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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95   

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https://dejure.org/1996,3376
OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95 (https://dejure.org/1996,3376)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.1996 - 25 U 13/95 (https://dejure.org/1996,3376)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 1996 - 25 U 13/95 (https://dejure.org/1996,3376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 935; ZPO § 940; BGB § 273 Abs. 1; LuftBO § 15
    Herausgabe der sogenannten Lebenslaufakte eines Luftfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftBO § 15; ZPO §§ 935, 940, 883
    Auf Erfüllung gerichtete einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Luftfahrzeug; Lebenslaufakte; Herausgabeanspruch; EinstweiligeVerfügung; Zurückbehaltungsrecht; Gerichtsvollzieher; Sequester; Erledigung des Rechtsstreits; Unzulässigkeit der Berufung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Drohender Verstoß gegen Stimmpflicht, Ersetzung positiver Stimmabgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 57
  • VersR 1997, 467
  • VersR 1997, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95
    Insoweit macht die Klägerin im vorliegenden Verfahren ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend, was als gewillkürte Prozeßstandschaft eine verfahrensrechtlich zulässige Rechtsverfolgung ist, weil die beiden dafür erforderlichen Voraussetzungen, die Ermächtigung zur Prozeßführung durch den Träger des materiellen Rechts und das eigene schützwürdige Interesse des Prozeßstandschafters an der Prozeßführung (vergl. zu diesen Voraussetzungen BGHZ 84, 4 = NJW 1980, 2461; NJW 1985, 1826; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 46 III 1) erfüllt sind.
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95
    Insoweit macht die Klägerin im vorliegenden Verfahren ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend, was als gewillkürte Prozeßstandschaft eine verfahrensrechtlich zulässige Rechtsverfolgung ist, weil die beiden dafür erforderlichen Voraussetzungen, die Ermächtigung zur Prozeßführung durch den Träger des materiellen Rechts und das eigene schützwürdige Interesse des Prozeßstandschafters an der Prozeßführung (vergl. zu diesen Voraussetzungen BGHZ 84, 4 = NJW 1980, 2461; NJW 1985, 1826; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 46 III 1) erfüllt sind.
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95
    Wohl aber kann der Eigentümer einen Dritten zur Geltendmachung des Herausgabeanspruchs aus § 985 BGB in eigenem Namen ermächtigen (vergl. BGH WM 1964, 427; BGH NJW-RR 1986, 158; Staudinger-Gursky a.a.O., § 985 Rz 23; Soergel-Mühl a.a.O., § 985 Rz 2).
  • BGH, 31.05.1965 - VII ZR 159/64

    Zahlung eines Darlehensbetrages - Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95
    Alsdann nimmt der Rechtsstreit seinen von derartigen Veränderungen unberührten Fortgang (vgl. RGZ 130, 394 ff; BGH WM 1965, 1022; BGHZ 86, 270; BGH MDR 1976, 1005; Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, 21. Aufl., § 708 Rz 5 b).
  • LG Baden-Baden, 09.08.1977 - 1 T 76/77
    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95
    So verhält es sich beispielsweise, wenn es um Urkunden geht, die für den Gläubiger von besonderer Bedeutung sind, so bei einem Paß vermöge seiner öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung, dem Inhaber sofort und stets zur Verfügung zu stehen, wobei das Paßgesetz unter bestimmten Voraussetzungen das Nichtbeisichführen dieses Dokumentes als eine Ordnungswidrigkeit ahndet (vergl. LG Baden-Baden NJW 1978, 1750; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 273 Rz 36; ErmanKuckuk, BGB, 9. Aufl., § 273 Rz 22).
  • OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19

    Stellung als Gesellschafter einer GmbH

    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB scheidet nämlich aus, wenn es allgemein dem Zweck der Verpflichtung widersprechen würde, die der Schuldner, das heißt vorliegen die Beklagte, zu erfüllen hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.04.1996 - 25 U 13/95, Rdnr. 20, Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, Rdnr. 81 zu § 273 BGB).
  • OLG Hamm, 16.04.2015 - 5 U 99/14

    Ansprüche des Eigentümers eines Pferdes wegen Nichtherausgabe des Pferdepasses

    Daher ist für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an dem Equidenpass kein Raum, was das Landgericht bereits zutreffend festgestellt hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 57 ff. zu der Nichtherausgabe der sog. Lebenslaufakte eines Flugzeuges und Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 273 BGB, Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 08.04.2015 - 5 W 42/15

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe

    Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an dem Equidenpass ist hiernach kein Raum (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 57 ff. zu der Nichtherausgabe der sog. Lebenslaufakte eines Flugzeuges und Palandt-Grüneberg, 75. Aufl. 2015, § 273 BGB, Rdnr. 15).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 328/95   

