Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95   

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OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95 (https://dejure.org/1995,5200)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.1995 - 27 U 4/95 (https://dejure.org/1995,5200)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 27 U 4/95 (https://dejure.org/1995,5200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 29.08.1995 - 5 W 160/95

    Umfang des Mitbenutzungsrechts eines Wohnungsberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95
    4. Liegenschaftsrecht - Umfang des Mitbenutzungsrechts eines Wohnungsberechtigten (OLG Saarbrücken, Beschluß vom 29.8.1995 - 5 W 160/95-18) BGB § 1093 Abs. 3 Inhalt und Umfang des Mitbenutzungsrechts des Wohnungsberechtigten Ist der Vereinbarung der Beteiligten überlassen.
  • OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89

    Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95
    Der der h. M. entgegenstehenden Auffassung des 20. Zivilsenats des OLG Köln (NJW-RR 1990, 1165, 1166), wonach in einem solchen Fall § 748 BGB entsprechend anzuwenden ist, folgt der Senat nicht.
  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Nach herrschender Meinung wird eine Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB von dem Dienstbarkeitsberechtigten nur "gehalten", wenn er das alleinige Benutzungsrecht hat (RG HRR 1940 Nr. 1248 sub E. I.; OLG Hamm MDR 2003, 737; OLG Köln [27. Zivilsenat] NJW-RR 1996, 16; im Ergebnis auch: OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 100, 102; AnwaltKom-BGB/Otto, BGB, § 1021 Rdn. 11; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, § 1020 Rdn. 9; MünchKomm-BGB/Falckenberg, 4. Aufl., § 1020 Rdn. 9; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1020 Rdn. 3; Planck, BGB, 5. Aufl., § 1021 Anm. 3; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1021 Rdn. 4; Soergel/Stürner, 13. Aufl., § 1021 Rdn. 3; Staudinger/Mayer [2002], § 1020 Rdn. 14).
  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03

    Reparaturkostenerstattung bei dinglichem Wegerecht zur Mitbenutzung einer Treppe

    Der ganz überwiegenden Meinung zufolge gilt diese Vorschrift allerdings nur, wenn allein der Berechtigte der Dienstbarkeit die Anlage nutzen darf, nicht aber, wenn dieses Recht dem Eigentümer und dem Berechtigten zusteht (OLG Koblenz, Urteil vom 31.5.2001, VRS 102, 190; OLG Köln NJW-RR 1996, 16; Palandt-Bassenge § 1020 Rn. 3; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; Soergel-Stürner § 1021 Rn. 3).

    Es besteht keine planwidrige Lücke und es fehlt auch eine Vergleichbarkeit, da der Tatbestand der Mitbenutzung durch Eigentümer und Dienstbarkeitsberechtigten nicht vergleichbar ist mit einer gemeinschaftlichen Rechtszuständigkeit (OLG Koblenz VRS 102, 190; RG HRR 1940 Nr. 1248; KG NJW 1970, 1686; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 1996, 16).

  • LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    bb) Nach der herrschenden Ansicht liegt zudem ein "Halten einer Anlage" im Sinne des § 1020 Satz 2 BGB nur dann vor, wenn dem Dienstbarkeitsberechtigten die ausschließliche Befugnis zur Benutzung zusteht (OLG Köln NJW-RR 1996, 16; OLG Hamm MDR 2003, 737; Palandt-Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1020, Rdnr. 3; Staudinger-J. Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 14 m.w.N.); denn bei Anwendung des § 1020 Satz 2 BGB im Fall eines Mitbenutzungsrechts des Eigentümers des dienenden Grundstücks käme es zu einer vom Gesetzgeber bewusst nicht normierten Aufteilung der Unterhaltspflicht (vgl. Staudinger a.a.O.).

