGB zu befinden (vgl. BGH LM a.a.O.; BGHZ 34 S. 355 ff.).

    Denn der Zeuge ... hat sich nicht in klarer Kenntnis einer konkreten Gefahr der später verwirklichten Gefahr ausgesetzt und er hat auch nicht planvoll die Gefahrenlage geschaffen (vgl. BGHZ 34 S. 355/365; OLG Zweibrücken VersR 78 S. 1030).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    Diese Entschließung des Verkehrsgerichtstages hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.3.1981 (DAR 81 S. 261) als "nützliche Hilfe zur Feststellung eines typischen Geschehensverlaufes" bezeichnet und die entsprechenden Feststellungen des Berufungsgerichts ausdrücklich gebilligt.
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß sich auch in den Fällen des möglichen Verstoßes gegen § 21 a StVO der Unfallverantwortliche auf einen durch die Erfahrung nahegebrachten Anschein berufen kann (vgl. BGH MDR 1980 S. 922 und DAR 1981, S. 261).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 178/77

    Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer wegen einer fahrlässig verursachten

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    In den Fällen, in denen ausnahmsweise ein stillschweigender Haftungsverzicht bejaht wurde, lag stets eine "Abmachung" oder "Vereinbarung" über das Führen des Kraftfahrzeugs vor, welche in ergänzender Auslegung mit einem Haftungsverzicht versehen wurde (vgl. BGH VersR 1978 S. 625/626; BGH VersR 1979 S. 136/137; BGH VersR 80, S. 384/385).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78

    Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter -

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    In den Fällen, in denen ausnahmsweise ein stillschweigender Haftungsverzicht bejaht wurde, lag stets eine "Abmachung" oder "Vereinbarung" über das Führen des Kraftfahrzeugs vor, welche in ergänzender Auslegung mit einem Haftungsverzicht versehen wurde (vgl. BGH VersR 1978 S. 625/626; BGH VersR 1979 S. 136/137; BGH VersR 80, S. 384/385).
  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 216/76

    Stillschweigende Vereinbarung eines Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    In den Fällen, in denen ausnahmsweise ein stillschweigender Haftungsverzicht bejaht wurde, lag stets eine "Abmachung" oder "Vereinbarung" über das Führen des Kraftfahrzeugs vor, welche in ergänzender Auslegung mit einem Haftungsverzicht versehen wurde (vgl. BGH VersR 1978 S. 625/626; BGH VersR 1979 S. 136/137; BGH VersR 80, S. 384/385).
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    Beim stillschweigenden Haftungsverzicht ist es erforderlich, daß ein Verhalten vorliegt, das einen Schluß auf die Abgabe entsprechender Willenserklärungen wirklich zuläßt (vgl. BGH NJW 1951 S. 916).
  • BGH, 25.03.1958 - VI ZR 13/57

    Vereinbarung einer Haftungsfreistellung durch Minderjährige

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    Es finden auch für den stillschweigenden Haftungsverzicht die Regeln über die Wirksamkeit von Willenserklärungen Anwendung (vgl. auch BGH NJW 1958 S. 905; BGH LM Nr. 12 zu § 254 (Da) BGB; BGHZ 34 S. 355 (358) = VersR 1961 S. 284).
  • OLG Bamberg, 30.07.1982 - 5 U 107/82
    Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
    Auch der Senat hat in mehreren Entscheidungen den Anscheinsbeweis unter bestimmten Voraussetzungen für anwendbar angesehen (Urteil vom 23.12.1980, 5 U 130/80 und Beschluß vom 12. Juli 1982, 5 U 107/82).
  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Das Ereignis hat sich auch nicht im Bereich einer Baustelle bzw. Kiesgrube ereignet (vgl. hierzu: AG Regensburg , NZV 2009, Seite 289 AG Köln , VRS Band 69 [1985], Seiten 13 ff. = ZfSch 1985, Seiten 292 f. = VersR 1986, Seiten 1130 f. ) sondern auf der Autobahn , so dass der Umstand, dass es sich hier um einen Lkw handelt auch noch nicht die gesicherte Annahme rechtfertigt, dass der Führer des Lkws eine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Kontrolle der Lkw-Reifenprofile verletzt hat.
  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

    Der Gedanke eines solchen konkludenten Haftungsverzichts ist in der Rechtsprechung für sogenannte Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den - nicht mehr fahrtüchtigen - Halter in dessen Pkw fährt und dabei verunglückt (vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1986, 1350; Palandt-Heinrichts, § 254 Rdnrn. 70-73, 79-81).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Damit ist zugleich die Frage gegenstandslos, ob - wie der Kläger meint - eine etwaige Volltrunkenheit der Annahme des stillschweigenden Haftungsverzichts nach § 105 Abs. 2 BGB entgegenstehen könnte (vgl. hierzu OLG Bamberg VersR 1985, 786 f., 787).

    Daß der Kläger, was er bestreitet, tatsächlich nicht angeschnallt war, steht dabei schon kraft Anscheins fest, weil er bei einer - ausweislich der zum Gegenstand der Berufungsverhandlung gemachten Lichtbilder der Strafakten - der erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs an Windschutzscheibe und allgemein im Bereich der Frontseite nicht vergleichbaren Zerstörung des Innenraums schwere Gesichtsverletzungen erlitten hat (vgl. hierzu OLG Bamberg VersR 1985, 786 f., 787; vgl. auch BGH MDR 1980, 922).

  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2021 - 24 O 36/20

    Haftungsbeschränkung beim Fahren mit fremdem Fahrzeug

    Der Gedanke einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ist in der Rechtsprechung jedoch gerade für Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den nicht mehr fahrtüchtigen Halter in dessen PKW fährt und dabei verunglückt (OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1350).
  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98

    Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer

    Der Streitfall ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen der Fahrer noch gar nicht im Besitze einer Fahrerlaubnis war und mithin die fehlende Fahrpraxis ein erhebliches Risiko und eine große Gefahr bedeutet (vgl. BGH VersR 85, 965; OLG Bamberg VersR 85, 786).
  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 13 U 222/99

    Haftungsverzicht; Gestörter Gesamtschuldnerausgleich; Angestellter Fahrer;

    Die Voraussetzungen dafür können insbesondere dann gegeben sein, wenn der gefällige Fahrer den - nicht mehr fahrtüchtigen - Halter in dessen Pkw fährt und dabei verunglückt (vgl. BGH VersR 1978, 625; VersR 1980, 385; OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 1350; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 254 Rdnrn. 70 - 73 und 79 - 81 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03

    Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der

    Auch für den Beweis, dass ein Fahrzeuginsasse nicht angeschnallt war, kann daher auf den Anscheinsbeweis zurückgegriffen werden (OLG Bamberg, VersR 1985, 786, 787; 1982, 1075).
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Rechtsprechung
   AG Nidda, 12.07.1985 - 1 C 148/85   

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AG Nidda, 12.07.1985 - 1 C 148/85 (https://dejure.org/1985,8351)
AG Nidda, Entscheidung vom 12.07.1985 - 1 C 148/85 (https://dejure.org/1985,8351)
AG Nidda, Entscheidung vom 12. Juli 1985 - 1 C 148/85 (https://dejure.org/1985,8351)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 252
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