Rechtsprechung
OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Architekt Sorgfaltspflicht Nachhbarschutz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 823 BGB
Architekt Sorgfaltspflicht Nachhbarschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutz von Eigentümern und Nutzern der Nachbargrundstücke durch den verantwortlichen Bauleiter gegen schädigende Auswirkungen des fertigen Bauwerks; Verpflichtung des verantwortlichen Bauleiters zur Prüfung des ordnungsgemäßen Anschlusses eines Regenfallrohres an das ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Durchnässung des nachbarlichen Kellers durch Regenrohr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Pflichten des Bauleiters zugunsten der Nachbarn des Baugrundstücks - Architekt, Sorgfaltspflicht, Nachbarschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Architekt haftet bei feuchtem Nachbarkeller infolge fehlerhaft angeschlossenen Regenfallrohrs
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.07.1993 - 18 O 388/91
- OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 156
- MDR 1994, 687
- BauR 1994, 649
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.1986 - VI ZR 254/85
Schadensersatzpflicht des Architekten gegenüber Mietern wegen von ihm …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93
Seine Sorgfaltspflicht, die unter den Rechtsbegriff der Verkehrs- bzw. Verkehrssicherungspflicht gefaßt zu werden pflegt, umfaßte auch die Vorsorge gegen schädigende Auswirkungen des fertigen Bauwerks auf die Rechtsgüter solcher Personen, "die bestimmungsgemäß mit dem Bauwerk in Berührung kommen" (BGH NJW 87, 1013; ebenso BGH NJW 91, 562 f.). - BGH, 11.10.1990 - VII ZR 120/89
Haftung des Architekten gegenüber einem Mieter
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93
Seine Sorgfaltspflicht, die unter den Rechtsbegriff der Verkehrs- bzw. Verkehrssicherungspflicht gefaßt zu werden pflegt, umfaßte auch die Vorsorge gegen schädigende Auswirkungen des fertigen Bauwerks auf die Rechtsgüter solcher Personen, "die bestimmungsgemäß mit dem Bauwerk in Berührung kommen" (BGH NJW 87, 1013; ebenso BGH NJW 91, 562 f.).
- OLG Celle, 01.08.2007 - 7 U 174/06
Schadensersatz wegen eingedrungenen Regenwassers in ein im Bau befindliches …
Vielmehr entspricht es der gefestigten höchst und obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Architekt nicht nur vertraglich gegenüber seinem Auftraggeber gehalten ist, dafür zu sorgen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln erstellt wird, sondern ihn auch gegenüber Dritten die deliktische Verkehrssicherungspflicht, etwaigen Gefahren, die von dem Bauwerk für Gesundheit und Eigentum ausgehen, vorzubeugen und sie ggf. abzuwehren, trifft (BGH BauR 1987, 116; BGH BauR 1991, 111; OLG Köln NJW-RR 1995, 156; OLG Frankfurt BauR 1997, 330; BGH BauR 1997, 488; OLG Frankfurt BauR 2004, 1329; Urteil des BGH vom 13. März 2007 - XI ZR 178/05 in IBR 2007, 377). - KG, 22.04.2005 - 25 U 49/04
Nachbarrecht: Abwehr- oder Entschädigungsanspruch beim Eintritt von …
Hier ist als gewichtiger Umstand zu berücksichtigen, dass nach dem unstreitigen Sachverhalt die Fallrohre, die das Regenwasser auf dem Grundstück der Beklagten in Auffangbecken leiten sollten, an diese noch nicht angeschlossen waren (vgl. OLG Hamm, Der Betrieb, 1974, 2151 ff.; OLG Köln NJW-RR 1995, 156; LG Düsseldorf NVwZ-R 1993, 178 (LS), LG Paderborn ZMR 1991, 300). - OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 795/99
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Änderung des Geländes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Golfplatzes
Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte Mängel an der Baustelle erkannt hat oder hätte erkennen müssen bzw. dass der Beklagte an der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Architekten und den Bauunternehmer zweifeln musste, sind nicht dargetan oder erkennbar, so dass die Haftung aus Delikt allein den Architekten treffen kann (OLG Köln, NJW-RR 1995, 156; BGH NJW 1991, 563).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.01.1994 - 5 U 1240/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns im Rahmen eines VOB-Vertrages; Wiedergabe des wesentlichen Inhalt des angebahnten Vertrages im Angebot; Vorliegen eines inhaltlich wiedersprüchlichen und mehrdeutigen Angebots; Ausschreibung nach VOB/A als ein den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dissens über Höhe der Werkvertragsvergütung nach Ausschreibung - Gesamtpreis - Teilpreis, Ansprüche aus Bereicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 10.07.1992 - 4 O 311/91
- OLG Koblenz, 06.01.1994 - 5 U 1240/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 156
- BauR 1995, 252
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89
Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 20.06.1991 - 5 U 75/91
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70
Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 16.10.1992 - 22 U 230/91
Schwarzarbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91
Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer …
Damit besteht zwischen den Parteien ein offener Einigungsmangel im Sinne des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB (so für den Fall objektiv mehrdeutiger Preisangaben im Ausschreibungsverfahren nach VOB/A auch OLG Koblenz BauR 1995, 252).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.01.1994 - 5 U 1204/92 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Werkvertrag; Bieter; Differenzpreis; Dissens; Bereicherung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 631
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 156