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   OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91   

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https://dejure.org/1992,2576
OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91 (https://dejure.org/1992,2576)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1992 - 13 U 267/91 (https://dejure.org/1992,2576)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 13 U 267/91 (https://dejure.org/1992,2576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    WERKVERTRAG SCHALLBRÜCKE PROZEßFÜHRUNGSBEFUGNIS WOHNUNGSEIGENTUM

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 51; BGB § 633; BGB § 635
    WERKVERTRAG SCHALLBRÜCKE PROZEßFÜHRUNGSBEFUGNIS WOHNUNGSEIGENTUM

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vermeidung von Schallbrücken durch Fliesenleger und Installateur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessführungsbefugnis; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentümergemeinschaft; Schallschutzmängel; Geltendmachung von Ansprüchen; Unternehmer; Fliesenarbeiten; Verlegearbeiten; Trittschalldämmung; Estrich; Schallbrücken; Sanitäreinrichtungen; Schalldruckpegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was müssen Fliesenleger/Sanitärinstallateur zur Vermeidung von Schallmängeln tun? (IBR 1994, 456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 81/85

    Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verwalter einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91
    Damit erstreckte sich die Klagebefugnis der Kläger in gewillkürter Prozeßstandschaft nicht nur auf Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum, sondern, soweit die Ursache der Mängel im Sondereigentum der Wohnungseigentümer begründet ist, auch auf dieses, zumal eine Abgrenzung zwischen Schallschutzmängeln des Gemeinschaftseigentums und solchen des Sondereigentums schon aus baulichen Gründen kaum durchführbar ist und ohnehin stets von einer gewissen Gemeinschaftsbezogenheit des Gewährleistungsanspruchs in derartigen Schall-schutzfällen auszugehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 755 f.).

    1983, 560 f.); danach gab im maßgeblichen Abnahmezeitpunkt der in DIN 4109 (E 1979) sowie in DIN 4109 (E 1984) einheitlich genannte Maximalpegel von 30 dB die damals anerkannten Regeln der Technik (vgl. allgemein zur Berücksichtigung solcher DIN-Entwürfe: BGH NJW-RR 1986, 755, 756 m.w. Nw.) zutreffend wieder.

  • AG Aachen, 03.02.1986 - 11 H 30/85
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91
    Gemäß einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 26.01.1987 (Bl. 33 d.A.) haben die Kläger die Beklagten in Anlehnung an ein Beweissicherungsgutachten des Schallgutachters Dr. S. vom 26.04./14.10.1986 (11 H 30/85 AG Aachen) wegen Mängeln der Trittschalldämmung der betonierten Treppenläufe und -podeste und der mit Steinzeug belegten Böden des jeweiligen Sondereigentums sowie wegen Schallschutzmängeln der Sanitärinstallation auf anteiligen Ersatz der zur Mängelbehebung erforderlichen Kosten in Anspruch genommen.

    Das Landgericht hat Beweis erhoben durch Beiziehung und Verwertung der Beweissicherungsakte 11 H 30/85, durch Zeugenvernehmung und durch Einholung eines Sachverständigengutachtens des Prof. Dr. Ing.

  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91
    Um eine Ausnahme hiervon, wie sie der Bundesgerichtshof für den Fall annimmt, daß trotz Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ein Fehler vorliegen kann, wenn dieser bereits zum Zeitpunkt der Abnahme angelegt ist und sich erst später realisiert (vgl. die entsprechenden "Flachdach-Urteile", BGHZ 48, 310 ff; 54, 352 ff), handelt es sich vorliegend nicht.
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91
    Um eine Ausnahme hiervon, wie sie der Bundesgerichtshof für den Fall annimmt, daß trotz Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ein Fehler vorliegen kann, wenn dieser bereits zum Zeitpunkt der Abnahme angelegt ist und sich erst später realisiert (vgl. die entsprechenden "Flachdach-Urteile", BGHZ 48, 310 ff; 54, 352 ff), handelt es sich vorliegend nicht.
  • BGH, 09.02.1978 - VII ZR 122/77

    Klarstellungspflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1992 - 13 U 267/91
    Wand noch durch einen Aufstoß der Wand- auf die Bodenplatten oder durch Überbrückung der dazwischen liegenden Dämmfuge mit Kleber und Mörtel-resten zunichte gemacht werden; dementsprechende Anweisungen an den Plattenleger enthalten schon die Richtlinien des Deutschen Naturstein-werkverbandes von 1972 (vgl. BGH BauR 1978, 222, 223).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Die Trittschallfunktion de schwimmenden Estrichs darf nicht durch Schallbrücken bei der Verlegung des Fußbodenbelags beeinträchtigt werden (OLG Köln NJW-RR 1994, 470, 471).
  • OLG München, 15.02.2000 - 9 U 4855/99

    Allgemeines Vertragsrecht - Umfasst Beschluss der Eigentümergem. SE-Ansprüche?

    Das eigene schutzwürdige Interesse an der Prozeßführungsbefugnis folgt aus der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verfolgung von Ansprüchen, die die gemeinschaftsbezogenen Rechtsverhältnisse der einzelnen Wohnungseigentümer berühren (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 23.03.1993, AZ: 9 U 5233/90; Urteil vom 04.04.1995, AZ: 9 U 3897/88; ferner OLG Köln NJW-RR 1994, 470).
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