Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.01.1991

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,960
BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90 (https://dejure.org/1991,960)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1991 - VII ZR 81/90 (https://dejure.org/1991,960)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 81/90 (https://dejure.org/1991,960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast des Architekten - Bauherr - Honorar - Architektenhonorar - Bestreitung der Kosten mittels Gegenvortrag - Aufgliederung der Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 1 Nr. 2
    Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Substantiierung des Sachvortrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechenbare Kosten beim Architektenhonorar (IBR 1992, 191)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 278
  • BauR 1992, 265
  • ZfBR 1992, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Im Hinblick auf den substantiierten Vortrag der Klägerin und das lediglich pauschale Bestreiten durch den Beklagten konnte das Berufungsgericht als unstreitig davon ausgehen, dass die Klägerin aus der ihr zumutbaren Halbtagstätigkeit jedenfalls kein höheres Einkommen als monatlich 900 EUR netto erzielen kann (vgl. BGH Urteil vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 81/90 - NJW-RR 1992, 278).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06

    Architektenrecht: Zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbots nach Art. 10 § 3

    Grundsätzlich ist zwar der Kläger für die Richtigkeit seiner Kostenermittlungen darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1992, 278; NJW 1995, 399, 401).

    Wie der BGH verschiedentlich ausgeführt hat, lässt sich der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrags aber nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der beweisbelasteten Partei zu sein hat (BGH NJW-RR 1992, 278).

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Denn der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrages bestimmt sich aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrages bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 81/90 = BauR 1992, 265, 266 = ZfBR 1992, 66).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 214/00

    Zur Auftragserteilung und Vergütung eines Architekten

    Kläger für die Richtigkeit seiner Kostenermittlungen darlegungs- und beweispflichtig (vergl. BGH BauR 1992, 265, 266; NJW 1995, 399, 401 = BauR 1995, 126, 128; Werner/Pastor aaO., Rn. 854).

    Greift der Auftraggeber die Kostenberechnung an, so bedarf es aber eines substantiierten Vertrages zu den einzelnen Berechnungsansätzen; ein pauschales Bestreiten genügt nicht (BGH BauR 1992, 265, 266; BauR 1999, 1318, 1319; OLG Stuttgart BauR 1991, 491, 493 f.; OLG München BauR 1991, 650, 651; OLG Hamm BauR 1994, 536, 537; OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] BauR 1996, 293, 295).

  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrages läßt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrages bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (vgl. Senat, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 81/90 - BauR 1992, 265, 266 [BGH 24.10.1991 - VII ZR 81/90] = ZfBR 1992, 66 sowie Senat, Urteil vom 1. April 1993 - VII ZR 22/92VII ZR 22/92 = BauR 1993, 465, 469 = WM 1993, 1380, 1383).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 306/19

    VW-Abgasskandal: Umfang des Schadensersatzanspruchs gem. § 826 BGB des

    Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiierten muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - VI ZR 271/13, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 81/90, juris Rn. 11).
  • OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09

    Architektenhonorar in der Insolvenz des Auftraggebers: Darlegungs- und

    Die Einwendungen der Beklagten gegen die sachliche Richtigkeit der Rechnung sind nicht ausreichend (BGH, BauR 1992, 265, BauR 1999, 1318, OLG Düsseldorf BauR 1996, 293).

    Die vorgelegte Kostenschätzung ist in Anbetracht dessen, dass die Beklagte diese lediglich pauschal rügt, ausreichend (BGH, BauR 1992, 265).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Ob die Preise richtig sind, ist keine Frage der Prüfbarkeit, sondern der sachlichen Richtigkeit, die im Falle des erheblichen Bestreitens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 81/90, BauR 1992, 265, 266 = ZfBR 1992, 66) des Nachweises durch Beweisaufnahme bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2001 - 23 U 90/00

    Prüffähigkeit der Schlußrechnung des Architekten; Einwand des schriftlichen

    Zwar ist der Kläger für die Richtigkeit seiner Kostenermittlungen darlegungs- und beweispflichtig (vergl. BGH BauR 1992, 265, 266; NJW 1995, 399, 401 = BauR 1995, 126, 128; Werner/Pastor aaO., Rn. 854).

    Greift der Auftraggeber die Kostenberechnung an, so bedarf es aber eines substantiierten Vortrages zu den einzelnen Ansätzen; ein pauschales Bestreiten genügt nicht (BGH BauR 1992, 265, 266; BauR 1999, 1318, 1319; Senat, Urteil vom 8.11.1994 - 23 U 253/93 - OLG Stuttgart BauR 1991, 491, 493 f.; OLG München BauR 1991, 650, 651; OLG Hamm BauR 1994, 536, 537; OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] BauR 1996, 293, 295).

