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   BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98   

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https://dejure.org/1999,3231
BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98 (https://dejure.org/1999,3231)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 1Z BR 145/98 (https://dejure.org/1999,3231)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 1Z BR 145/98 (https://dejure.org/1999,3231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments; Vorliegen der Testierfähigkeit beim Erblasser; Ermittlung des tatsächlichen Willens eines Erblassers; Einsetzung der Erben ohne Bestimmung der Erbteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 2091, § 2093, § 2229 Abs. 4
    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Testierfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1311
  • FamRZ 2000, 120
  • Rpfleger 1999, 447
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    aa) Die Frage, ob die.Voraussetzungen der Testierfähigkeit (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.) gegeben sind, ist im wesentlichen tatsächlicher Natur.
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist grundsätzlich daran gebunden und kann nur überprüfen, ob die Auslegung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht und dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht (vgl. BayObLGZ 1997, 59/65 f. m.w.N., st. Rspr.).
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Das Landgericht mußte den angefochtenen Beschluß des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 ankündigte, bereits den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3 zurückgewiesen hat, obwohl dies überflüssig und unzweckmäßig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1287 ; NJW-RR 1992, 1223/1225; Keidel/Kahl § 19 Rn. 15).
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Zutreffend ist das Landgericht zunächst vom Wortlaut des Testaments ausgegangen (vgl. BayObLGZ 1996, 204/219).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlaß besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405/1406; 1997, 1029).
  • BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlaß besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405/1406; 1997, 1029).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    bb) Das Landgericht hat den maßgeblichen Sachverhalt im erforderlichen Umfang (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1994, 593) ermittelt.
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLGZ 1984, 208/211, st. Rspr.).
  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Das Landgericht mußte den angefochtenen Beschluß des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 ankündigte, bereits den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3 zurückgewiesen hat, obwohl dies überflüssig und unzweckmäßig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1287 ; NJW-RR 1992, 1223/1225; Keidel/Kahl § 19 Rn. 15).
  • BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85

    Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
    Das Landgericht hat zutreffend zugrunde gelegt, daß die unbestimmte Erbteile betreffende Ergänzungsvorschrift des § 2091 BGB erst dann zur Anwendung kommt, wenn die dem Erblasserwillen entsprechenden Erbquoten nicht durch Auslegung ermittelt werden können (BayObLG FamRZ 1986, 610/611).
  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 1 Z 47/91

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig; Erstbeschwerde

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 1 Z 74/87

    Recht; Beschwerde; Erteilung; Testamentsvollstreckerzeugnis

  • BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht auch zutreffend erkannt, dass sich die Frage, ob die Erlasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742; NJW-RR 1999, 1311; FamRZ 2001, 55; OLG Celle NJW-RR 2003, 1093).

    Denn die pauschale Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, begründet zwar keine Ermittlungspflicht des Gerichts, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Testierfähigkeit nicht vorhanden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1311 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1990, 1405; FamRZ 1997, 1029; vgl. weiter Bohnefeld/Kroiß, Der Erbprozess, Seite 740).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Die Schlussfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, mögen auch andere Schlussfolgerungen denkbar sein (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Es ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn andere als die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse ebenfalls möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mögen auch andere Schlußfolgerungen denkbar sein (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

    Die Schlussfolgerungen des Landgerichts sind möglich; mit der weiteren Beschwerde kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass andere Schlussfolgerungen auch denkbar seien (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
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