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https://dejure.org/1995,8455
BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 328/95 (https://dejure.org/1995,8455)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 3Z BR 328/95 (https://dejure.org/1995,8455)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 3Z BR 328/95 (https://dejure.org/1995,8455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 57
  • DB 1996, 370
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Koblenz, 16.07.2014 - 14 W 400/14

    Zulässigkeit der Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass der angefochtene Beschluss im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erlassen worden ist und die von ihm korrigierte Entscheidung nicht anfechtbar war, weil der streitige Wert 200 EUR nicht überstieg (§ 567 Abs. 2 ZPO ); denn es geht vorliegend nicht um die Überprüfung der Kostenfestsetzung, sondern ausschließlich um die Frage, ob die Voraussetzungen des § 319 Abs. 1 ZPO erfüllt sind (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 57 ; Musielak in Münchener Kommentar, ZPO , 4. Aufl., § 319 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 6 UF 15/14

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungungsausgleich wegen

    Die inhaltliche Richtigkeit der Berichtigung hat das Beschwerdegericht nicht zu überprüfen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1997, 57).
  • OLG Hamm, 09.08.2016 - 6 WF 157/16

    Umgangspfleger: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Amtsführung

    Gegenstand der Überprüfung der Beschwerdeinstanz ist allein die Zulässigkeit der Berichtigung (BayObLG NJW-RR 1997, 57; OLG Köln FamRZ 1993, 457; Keidel-Meyer-Holz, FamFG, 18. Auflage 2014, § 42 Rn. 38; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 319 Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2009 - 3 O 10/09

    Grenzen der Befugnis zur Berichtigung eines gerichtlichen Beschlusses

    Denn Gegenstand der Beschwerde ist nicht die Richtigkeit des Einstellungsbeschlusses, sondern allein die Befugnis zu dessen Berichtigung (vgl. BayObLG, B. v. 13.12.1995 - 3Z BR 328/95 -, NJW-RR 1997, 57; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, zu § 118 Rdnr. 33).
  • LSG Bayern, 08.02.2018 - L 7 AS 114/18

    Anfechtbarkeit der Berichtigungsbeschlüsse

    Gegenstand der Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss ist lediglich die Überprüfung, ob die Berichtigung zulässig war (vgl. BayOLG, Beschluss vom 13.12.1995, 3Z BR 328/95 Rz 10).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 125/01

    Rechtsmittelfrist nach Bekanntmachung eines Berichtigungsbeschlusses in

    Ein solches Rechtsmittel erwiese sich zwar in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 3 ZPO in Wohnungseigentumssachen als statthaft (BGHZ 106, 370 = NJW 1989, 1281; Staudinger/Wenzel WEG § 44 Rn. 59; § 45 Rn. 31), hat zum Gegenstand der Überprüfung jedoch nur die Zulässigkeit der Berichtigung, nicht aber ihre inhaltliche Richtigkeit (BayObLG,NJW-RR 1997, 57; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 319 Rn. 26; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 319 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2020 - 3 WF 109/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Berichtigung einer Frist für eine Verbotsanordnung

    Gegenstand der Überprüfung der Beschwerdeinstanz ist allein die Zulässigkeit der Berichtigung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.08.2016 - 6 WF 157/16 - BeckRS 2016, 16864, zit. nach juris Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2014 - 14 W 400/14, MDR 2015, 236 = BeckRS 2014, 21003; BayObLG, Beschluss vom 13.12.1995 - 3Z BR 328/95 - NJW-RR 1997, 57; Keidel-Meyer-Holz, FamFG, 20. Auflage 2020, § 42 Rn. 38; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, § 319 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2022 - 9 WF 135/22
    Gegenstand der Überprüfung der Beschwerdeinstanz ist allein die Zulässigkeit der Berichtigung (BayObLG NJW-RR 1997, 57; OLG Köln FamRZ 1993, 457; Keidel-Meyer-Holz, a. a. O., § 42 Rn. 38; Zöller-Feskorn, ZPO, 34. Auflage 2022, § 319 Rn. 24) und damit die Frage, ob der Begriff der "offenbaren Unrichtigkeit" richtig verstanden und angewendet wurde.
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 9 WF 135/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Berichtigung von offenbaren

    Gegenstand der Überprüfung der Beschwerdeinstanz ist allein die Zulässigkeit der Berichtigung (BayObLG NJW-RR 1997, 57 ; OLG Köln FamRZ 1993, 457 ; Keidel-Meyer-Holz, a. a. O., § 42 Rn. 38; Zöller-Feskorn, ZPO , 34. Auflage 2022, § 319 Rn. 24) und damit die Frage, ob der Begriff der "offenbaren Unrichtigkeit" richtig verstanden und angewendet wurde.
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