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Die Erwägungen zu dem erforderlichen Sachvortrag des Auftraggebers gegenüber der detaillierten Kostenaufstellung des Architekten entsprechen der Rechtsprechung des Senates (BGH, Urteil vom. Oktober 1991 - VII ZR 81/90 = ZfBR 1992, 66, 67 = BauR 1992, 265, 266) [BGH 24.10.1991 - VII ZR 81/90].
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10

    Rechtsfolgen der Verschmelzung zweier Gesellschaften; Hinweis und

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 266/03

    Darlegungs- und Beweislast des Rechtsanwalts hinsichtlich seines Auftraggebers

  • BGH, 01.04.1993 - VII ZR 22/92

    Darlegungslast bei Anwendung des Vertragsgesetzes

  • OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12

    Werklohnanspruch für die Errichtung eines Einfamilienhauses: Fälligkeit trotz

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 22 U 70/05

    Zustandekommen eines Architektenvertrages - Beweislast für Unentgeltlichkeit

  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 481/00

    Darlegungs- und Beweislast des Architekten hinsichtlich der anrechenbaren Kosten

  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94

    Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 300/19

    Deliktische Haftung des Motorenherstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • OLG Köln, 14.08.2008 - 24 U 60/08

    Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI durch Vereinbarungen über die

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 24 U 3/05

    Anwaltsregress wegen verlorener Lohnansprüche bei streitiger Arbeitsfähigkeit

  • OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 378/99

    Honorarzuschlag für Leistungen des raumbildenden Ausbaus

  • AG Neuss, 05.01.2006 - 70 C 4249/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unabwendbarkeit eines

  • OLG Koblenz, 10.07.2001 - 3 U 1410/00

    Erfüllung des Architektenvertrages durch Erbringung der geschuldeten Leistung

  • LG Hagen, 14.10.2013 - 4 O 163/13

    Nachweis der Eigentümerstellung an einem beschädigten Pkw durch vorgelegte

  • LG Köln, 15.01.2008 - 5 O 83/07

    Mitverarbeitete Bausubstanz mit 0,00 Euro vereinbart!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2968
OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90 (https://dejure.org/1991,2968)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.1991 - 2 U 56/90 (https://dejure.org/1991,2968)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 2 U 56/90 (https://dejure.org/1991,2968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung und Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen; Einschränkung des Umfangs des zu leistenden Ersatzes wegen Mitverschuldens; Prospek als wesentliche Informationsquelle für die Kapitalanleger; Haftung für die Vollständigkeit und ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Treuhänders für falsche Prospektangaben (IBR 1991, 462)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Die Voraussetzungen der Prospekthaftung, die auch auf Bauherrenmodelle Anwendung findet (BGH NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276 und WM 1990, 1658 m.w.N.) sind erfüllt, denn die Beklagte ist Prospektgarantin, der Prospekt ist fehlerhaft, wofür die Beklagte (mit) verantwortlich ist und die Fehlerhaftigkeit des Prospekts hat zum Vertragsschluß und einem dadurch verursachten Schaden der Kläger geführt.

    Ansprüche aus Prospekthaftung und aus culpa in contrahendo bestehen nebeneinander (BGH NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276).

    Bei der Frage nach dem Kausalzusammenhang ist nicht auf das letzte, sondern auf das erste Glied der Ursachenkette, mithin auf die Anlageentscheidung abzustellen (so BGH NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276).

    Steht die Verletzung einer Aufklärungspflicht fest, bleibt aber unklar, wie sich der Vertragspartner bei gehöriger Erfüllung der Aufklärungspflicht verhalten hätte, so geht diese Unklarheit zu Lasten des Aufklärungspflichtigen, denn die Aufklärungspflicht dient dazu, dem Vertragspartner Klarheit über das mit dem Vertragsschluß verknüpfte Risiko zu verschaffen (BGH WM 1990, 1659 und NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276; NJW-RR 1989, 150).

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die aus § 20 V KAGG abgeleitete kurze Verjährung nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276 und Urt. v. 25.10.1990 - VII ZR 284/88) auf das Bauherrenmodell nicht anwendbar ist, wobei der BGH offengelassen hat, ob die Ansprüche nach § 638 BGB oder nach § 195 BGB verjähren.