    Vielmehr ist jeder der Beteiligten in seinem Interesse gehalten, den Weg so zu unterhalten, wie es für seine Belange erforderlich ist (Staudinger a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1996, 16; KG Berlin OLGZ 372, 374).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94   

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https://dejure.org/1995,2017
OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich? (IBR 1995, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich? (IBR 1995, 339)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 16
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 21 U 86/12

    Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen

    Insofern ist zunächst zu sehen, dass allein in dem lediglich prozessualen Bestreiten eines Mangels durch den Unternehmer keine Nacherfüllungsverweigerung zu erblicken ist (BGH, NJW 2002, 750 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Vielmehr müssen die Gesamtumstände des Falles die Annahme rechtfertigen, daß der Auftragnehmer endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will, so daß es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen lassen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882, 883; s. ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; 1999, 1396 f.; BauR 2001, 646, 647; enger H. Mantscheff, BauR 1996, 338 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das lediglich prozessuale Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer allein rechtfertigt nach einer Entscheidung des Senats vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17 nicht die Annahme, dass der Unternehmer auch in der maßgeblichen Entscheidungssituation des Nacherfüllungsverlangens vor Selbstvornahme durch den Besteller genauso gehandelt und einen Mangel bestritten hätte.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Ein solches Bestreiten kann zwar Indiz dafür sein, daß die Erfüllungsbereitschaft fehlt, wobei das Verhalten einen Rückschluß auf die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt der Fristsetzung zulassen muß (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16, 17).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02

    Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft

    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Schließlich lässt das - im Ansatz erlaubte, insbesondere nach der Abnahme legitime - prozessuale Bestreiten von Mängeln gerade dann nicht auf eine fehlende Bereitschaft zur Mängelbeseitigung schließen, wenn der Besteller keine Mängelbeseitigung, keinen Vorschuss oder Schadensersatz zu deren Finanzierung einklagt, sondern nach einer Wandlung bzw. - wie hier - einem Rücktritt den gezahlten Werklohn zurückfordert; in einer derartigen Situation liegt die prozesstaktische Motivation des Bestreitens auf der Hand (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17 [OLG Düsseldorf 16.03.1995 - 5 U 72/94] ).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 5 U 130/07

    Mängelansprüche beim VOB-Vertrag: Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung durch den

    Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles; das gesamte Verhalten des Auftragnehmers ist zu würdigen; bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind noch nicht ausreichend; auch das bloße Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer lässt für sich allein genommen noch nicht den Schluss auf eine endgültige Nachbesserungsverweigerung zu; es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die im Einzelfall das Bestreiten des Mangels sogleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen, wenn etwa der Auftragnehmer seine Verantwortlichkeit für einen Mangel endgültig bestreitet (Riedl, a.a.O., § 13 Rn. 144 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16; BGH NJW 1971, 798).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Soll aus dem Prozeßvorbringen des Auftragnehmers gefolgert werden, die Fristbestimmung sei als reine Förmlichkeit überflüssig, müssen weitere Umstände hinzukommen, die in dem einzelnen Fall das Bestreiten des Mangels zugleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen (Urteil des hiesigen 5. Zivilsenats vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 - NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Köln, 09.05.2003 - 19 U 170/96

    Erneute Fristsetzung nach nicht erfüllter Mängelbeseitigung?

    cc) Jedenfalls haben die Parteien unstreitig auch noch einmal von August 1989 bis Oktober 1989 über eine Beseitigung der zwischenzeitlich am Dach erkennbar gewordenen Mängel durch die Beklagte zu 2) verhandelt, so daß aufgrund dieser aufgenommenen Verhandlungen eine Frist nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bzw. § 634 BGB hinfällig geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 107).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines

    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04

    Vorschussanspruch gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ohne Fristsetzung bei Ablehnung

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • OLG Naumburg, 27.09.2001 - 2 U 25/01

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen einer

  • AG Bad Urach, 17.10.2023 - 1 C 89/23

    Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99

    Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • LG Kassel, 02.10.2003 - 9 O 227/03
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.03.1995 - 5 U 72/94   

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OLG Düsseldorf, 26.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,12580)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,12580)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,12580)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 16
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