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   LG Augsburg, 04.06.1996 - 2 HK T 2093/96   

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https://dejure.org/1996,3394
LG Augsburg, 04.06.1996 - 2 HK T 2093/96 (https://dejure.org/1996,3394)
LG Augsburg, Entscheidung vom 04.06.1996 - 2 HK T 2093/96 (https://dejure.org/1996,3394)
LG Augsburg, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 2 HK T 2093/96 (https://dejure.org/1996,3394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG §§ 6, 13; EGBGB Art. 11
    Unwirksamkeit eines in Zürich beurkundeten Verschmelzungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschmelzungsvertrag zweier GmbHs; Wahrung der formellen Voraussetzungen der Verschmelzung durch Beurkundung durch einen schweizer Notar; Erforderlichkeit detaillierter Kenntnis deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung für eine gesellschaftsrechtliche Beurkundung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulässige Beurkundung eines Verschmelzungsvertrags durch Notar in Zürich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 420
  • ZIP 1996, 1872
  • MDR 1996, 1025
  • BB 1998, 120
  • DB 1996, 1666
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1981 - II ZB 8/80

    Beurkundung der Satzungsänderung durch Schweizer Notar - Art. 11 EGBGB, §§ 1 ff

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  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

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  • OLG Düsseldorf, 16.08.1996 - 7 U 209/95

    Schenkung von Todes wegen durch italienischen Staatsangehörigen

    (...) 12. Internationales Privatrrecht/Gesellschaftsrecht - Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages im Ausland (LG Augsburg, Beschluß vom 4.6. 1996-2 HKT 2093/96) EGBGB Art. 11 Abs. 1 UmwG §§ 6; 13 Abs. 3 1. Das Erfordernis der Beurkundung eines VerschmelzungsVertrages besteht wegen der mit Ihm verbundenen Drittwirkung im Interesse der materiellen Richtigkeitsgewähr.
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