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   OLG Köln, 15.01.1987 - 10 UF 180/86   

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OLG Köln, 15.01.1987 - 10 UF 180/86 (https://dejure.org/1987,7200)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.1987 - 10 UF 180/86 (https://dejure.org/1987,7200)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 10 UF 180/86 (https://dejure.org/1987,7200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung des eheähnlichen Zusammenlebens des geschiedenen Ehegatten mit einem anderen Partner als ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel; Aberkennung des Unterhaltsanspruchs wegen Fehlverhaltens

  • mansui.eu PDF

    EheG § 66; BGB §§ 1580, 1605; ZPO § 323
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 66 EheG (hier: Prozeßbetrug); unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch; entgegenstehende Rechtskraft durch Anerkenntnis.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1983 - IVb ZR 357/81

    Schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten durch unrichtige Angaben über

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.1987 - 10 UF 180/86
    Grundlage der Aberkennung des Unterhalts ist somit das eheähnliche Zusammenleben der Klägerin mit dem Zeugen, jedoch nicht aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung, die endgültig wäre (BGH NJW 1984, 306, 307 = BGHF 3, 1276 mwN), sondern weil der Unterhaltsbedarf der Klägerin durch die Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Zeugen gedeckt war.

    So kann aus der Erklärung der Klägerin in dem Termin vom 15. Juni 1982, der Beklagte möge mit seinem Unterhalt glücklich werden, kein Verzicht für alle Zukunft abgeleitet werden, denn Grundlage der Erklärung war das damalige Versorgtsein der Klägerin; ebenso wenig ist eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 66 BGB, die auch durch einen Prozeßbetrug herbeigeführt werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 306 = BGHF 3, 1276) eingetreten.

  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.1987 - 10 UF 180/86
    In einem solchen Falle hat das Gericht - wie schon das Reichsgericht (RGZ 147, 27, 29) zutreffend bemerkt hat - in seinem Urteil nur das zum Ausdruck gebracht, was die Parteien übereinstimmend gewollt und erklärt haben.

    Für den Umfang des Anerkenntnisses kommt es wesentlich darauf an, welcher Inhalt dem Klageantrag, verstanden im Sinne des Klagevorbringens, beizulegen war (RGZ 147, 27, 29).

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.1987 - 10 UF 180/86
    Eine solche, einen früheren Unterhaltstitel abändernde Entscheidung kann ihrerseits nur mit einer Abänderungsklage angegriffen werden (vgl. BGH NJW 1985, 1345 = EzFamR ZPO § 323 Nr. 10 = BGHF 4, 803).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 251/04

    Bindungswirkung eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils

    Denn auch die materielle Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur Bindungswirkung und erlaubt deshalb weder eine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts noch eine abweichende Beurteilung derjenigen Verhältnisse, die bereits im vorausgegangenen Rechtsstreit eine Bewertung erfahren haben (Johannsen/Henrich/Brudermüller Eherecht 4. Aufl. § 323 ZPO Rdn. 81; Luthin/Margraf Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 7292; OLG Hamm FamRZ 1992, 1201 und FamRZ 1997, 890; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 637, 638; OLG Köln NJW-RR 1987, 834; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 587, 588; vgl. auch Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 90; einschränkend - jedenfalls bei Feststellbarkeit der einverständlich zugrunde gelegten Lebensverhältnisse - OLG Bamberg FamRZ 2001, 556; a.A. OLG Bamberg FamRZ 1986, 702, 703; Hk-ZPO/Saenger 2. Aufl., § 323 Rdn. 57; Christian DAVorm 1988, 343, 347).
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