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   OLG Düsseldorf, 24.03.1997 - 3 Wx 426/95   

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https://dejure.org/1997,2502
OLG Düsseldorf, 24.03.1997 - 3 Wx 426/95 (https://dejure.org/1997,2502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.1997 - 3 Wx 426/95 (https://dejure.org/1997,2502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 1997 - 3 Wx 426/95 (https://dejure.org/1997,2502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 907
  • FGPrax 1997, 138
  • ZMR 1997, 373
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.1997 - 3 Wx 426/95
    In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß die Nutzung eines Kellerraums (oder auch Speicherraums) zu Hobbyzwecken - im Gegensatz zu einer Nutzung als Wohnung bzw. zu Wohnzwecken - nicht mehr stört als die zweckbestimmungsgemäße Nutzung, da sie nicht beinhaltet, daß die Räume zum Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 1993, 29 sowie FGPrax 1996, 57).
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/93

    Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen Gemeinschaft nach Duldung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.1997 - 3 Wx 426/95
    Es kann dabinstehen, ob er sich ein eventuell duldendes Verhalten seines Rechtsvorgängers zurechnen lassen muß (in Anlehnung an die Entscheidung des KG in WuM 1994, 38), und ob im Hinblick darauf das "Zeitmoment" der Verwirkung zu bejahen wäre.
  • OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung eines

    Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).

    Die Rechtsprechung hat demgemäß unter den oben genannten einschränkenden Voraussetzungen etwa die Nutzung von Kellerräumen zu Hobbyzwecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907) oder gar als Musikzimmer (vgl. BayObLG NZM 2000, 1237) für zulässig erachtet (vgl. im Einzelnen auch Köhler/Bassenge/Kümmel, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 11 Rz. 295).

  • OLG Karlsruhe, 20.08.1998 - 4 W 183/96

    Nutzung und Zweckbestimmung eines in der Teilungserklärung als Fahrradkeller

    Jedenfalls sind keine weiteren Umstände gegeben, die das Unterlassungsbegehren als gegen Treu und Glauben erhoben erscheinen lassen (vgl. Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG, Rnr. 137; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 373, 374).
  • OLG Schleswig, 17.05.2006 - 2 W 198/05

    Verbindlichkeit der Bezeichnung "Keller" in einer Teilungserklärung

    Dabei gilt nach herrschender Meinung, mit der sich das Landgericht nicht befasst hat, eine typisierende - also nicht auf die Beeinträchtigungen im konkreten Fall abgestellte - Betrachtungsweise (vgl. zur Nutzung eines Kellers als Wohnung: BayObLG WE 1993, 348, 349; ZMR 1993, 530, 531; WE 1998, 398; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; Weitnauer/Lüke, a.a.O. § 15 Rn. 13 und 14 Stichwort "Keller"; Palandt/Bassenge, WEG, 65. Aufl., § 15 Rn. 14, 17; vgl. ferner zur Nutzung eines Ladens als Gaststätte o.ä.: OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122; BayObLG ZMR 1993, 427).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Die in Rede stehenden Teileigentumsräume dürfen grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. zum Ganzen BayObLG ZMR 2000, 234; BayObLG ZfIR 2000, 47, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Ein derartiges Vertrauen hätte hier allenfalls durch positive Handlungen oder Äußerungen der übrigen Wohnungseigentümer - insbesondere auch des Beteiligten zu 2) - entstehen können (vgl. BayObLG WE 1988, 143 f.; 1994, 180, 181; ZfIR 2000, 47; ZMR 2001, 556, 557; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907).
  • OLG Saarbrücken, 26.08.1998 - 5 W 173/98

    Änderung einer in einer Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung durch

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