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 341/88

    Haftung eines Anlagevermittlers - Bauherrenmodell - Verwendung von Prospekten

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Die Voraussetzungen der Prospekthaftung, die auch auf Bauherrenmodelle Anwendung findet (BGH NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276 und WM 1990, 1658 m.w.N.) sind erfüllt, denn die Beklagte ist Prospektgarantin, der Prospekt ist fehlerhaft, wofür die Beklagte (mit) verantwortlich ist und die Fehlerhaftigkeit des Prospekts hat zum Vertragsschluß und einem dadurch verursachten Schaden der Kläger geführt.

    Der Bundesgerichtshof (WM 1990, 1658 (1659)) hat dazu ausgeführt: "nur wenn diese Angaben vollständig und richtig sind, hat der Interessent die Möglichkeit, seine Entscheidung frei von Fehlvorstellungen zu treffen, die auf mangelhafte Sachinformation zurückzuführen sind.

    Namentlich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater genießen solches Ansehen und nehmen daher eine besondere Vertrauensstellung ein, wenn sie mit ihrer Zustimmung im Prospekt als Sachverständige angeführt werden (so BGH WM 1990, 1658 (1660)).

  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 284/88

    Haftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells für falsche Angaben eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Beklagte nicht mit den Klägern persönlich verhandelt hat, es genügt vielmehr, daß der Beitritt zur Bauherrengemeinschaft über die Beklagte erfolgt ist, denn schon darin liegt die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens (vgl. BGH NJW 1984, 2523 und BGH Urt. v. 25.10.1990 - VII ZR 284/88 -).

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die aus § 20 V KAGG abgeleitete kurze Verjährung nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276 und Urt. v. 25.10.1990 - VII ZR 284/88) auf das Bauherrenmodell nicht anwendbar ist, wobei der BGH offengelassen hat, ob die Ansprüche nach § 638 BGB oder nach § 195 BGB verjähren.

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell;

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Steht die Verletzung einer Aufklärungspflicht fest, bleibt aber unklar, wie sich der Vertragspartner bei gehöriger Erfüllung der Aufklärungspflicht verhalten hätte, so geht diese Unklarheit zu Lasten des Aufklärungspflichtigen, denn die Aufklärungspflicht dient dazu, dem Vertragspartner Klarheit über das mit dem Vertragsschluß verknüpfte Risiko zu verschaffen (BGH WM 1990, 1659 und NJW 1990, 2461 = WM 1990, 1276; NJW-RR 1989, 150).

    Wenn die Verantwortlichen für die fehlerhafte Information die Information nach Vertragsschluß richtigstellen, können sie sich auf ein Einverständnis durch konkludentes Verhalten grundsätzlich nur berufen, wenn sie die Geschädigten auch auf ihre Rechte hingewiesen haben, falls nicht ausnahmsweise davon auszugehen ist, daß die Geschädigten ihre Rechte kennen (vgl. BGH WM 1988, 1685).

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Auch nach diesen Maßstäben ist die Verjährung nicht eingetreten, da das am 29.11.1988 eingereichte Prozeßkostenhilfegesuch zur Hemmung der Verjährung geführt hat, die dann anschließend durch Zustellung der Klage unterbrochen worden ist (vgl. BGH NJW 1989, 3149 - trotz der Er-gänzungsauflagen des Landgerichts gem. Verfügung vom 16.12.1988 kann hier nicht davon ausgegangen werden, daß das Prozeßkostenhilfegesuch noch nicht ordnungsgemäß begründet war).
  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 204/86

    Umfang der Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleichung -

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Da es gerade Aufgabe der Beklagten war, die Kläger durch einen richtigen Prospektinhalt bzw. durch zutreffende Information vor Vertragsschluß über die Risiken aufzuklären, kann sie sich nicht darauf berufen, daß die Kläger anderweitige Informationen hätten einholen müssen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 856, Palandt-Heinrichs, 50. Aufl., § 254 BGB Rn. 19 m. w. N.).
  • BGH, 21.05.1984 - II ZR 83/84

    Abgrenzung von Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
    Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Beklagte nicht mit den Klägern persönlich verhandelt hat, es genügt vielmehr, daß der Beitritt zur Bauherrengemeinschaft über die Beklagte erfolgt ist, denn schon darin liegt die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens (vgl. BGH NJW 1984, 2523 und BGH Urt. v. 25.10.1990 - VII ZR 284/88 -).
  • OLG Hamburg, 27.10.2011 - 6 U 190/09

    Schadensersatzansprüche nach Verletzung von Pflichten aus einem

    Der Anleger verlässt sich auf diese sorgfältige Kontrolle, so dass eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit den Vertragszweck gefährden würde (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 278, 279, zitiert nach [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht