Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Architekt Sorgfaltspflicht Nachhbarschutz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 823 BGB
Architekt Sorgfaltspflicht Nachhbarschutz - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Durchnässung des nachbarlichen Kellers durch Regenrohr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Pflichten des Bauleiters zugunsten der Nachbarn des Baugrundstücks - Architekt, Sorgfaltspflicht, Nachbarschutz
Besprechungen u.ä.
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Architekt haftet bei feuchtem Nachbarkeller infolge fehlerhaft angeschlossenen Regenfallrohrs
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.07.1993 - 18 O 388/91
- OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1995, 156
- MDR 1994, 687
- BauR 1994, 649
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 01.08.2007 - 7 U 174/06
Architekten & Ingenieure - Ausreichende Absicherung vor Witterungsverhältnissen
Vielmehr entspricht es der gefestigten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Architekt nicht nur vertraglich gegenüber seinem Auftraggeber gehalten ist, dafür zu sorgen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln erstellt wird, sondern ihn auch gegenüber Dritten die deliktische Verkehrssicherungspflicht, etwaigen Gefahren, die von dem Bauwerk für Gesundheit und Eigentum ausgehen, vorzubeugen und sie ggf. abzuwehren, trifft (BGH BauR 1987, 116; BGH BauR 1991, 111; OLG Köln NJW-RR 1995, 156; OLG Frankfurt BauR 1997, 330; BGH BauR 1997, 488; OLG Frankfurt BauR 2004, 1329; Urteil des BGH vom 13. März 2007 XI ZR 178/05 in IBR 2007, 377). - KG, 22.04.2005 - 25 U 49/04
Immobilien - Nachbarrechtlicher Abwehranspruch
Hier ist als gewichtiger Umstand zu berücksichtigen, dass nach dem unstreitigen Sachverhalt die Fallrohre, die das Regenwasser auf dem Grundstück der Beklagten in Auffangbecken leiten sollten, an diese noch nicht angeschlossen waren (vgl. OLG Hamm, Der Betrieb, 1974, 2151 ff.; OLG Köln NJW-RR 1995, 156; LG Düsseldorf NVwZ-R 1993, 178 (LS), LG Paderborn ZMR 1991, 300). - OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Golfplatzes
Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte Mängel an der Baustelle erkannt hat oder hätte erkennen müssen bzw. dass der Beklagte an der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Architekten und den Bauunternehmer zweifeln musste, sind nicht dargetan oder erkennbar, so dass die Haftung aus Delikt allein den Architekten treffen kann (OLG Köln, NJW-RR 1995, 156; BGH NJW 1991, 563).
- OLG Düsseldorf, 29.03.1996 - 22 U 4/96
Verkehrssicherungspflicht des Architekten
Anlaß zu besonderer Vorsicht besteht nur, wenn - was hier jedoch nicht der Fall war - zuvor bereits Fehler vorgekommen sind Vgl. BGH, NJW 1977, 898, 899 = BauR 1977, 428, 430., wenn es sich - was nach dem oben Ausgeführten bei der Errichtung einer Staubwand ebenfalls zu verneinen ist - um Arbeiten handelt, bei denen etwaige Fehler sich besonders gravierend auswirken Vgl. OLG Köln, NJW-RR 1995, 156 f. oder wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Leistung vorliegen Vgl. OLG Köln, NJW-RR 1995, 156 f. - OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 795/99
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn für Golfplatz? Befreiung durch umfassende …
Anhaltspunkte dafür, daß der Beklagte Mängel an der Baustelle erkannt hat oder hätte erkennen müssen bzw. daß der Beklagte an der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Architekten und den Bauunternehmer zweifeln mußte, sind nicht dargetan oder erkennbar, so daß die Haftung aus Delikt allein den Architekten treffen kann OLG Köln, BauR 1994, 649 = NJW-RR 1995, 156; BGH, BauR 1991, 111 = NJW 1991, 563.
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.01.1994 - 5 U 1240/92 |
Volltextveröffentlichungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dissens über Höhe der Werkvertragsvergütung nach Ausschreibung - Gesamtpreis - Teilpreis, Ansprüche aus Bereicherung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1995, 156
- BauR 1995, 252
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer …
Damit besteht zwischen den Parteien ein offener Einigungsmangel im Sinne des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB (so für den Fall objektiv mehrdeutiger Preisangaben im Ausschreibungsverfahren nach VOB/A auch OLG Koblenz BauR 1995, 252).
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.01.1994 - 5 U 1204/92 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1995, 156
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