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   OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96   

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https://dejure.org/1997,4694
OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96 (https://dejure.org/1997,4694)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.02.1997 - 5 U 152/96 (https://dejure.org/1997,4694)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Februar 1997 - 5 U 152/96 (https://dejure.org/1997,4694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 831 BGB; § 286 ZPO
    Unzureichende Schwangerschaftsbetreuung; Verrichtungsgehilfe und Weisungsabhängigkeit; Beweiserleichterungen im Hinblick auf den völlig ungeklärten haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang; Arm-Plexus-Schädigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzureichende Schwangerschaftsbetreuung; Verrichtungsgehilfe und Weisungsabhängigkeit; Beweiserleichterungen im Hinblick auf den völlig ungeklärten haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang; Arm-Plexus-Schädigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1118
  • MDR 1997, 647
  • MDR 1997, 647 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 03.09.1996 - 5 U 87/96

    Arthroskopie, Aufklärung, therapeutische, Beratung, fernmündliche,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96
    Diese Austauschbarkeit ärztlicher Leistungen bei weitgehender Anonymität der behandelnden Person ist bei einer gynäkologischen geburtshilflichen Betreuung, für die sich die Mutter der Klägerin gerade den Beklagten zu 1) ausgewählt und den sie durchgängig aufgesucht hat, nicht gegeben (vgl. Senats-Urteils vom 03.09.1996 5 U 87/96 NJW-RR 97, 24).
  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96
    Eine vertragliche Ersatzverpflichtung aller eine Gemeinschaftspraxis betreibenden Ärzte kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Arztpraxis mit weithin austauschbaren Leistungen handelt, bei der der Person des behandelnden Arztes allenfalls noch eine ganz untergeordnete Bedeutung zukommt, wie beispielsweise bei sog. Röntgeninstituten (vgl. BGHZ 97, 273 = VersR 1986, 866 = NJW 86, 2364; VersR 1989, 700 = NJW 89, 2320; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 14).
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88

    Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96
    Eine vertragliche Ersatzverpflichtung aller eine Gemeinschaftspraxis betreibenden Ärzte kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Arztpraxis mit weithin austauschbaren Leistungen handelt, bei der der Person des behandelnden Arztes allenfalls noch eine ganz untergeordnete Bedeutung zukommt, wie beispielsweise bei sog. Röntgeninstituten (vgl. BGHZ 97, 273 = VersR 1986, 866 = NJW 86, 2364; VersR 1989, 700 = NJW 89, 2320; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 14).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    auch für das Gebiet der Frauenheilkunde - wegen fehlender Austauschbarkeit von Leistungen - abweichenden Urteile von Obergerichten, etwa OLG Oldenburg VersR 1998, 1421 - kosmetische Brustoperation; VersR 1997, 1492 - Gelenkspiegelung; NJW-RR 1997, 1118 f. - Schwangerschaftsvorsorge; vgl. ferner Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 62).
  • OLG Oldenburg, 11.11.1997 - 5 U 47/97

    Zur gemeinschaftlichen Haftung von Ärzten; Aufklärungspflicht bei nicht vital

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates, basierend auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, haften sie daraus dem Patienten gesamtschuldnerisch auf Erfüllung des Arztvertrages nur dann, wenn sie weithin austauschbare ärztliche Leistungen zu erbringen haben (Senat, Urteil vom 24.02.1997; 5 U 152/96, MDR 1997, 647; Urteil vom 03.09.1996; 5 U.87/96).
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